Tagfahrlicht

  • Möchte für meinen Astra h Gtc Tagfahrlicht kaufen :
    Das Tagfahrlicht hat eine E4 Genehmigung
    Darf man dieses Teil montieren und ist es Tüv Fähig
    Gruss Peter

  • :wink:
    hast du auch eine abe dazu oder nur das prüfzeichen

    aus dem noch mehr schönen bundesland als tangamanga
    crazy :wink: :no1: (und der heißt nich nur so)

    romanes eunt domus
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  • :wink: (e4) sagt nur, dass das Teil über eine Prüfung laut ECE Richtlinie verfügt und in den Niederlanden geprüft wurde (vielleicht ja als Lampe für nen Fön :D ). Es sagt halt noch nicht, als was es geprüft wurde.
    Auf einer Tagfahrlicht-Leuchte muß ausser der ECE Kennung (z.B. e4) auch die Kennzeichnung RL und eine Prüfnummer/Seriennummer sein.
    ABE (Allgemeine Betriebserleubnis) gibt es für Beleuchtungseinrichtingen an Kraftfahrzeugen nicht! Entweder es hat oben bezifferte Kennzeichnung (dann darf es mit der entsprechenden Schaltung an allen Kraftfahrzeugen eingesetzt werden, oder es hat keine Kennzeichnung, dann darf es auch nicht verwendet werden.


    Noch ein kleiner Tip: Fahrzeuge die noch nach alter KBA-Richtlinie zugelassen wurden (im Groben alle, die vor ca. 1997 neu in den Verkehr gekommen sind) können Zubehör, Umbauten und Ausstattungen wahlweise entweder nach alter KBA/StVZO Regeln verwenden, oder nach neuer ECE-Richtlinie. Die neueren Fahrzeuge müssen es laut ECE machen!

    My Ascona is my Castle :streich: