• Das mit den H ist immer eine Auslegung der Prüfers!

    Leider ist das nicht so, sondern einige Prüfer legen nach gutem Dünken ihre Regeln aus wie sie wollen. Nur der Gesetzestext ist hier vollkommen eindeutig. Das hat spätestens beim nächsten Prüfer ein Ende.Daher rate ich allen die so was auf H Vorhaben ab. Und das wird die nächsten Jahre nicht besser sondern noch schwieriger da der Gesetzgeber ja merkt wie die Zulassungen sind. Am besten den originalen Motor fahren. Auch den Fall mit der falschen Farbe kenne ich mittlerweile aus dem Bekanntenkreis. Mattes Rot wurde zur H Anerkennung nicht zugelassen.

    Wer immer nur nach hinten schaut weiß nie was vorne ist. Drum ist ein Rückspiegel nichts wert.

  • Welchen Gesetzestext meinst du?

    Ich gebe dir Recht, dass vieles falsch ausgelegt wird.

    Aber das mit den zehn Jahren verstehst du, glaube ich, falsch!

    In der aktuellen Richtlinie steht eindeutig, dass es bis zu zehn Jahre nach EZ hätte eingetragen werden können. Das muss dann natürlich anhand von Gutachten O.Ä. nachgewiesen werden.

    Heißt, wenn es bei beispielsweise für Felgen ein passendes Gutachten von 1980 gibt, sollte es kein Problem sein, die heute trotz H Kennzeichen eingetragen zu bekommen.

    • Offizieller Beitrag

    Das mit den H ist immer eine Auslegung der Prüfers! Wenn man es genau nimmt erlischt die H Anerkennung im Moment ja schon , wenn ein Riss im Armaturenbrett besteht! Was ja eigentlich bei vielen Fahrzeugen in den ersten 5-10 Jahrenenstand! Oder Ausgeblichener oder ungleicher Lack ist auch nicht mehr akzeptabel , wenn man das ganz genau nimmt!

    Und sicherlich Werden einige H Zulassungen wieder aberkannt! Was aber immer vom Prüfer abhängen wird! Wie Er das auslegt!

    Wobei ,bevor ich mein Orginales Amaturenbrett neu beziehe, verzichte ich lieber aus das H!

    ( ganz davon abgesehen das ich keins habe, aber bekommen kann wenn ich wollte!)

    Das ist nicht korrekt. Ein Riss im Armaturenbrett führt keineswegs zum Verlust des H. Ebensowenig ausgebleichter Lack. Normale Abnutzungsspuren sind erlaubt. Nur bei "verschlissen" scheiden sich die Geister.

    Es gibt auch kein Gesetz sondern eine Richtlinie zur Erteilung des H.


    Im Bereich Antrieb muss man aber vorsichtiger werden. Sogar der Einbau eines 5-Gang Getriebes kann schon Hürden darstellen.

  • der 2,4 E motorblock wurde ab 1979 verbaut .... bis 1984 ... dito 5gang ;)

    8) 8) 8) der ,der nurnoch für spaß schnellfährt :tongue: :tongue: :tongue:


    ....................... :no1: :no1: CIH POWER ....... THERE'S NO OTHER WAY.......................... 8) 8)

  • Original was aber der größte Serien-Motor im A der 19E und 5-Gang von ZF Tuning Umbauten gab es in den 70er aber auch...Dann sind die Eintragungen aber auch schon Historisch.....letzendlich entscheidet der Prüfer...genauso kann ein anderer das aber auch wieder aberkennen.

    • Offizieller Beitrag

    Die Diskussionen haben wir glaube ich alle paar Monate.

    Dann kommt immer der gleiche Text mit der Warnung vor den blinden Prüfern.

    Dann postet irgendwann jemand die aktuellen ,,Richtlinien" und dann kommt nichts mehr von Dir.

    Paar Monate später der gleiche Text schon wieder.

    Schwarzer- was ist da los?

    Bist Du verbittert das Du es bei Euch nicht eingetragen bekommst was Du gerne hättest?

    So sollen dann alle andern auch leer ausgehen?

    Oder ist der Text in einer Zeitschleife gefangen und Du kannst da nix dafür?

    Ohne fundiertes auf schwarz weiß ist das wenig nachvollziehbar.

    Die Opel Scene war schon immer auch eine Tuningscene.

    Originale Fahrzeuge waren da schon eher selten anzutreffen.

    Natürlich gibt es den ein oder anderen der es lieber ganz original möchte, aber ich glaube fast, das spricht nicht für die breite Masse.

  • Ich will ja nicht abschweifen, aber nur einen kleinen Denkanstoß möchte ich schon geben.


    Aktuell haben wir die Dieseldiskussion, was wird denn aus den tausenden W124, W123 und /8 Daimler Benz Diesel mit H- Kennzeichen.

    Die dürfen dann ohne Diskussion und Umrüstung fahren ?

    Man wird um eine Nachbesserung der H-Kennzeichen Anforderungen nicht herum kommen.


    Gruß

    siggi

    Alles nicht so schlimm ;)

  • Das ist nicht korrekt. Ein Riss im Armaturenbrett führt keineswegs zum Verlust des H. Ebensowenig ausgebleichter Lack. Normale Abnutzungsspuren sind erlaubt. Nur bei "verschlissen" scheiden sich die Geister.

    Es gibt auch kein Gesetz sondern eine Richtlinie zur Erteilung des H.


    Im Bereich Antrieb muss man aber vorsichtiger werden. Sogar der Einbau eines 5-Gang Getriebes kann schon Hürden darstellen.

    doch, seit Ende 2017 ist diese Regel in Kraft, ich habe es selber bei meinem Prüfer in den Orginal Unterlagen nachgelesen, sogar mit Bildern hinterlegt! Ich konnte es auch nicht glauben! Das schlimme daran ist es gibt keinen bestandschutz dabei!

    Das Leben ist hard,......aber ungerecht!

    • Offizieller Beitrag

    @ Monzablau: :) es war mir eigentlich zu blöd den Katalog vom Tüv Süd wieder zu verlinken.

    Nicht das ich ihn nicht gefunden hätte.

    Aber hier ist einer der geht: https://www.tuev-sued.de/uploa…0/2anfordkat-oldtimer.pdf


    Nur hilft das scheinbar nicht weiter, da wir das ja schon öfter hatten.


    @ Kloostein: von welchen original Unterlagen sprichst Du da an?

    Man muss doch dem Thema mal auf den Grund gehen.

    Wir drehen uns im Thema immer im Kreis rum.

    Wo steht das, welche Unterlagen, wo zu finden, welche Prüforganisation?

  • doch, seit Ende 2017 ist diese Regel in Kraft, ich habe es selber bei meinem Prüfer in den Orginal Unterlagen nachgelesen, sogar mit Bildern hinterlegt! Ich konnte es auch nicht glauben! Das schlimme daran ist es gibt keinen bestandschutz dabei!

    Welche Regel? Was steht da genau und vor allem wo? Ich habe in den letzten Wochen mit drei unabhängigen Prüfern gesprochen in Bezug auf Felgen. Alle drei haben mir das von mir weiter oben gesagt bestätigt!

    • Offizieller Beitrag

    Ich vermute eher das der ein oder andere an einen sturen nicht willigen Prüfer geraten ist, dann noch angefangen hat zu diskutieren.

    Das mögen die erst recht nicht, dann geht garnichts mehr.

    Und wieder muss ich sagen- Müssen Sie auch nicht!


    Dann vieleicht noch eins zur Klärung.

    Es gibt HU Prüfer- die können ein H- Kennzeichen erteilen gemäß § 23 StVZO!

    Das geht an jeder Prüfstelle: Dekra, Tüv, Küs, GTÜ usw...

    Da gibt es vieleicht unter jüngeren Prüfern auch mal etwas Unsicherheit.


    Dann, und jetzt wird es spannend, gibt es den aaS!

    den amtlich anerkannten Sachverständigen der nach § 21 StVZO Eintragungen durchführen kann.

    Den brauchen wir für die Sonderabnahmen, der unter anderem auch unsere Umbauten einträgt.

    Und da von blinden Prüfern zu sprechen ist für mich unangemessen.

    Das sind wenige Spezialisten die in der Regel wissen was sie tun.

    Zumal sie für die Eintragung auch den Kopf hinhalten.

    Je nach Bundesland ist das der Tüv oder Dekra (in den neuen)

    • Offizieller Beitrag

    Welche Regel? Was steht da genau und vor allem wo? Ich habe in den letzten Wochen mit drei unabhängigen Prüfern gesprochen in Bezug auf Felgen. Alle drei haben mir das von mir weiter oben gesagt bestätigt!

    DAS hätte ich jetzt auch gerne gewusst.

  • @ Kloostein: von welchen original Unterlagen sprichst Du da an?

    Man muss doch dem Thema mal auf den Grund gehen.

    Wir drehen uns im Thema immer im Kreis rum.

    Wo steht das, welche Unterlagen, wo zu finden, welche Prüforganisation?

    KÜS Unterlagen zur Beurteilung eines H Kenzeichens ! Vorlagen für die Prüfer wie sie vorzugehen haben mit Beispiel Bildern!

    Dabei geht es haupzächlich um die Optik

    Die Sachen die in den ersten 10 Jahren eingetragen bzw. eintragungsfähig waren bleiben auch so!

    Das Leben ist hard,......aber ungerecht!

    Einmal editiert, zuletzt von Kloostein ()

    • Offizieller Beitrag

    Dann dürfte das ein KÜS Phänomen sein.

    Ich frag heut Abend mal meinen Nachbarn. Als ich vor 4 Wochen die letzte Eintragung hab machen lassen, meinte er nur ob das dem Anforderungskatalog entspricht?

    Er wurde in letzter Zeit darauf hingewiesen, bei H-Gutachten etwas genauer hinzuschauen. Es wird also dieser Katalog "gelebt". Link siehe oben.

    Ich bringe meine Fahrzeuge zum TÜV.


    Keine weiteren Anforderungen.

    Aber ich frag mal.

  • Es steht folgendes zum Zustand drin:

    "

    nur leichte für kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut angemessene Gebrauchsspuren

    (Patina ja, aber Fahrzeug nicht „verbraucht“),"


    Das ist halt wieder Auslegungssache. Daher kann ich mir das schon vorstellen, dass extrem matter Lack auch ein Ausschlusskriterium sein kein.

  • Hier war auch die Rede von der Schwemme der 90er. Die aber erst mal nicht so schlimm wird, da die Autos schon Kat hatten.

    Z.b. meine Kadetten mit Euro zwei Nachrüstung kosten nur 117,- im Jahr. Also warum H - Kenzeichen?

    Gruß Klaus

  • In der Arbeitsanweisung für die Prüfer steht noch folgendes:


    "Grundsätzlich gilt: Je alter oder seltener das Fahrzeug ist, umso eher können Zugeständnisse

    bezüglich des optischen Zustandes erwogen werden. Die Zulässigkeit der Abweichung ist jeweils

    im Einzelfall mit der Technischen Leitung abzustimmen."