• Ich weiß nicht wenn jemand neu zu dem Thema fragt warum man hier mich persönlich angreifen muss.

    Ich glaube das Problem liegt hier nicht bei mir.


    Hier sich aufzuregen ist ein Schmarren, und vollkomme Verkennung der Lage. Ich bin übrigens nicht „sauer“ weil die bei uns die Prüfer so viele Probleme verursachen.

    Meine Fahrzeuge haben alle ein H.

    Ich erfülle einfach die Vorgaben.

    Ich habe selbst fast 20 Jahre einen Umbau gefahren. Daher stellt sich das Problem für mich persönlich auch nicht. Nur muss man einen neuen und wenn’s auch zum X ten. mal ist die Problematik aufzeichnen. Anhand der immer wieder auftauenden Reaktion scheinbar doch .

    Und zur Richtlinie: ja das ich kein eigentliches Gesetz aber eine verbindliche Durchführungsverordnung was einem Gesetz gleich kommt. Und die ist ganz eindeutig. Aktuell haben wir gerade den Fall das nicht der verblichene Lack das Problem war sondern eine Neulackierung in Matt Rot.

    Meinetwegen kann jeder ja machen was er will, problematisch wird’s halt erst wenn diese Fahrzeuge dann weiterverkauft werden. Und meine Prognose ist einfach das das in den nächsten Jahren noch problematischer wird. Aufgrund der neuen (90 er Jahre) H Zulassung wird der Gesetzgeber hier sicher noch strenger.

    Wie gesagt jeder kann machen was er will, ist auch sicher nicht mein Problem. Die neuen interessiert’s und ein „alter Hase“ muss es ja nicht mehr lesen.

    Gruß Hannes

    Wer immer nur nach hinten schaut weiß nie was vorne ist. Drum ist ein Rückspiegel nichts wert.

  • Da hast du im Prinzip Recht. Aber du behauptest teilweise Dinge, die definitiv nirgends in der Richtlinie stehen. Z.B. das sämtliche Umbauten 10 Jahre nach EZ eingetragen sein mussten...

    Das ist für "Neue" dann doch eher verwirrend als hilfreich.

    Und was evtl. mal alles noch passieren könnte, ist wohl auch eher Glaskugel lesen und daher uninteressant. Wichtig ist doch nur der aktuelle Stand der Dinge. Und der steht recht genau in der Richtlinie von 2012. Was dort nicht explizit beschrieben ist, bleibt Auslegungssache. Was jeder einzelne daraus macht, bleibt ihm doch überlassen.


    Und ganz nebenbei kenne ich nicht einen Fall, dem das H wieder aberkannt wurde.

    • Offizieller Beitrag

    Der Anforderungskatalog ist so definiert, dass jedes vorgeführte Fahrzeug danach beurteilt werden kann. Hierbei ist der Prüfer vorher gefragt, ob das Fahrzeug grundsätzlich nach dem Anforderungskatalog geprüft werden kann oder nicht. Kann es geprüft werden, werden die Anforderungen gecheckt und ggf. (in sehr geringen Umfang) dahingehend ausgelegt, dass es zu keinen Interessenkonflikten kommt. Denn ist das H erteilt und der Kunde fährt damit (seit der Abnahme unverändert im Zustand) rum, hat das im Zweifelsfall oder bei Reklamationen der Prüfer zu verantworten. Wird der Hobel nach der H-Abnahme umgebaut oder eintragungspflichtig verändert (natürlich ohne den Wagen wieder vorzuführen), ist der Prüfer raus und der Besitzer ist verantwortlich.


    Grundsätzlich sollte man sich eine Station mit einem kompetenten Prüfer suchen, der weiß, was er tut. Hier auf eine "blinde Natter" zu hoffen, ist der Schuss ins eigene Knie. Zwar bekommt man beidem dann vielleicht einen 24er Motor mit H. Doch fährt man damit zwei Jahr später zum TÜV und ein anderer (kompetenterer) Prüfung soll die HU machen, hat er im Zweifelsfall das Recht, die Eintragung zum H wieder rückgängig zu machen bzw. eine Rückrüstung gemäß Anforderungskatalog zu verlangen.


    Rainer

    • Offizieller Beitrag

    Ich geh lieber zu meinem Nachbarn und Oldtimerspezialisten. Bei der letzten AU kam ich nicht unter 5%. Sein Kommentar: "lass ihn so, er läuft doch rund" :laugh:

  • Die neuen interessiert’s und ein „alter Hase“ muss es ja nicht mehr lesen.

    Gruß Hannes

    genauso ist es .....

    Und ganz nebenbei kenne ich nicht einen Fall, dem das H wieder aberkannt wurde.

    ich kenne aber androhungen .... wenn nicht dann ... wobei sich das auf optische dinge bezog .... kratzer (vandalismus) ... stahlfelgen ranzig etc.


    Aber nicht in unseren Baureihen.

    nicht verbaut ... aber ein umbau in den ersten 10 jahren nach EZ war möglich

    8) 8) 8) der ,der nurnoch für spaß schnellfährt :tongue: :tongue: :tongue:


    ....................... :no1: :no1: CIH POWER ....... THERE'S NO OTHER WAY.......................... 8) 8)

  • eindeutiger geht's nicht ....8o

    Das schöne an so einer verordnung, sie verbietet eindeutig in den Hauptsätzen und erlaubt vieles im nachsatz ....

    Trotzdem würde ich bei umbauten immer vorher mit dem indschinör sprechen ....

    Es ist nie schädlich wenn sie ein projekt begleiten ;)

    8) 8) 8) der ,der nurnoch für spaß schnellfährt :tongue: :tongue: :tongue:


    ....................... :no1: :no1: CIH POWER ....... THERE'S NO OTHER WAY.......................... 8) 8)

  • Also um das mit der H Nummer zu einem Ende zu bringen.

    Ich habe H Nummer erhalten trotz GTE Look, Umbau auf Getriebe ( war ein Automatic)

    Frontspoiler und AHK und ATS Felgen und nichts ist Eingetragen ,oder war reklamiert worden

    d.h. Laut Fahrzeugbrief ist das bis heute ein Automatic ohne AHK und ATS Felgen und GTE Look und Frontspoiler .

    d.h. Es ist wie geschrieben Prüfer und die Prüfstelle sind massgebend . Manche sind einwenig

    toleranter und manche eben nicht.Meine sind eher Tolerant und sehen das nicht so eng.:)

    War jetzt schon x mal mit genau dem gleichen Auto beim gleichen TÜV mit verschiedenen Prüfern nie ein Problem.


    Gruss Harald

    Wer viel redet wiederholt nur das was er schon weiß, wer aber zuhört kann was neues lernen8o

  • Wenn ich nichts falsch verstanden habe, ist das aber schon sehr blauäugig.

    Denn wenn nichts eingetragen ist, würde dir hier der Freund und Helfer die Plakette schon bei der ersten allgemeinen Verkehrskontrolle abkratzen und du darfst dein Auto stehen lassen.

    • Offizieller Beitrag

    Also der Frontspoiler steht in der Fahrzeug - ABE und muss nicht eingetragen werden. Die ATS glaube ich - auch. Je nach Größe halt.

    Die AHK muss heute nicht mehr eingetragen werden.


    Und welcher der heutigen Streifenpolizisten weiß, was an unseren Fahrzeugen eingetragen sein muss und was nicht???

  • Wenn ich nichts falsch verstanden habe, ist das aber schon sehr blauäugig.

    Denn wenn nichts eingetragen ist, würde dir hier der Freund und Helfer die Plakette schon bei der ersten allgemeinen Verkehrskontrolle abkratzen und du darfst dein Auto stehen lassen.

    Bei uns gibbet, zumindest eine Mängelkarte von den Freunden und Helfer, und dann geht es ab zur Prüfstelle


    Gruß

    siggi

    Alles nicht so schlimm ;)

  • bei einem Gespräch mit meinem Tüv Prüfer wegen dem original GT/E Spoiler meinte er daß ich den nicht eintragen lassen muß

    da es ein Originalteil ist mit Teilenummer und am GT/E ja ab Werk verbaut war.....

    ich lass den trotzdem eintragen alleine schon um irgendwelchen Diskusionen mit den Mehlmützen aus dem Weg zu gehen....

    und um mein H mach ich mir garkeine Gedanken da ich eh nur Teile verbaue die es damals in der Bauzeit schon gab....

    Wenn dir jemand in den Arsch tritt ,nutze den Schwung um weiter zu kommen