• Beim Gte Look und Spoiler würde ich mir auch Null Gedanken machen. Aber bei den Felgen schon. Würde mich sehr wundern, wenn die drin stehen. Und den Unterschied vom manuellen zum Automatik Getriebe erkennt selbst der Dümmste...


    @siggi: Wenn man Glück hat, geht's bei uns auch "nur" so aus...


    Dominik: Ich hätte auch keine Bedenken ums H mit diesen Teilen. Sicher kein Problem. Aber komplett ohne Eintragungen rumzufahren finde ich schon sehr mutig.

  • Meinem Kenntnisstand nach müssen nur die neuen AHK mit E-Nummer nicht mehr eingetragen werden. Dies gilt nicht für AHK ohne E-Nummern.

    so ist es


    ich kann mir jetzt nicht verkneifen wie der TÜV-Prüfer meine AHK eingetragen hat :))


    im alten Brief stand: 32614181wg.jpg">



    im neuen Schein steht: 32614184xw.jpg">


    Stern und AH sind die letzten Zeichen vom Schein

    der Rest ist der Anfang vom Beiblatt


    ist das normal???

    schlag mal das Kind

    damit das aufhört zu schreien

    2 Mal editiert, zuletzt von Quantenadministrator ()

    • Offizieller Beitrag

    GT/E Spoiler, ATS 6x13 mit 185/70-13, 4 Gang-Schaltung/Automatic, GT/E Look = alles kein Problem. Das gab es ja im Laufe der Serie bzw. im zeitgenössischen Zubehör.


    Soweit ich groß, werden AHK mit E-Zeichen für unsere Hobel neu nicht mehr hergestellt. Also muss die alte AHK eingetragen werden. Wie bisher auch, egal ob mit H oder ohne. Auch hier gibt´s kein Problem.


    Wenn ich mich richtig erinnere, ging es hier aber um die HEUTIGE H-Konformität von Motoren ab 2 Liter Hubraum etc. Hier spielt der Prüfer (leider) eine wichtige Rolle. Gem. Anforderungskatalog ist schon ein 2.0 S mit 100 PS nicht möglich. Denn, folgt man der Auslegung, ist ein 1900 S 90 PS für das Maß der Dinge - serienmäßig. Es würde also nur noch ein 19 SH mit 97 gehen (10% Leistungszuwachs sind erlaubt). Beim 1900 E 105 PS würde man max. 115 PS eingetragen bekommen usw.


    Alles ist Schnee von gestern, wenn andere Motoren/Leistungen/Fahrwerk/Bremsen/Plastik innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren nach Erstzulassung des betreffenden vorgenommen und EINGETRAGEN wurden. Dieses Tuning wird als zeitgenössisch erachtet und ist somit H-konform.


    Übrigens: Man arbeitet an einer Verschärfung des Katalogs, weil man "Angst" vor der Flut der 1980er und 1990er Wagen.


    Rainer

  • Alles ist Schnee von gestern, wenn andere Motoren/Leistungen/Fahrwerk/Bremsen/Plastik innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren nach Erstzulassung des betreffenden vorgenommen und EINGETRAGEN wurden. Dieses Tuning wird als zeitgenössisch erachtet und ist somit H-konform.

    Woher nimmst du das? In dem von dir verlinkten Anforderungskatalog steht was komplett anderes! Auch die 10% Leistungszuwachs, die möglich sein sollen, kann ich nirgends lesen.

    Am Ende bleibt ein 2,0er Auslegungssache. Zwar in der Baureihe nicht gebaut, aber im Zeitraum 10Jahre nach EZ möglich gewesen. Und wer sich wegen sowas das H aberkennen lässt, macht eindeutig was falsch...

    Bei neuen Sitzen, Käfigen, Felgen, Lenkrädern,... kann ich allerdings auch kein H Kennzeichen nachvollziehen.

    • Offizieller Beitrag

    Da steht eigentlich nichts anderes. Denn wie ich schon schrieb, gibt es bei den Prüfern zum H gewisse Auslegungsgrenzen, die ich hier angegeben habe. Du kannst dich ja gerne mal bei deinem TÜV danach erkundigen. Ein 2 Liter ist demnach nicht drin, da dieser Motor nicht in unseren Fahrzeugen serienmäßig verbaut war und erst 1977 in anderen Fahrzeugen verbaut wurde. Was ist daran falsch?


    https://www.tuev-sued.de/uploa…0/2anfordkat-oldtimer.pdf


    Es geht hier nicht um das Aberkennen. Sondern darum, dass jeder Prüfer das Recht hat, im Zweifelsfall ein zur HU vorgeführtes Fahrzeug nachzuprüfen, ob z.B. der Motor schien im Rahmen des H-Gutachtens drin/geprüft war oder etwa nachträglich eingebaut wurde.

  • Zum x-ten mal:

    " Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenen-

    falls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der

    Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindes-

    tens 30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig."


    Es reicht also, wenn die Änderungen HÄTTEN erfolgen können. Es muss NICHT damals EINGETRAGEN worden sein!!! Was du schreibst, würde nämlich im Umkehrschluss auch bedeuten, dass du heute mit nem H-Kennzeichen Z. B. Auch keine passenden ATS Classic mehr eingetragen bekommen kannst...

  • Im Kreis Pinneberg bekommst du in Verbindung mit H nur ATS Classic in 6x13 ET 37 (wie SSF) mit 185/70-13 eingetragen. Also nix mit 7x13 oder 7x15 usw.


    Rainer

    komisch, ich habe ne ABE (!! Allgemeine Betriebserlaubnis !!) von 1973, wo der Manta/Ascona A mit 7J x 13 H2 ATS Typ 7135 und 195/70 HR13 (KBA40017) drinsteht.
    Wieso sollen die dann nicht auch eingetragen werden?

    Aber eigentlich wollte ich mich zu dem Thema gar nicht aeussern.

    gruss aus berlin
    matthias.b

  • Ja, ich gebs auch auf. Ich glaub ja, dass es überall anders gehandhabt wird. Wenn man aber einen Prüfer findet, der sich an die Richtlinie hält, ist einiges möglich. Und wenn überhaupt, kann auch nur anhand dieser etwas aberkannt werden. Meine Meinung...


    Hätte für mich dann im Übrigen auch absolut nichts mehr mit Pflege von historischem KULTURgut zu tun, wenn alle Oldtimer nur noch so rumfahren, wie sie vom Band liefen. Das würde die damalige Kultur doch nur zu einem winzigen Teil widerspiegeln...

  • komisch, ich habe ne ABE (!! Allgemeine Betriebserlaubnis !!) von 1973, wo der Manta/Ascona A mit 7J x 13 H2 ATS Typ 7135 und 195/70 HR13 (KBA40017) drinsteht.
    Wieso sollen die dann nicht auch eingetragen werden?

    Aber eigentlich wollte ich mich zu dem Thema gar nicht aeussern.

    gruss aus berlin
    matthias.b

    Wenn ich diese ABE hätte, und alle Auflagen aus dieser erfüllt sind (vermutlich Z. B. Originalfahrwerk), würde ich die nichtmal eintragen lassen!

    • Offizieller Beitrag

    komisch, ich habe ne ABE (!! Allgemeine Betriebserlaubnis !!) von 1973, wo der Manta/Ascona A mit 7J x 13 H2 ATS Typ 7135 und 195/70 HR13 (KBA40017) drinsteht.

    Das ist eine ABE für die Räder zur NACHTRÄGLICHEN Ausrüstung des Wagens und nicht etwa für das Auto! Grundlage für das H-Gutachten ist der serienmäßige Auslieferungszustand des Wagens (hierfür gibt es nämlich auch eine ABE nebst Typenblatt).

    Hätte für mich dann im Übrigen auch absolut nichts mehr mit Pflege von historischem KULTURgut zu tun, wenn alle Oldtimer nur noch so rumfahren, wie sie vom Band liefen. Das würde die damalige Kultur doch nur zu einem winzigen Teil widerspiegeln...

    Doch, das war Sinn und Zweck bei der Einführung des H-Kennzeichens. Und damit eben nicht ale wagen uniform herumfahren, wurden auch ZEITGENÖSSISCHE Umbauten (eben innerhalb der ersten 10 Jahre nach EZ) mit in den Katalog aufgenommen.


    Rainer

  • Das was hier immer wieder geschrieben wurde ist alles möglich, ja richtig und zugleich auch wieder falsch. Abhängig einzig und allein von "Gott Vater TÜV" .Anders sind diese Unsicherheiten nicht mehr zu erklären. Ich glaube das hat erst ein "ende" wenn man mal einen Gerichtsprozess hat und ein Richter mal ein Urteil zu dem Thema spricht. Ist ja fast schon wie in der Politik, erst wenn die Gerichte das nachbessern passen es. Bin ernsthaft am überlegen mal so ein H- Auto zu erstehen...... :mo:

    Wer immer nur nach hinten schaut weiß nie was vorne ist. Drum ist ein Rückspiegel nichts wert.

    • Offizieller Beitrag

    Das was hier immer wieder geschrieben wurde ist alles möglich, ja richtig und zugleich auch wieder falsch. Abhängig einzig und allein von "Gott Vater TÜV" .Anders sind diese Unsicherheiten nicht mehr zu erklären. Ich glaube das hat erst ein "ende" wenn man mal einen Gerichtsprozess hat und ein Richter mal ein Urteil zu dem Thema spricht. Ist ja fast schon wie in der Politik, erst wenn die Gerichte das nachbessern passen es. Bin ernsthaft am überlegen mal so ein H- Auto zu erstehen...... :mo:

    Was möchtest Du bitte damit erreichen?

    Das würde mich echt mal interessieren.

    Jeder der ernsthaft mit dem Gedanken spielt sich mal andere Felgen als die original Trennscheiben drauf zu machen dürfte diese Diskussion nicht besonders ansprechen.


    Es soll doch jeder nach seiner Fasson glücklich werden wenn es den möglich ist.

    Ich schreib dazu nun nichts mehr,

    führt eh zu nichts das ganze.

  • Ich finde man sollte es beim TÜV so probieren wie man den Manta gerne hätte, mehr wie nach Hause schicken kann er ja auch nicht. Dann nach Möglichkeit schauen was noch machbar ist und gut. Wen nicht dann nicht. Auch ein Gerichtsurteil hat Grenzen und Schlupflöcher .und wen n man ein strengen Prüfer hat, gilt die Devise : Der Prüfer hat nur einen TÜV ,ich hab die Auswahl:)




    Gruss Harald

    Wer viel redet wiederholt nur das was er schon weiß, wer aber zuhört kann was neues lernen8o

  • ICH baue meinen Ascona JETZT mit zeitgemäßem Tuning um und lasse alles eintragen ohne mein H zu verlieren.

    Und ich wette dagegen, dass KEIN Gerichtsurteil das ändern wird zum aktuellen Zeitpunkt. Das müssten dann schon neue Gesetzte kommen...

  • Dann mal die Prüfer tauschen ... :P:lol:

    Gruss
    Nightmare


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    Nach GANNZZZ fest kommt GANNNZZZ lose....