BBS Felgen

  • Ohne Tieferlegung schaut eine 15" aber bescheiden aus. Hier kannst du dir die Gutachten von BBS herunterladen. Ein Gutachten für den Manta A gab es da meines Wissens nicht. Es gibt nicht viele mit 4x100, meistens sind die Gutachten für VW oder BMW. Die RS001 in 7x15 hat ET25. Die kannst du auch mit 195/50 15 fahren. Die könnte auch ohne Änderungen an den Radläufen passen. Allerdings werden da Mondpreise aufgerufen (wie für alle RS mittlerweile).


    Aber auch wenn du 3 Briefkopieen und Vergleichsgutachten hast, es ist allein die Meinung des TÜV Prüfers entscheidend. Insoweit noch mal der Tipp, zuerst mit der Prüfstelle zu reden.

  • Jo, 7*15 ET25 müsste mit 195/50 passen ohne etwas zu bearbeiten.


    Mein Prüfer wollte zu den Felgen lediglich Gutachten, um zu prüfen ob die Traglast ausreichend ist. Und das Herstellungsdatum der Felgen bzw. das Datum des Gutachtens durfte maximal 10 Jahre neuer als das Fahrzeug sein.

    Gutachten war bei den Exip (für VW und BMW) von 86. Eine Felge hatte aber Herstellungsjahr 84 eingeprägt. Ascona gab's bis 75. Mit diesem Ermessensspielraum wurden sie eingetragen.

  • Hallo Manta Fangemeinde,

    ich habe mich mal beim Gery Lenk schlau gemacht der auch in der Vergangenheit viel Erfahrung mit der Bereifung bzw. Felgen hat.

    Ich habe von ihm das Gutachten über die BBS-RS070 bekommen mit der Abmessung 7Jx15 H2 ET16 vorne und hinten mit der Bereifung 205/50 R15 allerdings sind gebördelte Falze Voraussetzung. Also das ist bei einem Original zeitgemäß anscheinend möglich um mein H-Kennzeichen zu behalten!

    Muss nur sehen wie sich dies mit meinem K&W Fahrwerk ( rot ) verhält und ob ich nicht wieder auf die Original Federn zurück muss!


    Gruß aus München

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man der aktuellen Auslegung und Praxis zum H-Anforderungskatalog durch den TÜV verfolgt, so wird bei den Reifen nur noch eine Nummer breiter (z.B. 165/70 13 statt 165/70 13) als in der für das Fahrzeug gültigen ABE (alternativ zur maximalen Breite der Reifen in einer Baureihe) genehmigt. Gleiches gilt für die Räder (z.B. 6J x 13 statt 5,5 J x 13), wobei hier der Raddurchmesser mit 13 Zoll gleich bleiben muss. Ausnahmen sind nur möglich, wenn die o.g. Rad-/Reifenkombi innerhalb von 10 Jahren nach Erstzulassung eingetragen wurden oder nachgewiesen werden kann, dass es die o,g. Rad-/Reifenkombi innerhalb des vorgenannten Zeitraums als zulässiges Zubehör am Markt gab. Das ist m.E. nach hier nicht gegeben. Deshalb bin ich gespannt, wie die Sache ausgeht.


    Rainer

  • Hallo Rainer

    danke dir für diese wichtige Information.

    Ich werde mich bei dem TÜV Prüfer in der Werkstatt meines Vertrauens erkundigen was er zu meinem Vorschlag meint und ob er die Eintragungen vornimmt! ansonsten ist dies ein sehr teures Unterfangen, sollte es nicht klappen.


    Gruß Reinhold

  • Wenn man der aktuellen Auslegung und Praxis zum H-Anforderungskatalog durch den TÜV verfolgt, so wird bei den Reifen nur noch eine Nummer breiter (z.B. 165/70 13 statt 165/70 13) als in der für das Fahrzeug gültigen ABE (alternativ zur maximalen Breite der Reifen in einer Baureihe) genehmigt. Gleiches gilt für die Räder (z.B. 6J x 13 statt 5,5 J x 13), wobei hier der Raddurchmesser mit 13 Zoll gleich bleiben muss. Ausnahmen sind nur möglich, wenn die o.g. Rad-/Reifenkombi innerhalb von 10 Jahren nach Erstzulassung eingetragen wurden oder nachgewiesen werden kann, dass es die o,g. Rad-/Reifenkombi innerhalb des vorgenannten Zeitraums als zulässiges Zubehör am Markt gab. Das ist m.E. nach hier nicht gegeben. Deshalb bin ich gespannt, wie die Sache ausgeht.


    Rainer

    Woher hast du das? Bzw. wo steht das? Habe letztens im OHF erst wieder ne sehr aktuelle Handlungsrichtlinie für die Prüfer gesehen. Die hat eher mehr Spielraum gelassen.

    • Offizieller Beitrag

    Die Handlungsanweisung aus dem OHF kenne ich auch. Der dort angegebene Spielraum ist keine MUSS-, sondern eine KANN-Regelung. Bei meinem letzen Besuch bei TÜV vor gut drei Wochen habe ich den Prüfer für das H-Kennzeichen darauf angesprochen. Grundsätzlich geht es um eine deutlich engere Auslegung der Anforderungen von 2012. Da es jedoch dafür noch keine Durchführungsrichtlinie gibt, behilft man sich bis dahin halt mit dieser sogenannten Handlungsanweisung. Zukünftiges Ziel soll eine deutliche Verschärfung der H-Richtlinien sowie eine Anpassung beim Thema Bestandsschutz sein. Die letzte Regierung hatte das bereits in Arbeit. Doch nun hat sich die Zusammensetzung der Gremien geändert und Vieles kommt neu auf den Prüfstand. Da heißt es also warten, denn es gibt im Moment Wichtigeres zu tun.


    Rainer

  • Das höre ich schon seit Jahren. Diese Anweisung ist das aktuellste, was ich seitdem zu Augen bekommen hab. Also jammern auf hohem Niveau.

    Viel Gelaber um nichts.

    Am Ende kommt's immer noch auf nen Prüfer an, der durchsieht...

  • Rainer: Hatte vor kurzem auch meine Vorbesprechung zur H-Abnahme meines BM. Da mein langjährigen und sehr fachkundiger TÜV Mann leider sehr lange wegen einer schweren Erkrankung ausfällt, jetzt mit einem neuen. Mit dem alten Prüfer war alles so besprochen, wie es dann umgesetzt wurde, Jetzt gings nochmal von vorne los. Folgendes wurde abgesprochen:


    BBS-Felgen in 7x15 mit 205/50 15: Wird unter H eingetragen, da eine zeitgenössische Kombi. Freigängigkeit muss gegeben sein. Vorne eventuell ein Lenkanschlagbegrenzer. Er hätte mir sogar BBS Nachbauten (Lenso) eingetragen.


    Bremsen Sättel Calibra 16V/Scheiben Audi B4 2,3E und Stahlflex: Es werden spezielle Bremsungen getestet. Eintragungen unter H möglich, wenn standfest und Ergebnisse besser als Serie.


    Verstärkter Stabi vorne: Eintragung unter H kein Problem.


    Fahrwerk Mattig/Koni gelb: Eintragung unter H kein Problem.


    Edelstahltank: Kein Problem. Beim Tank wird nur ein Drucktest durchgeführt.


    Insgesamt war ich von der Sachkunde meines neuen jungen Sachverständigen positiv überrascht. Ist der zuständige Prüfer hier in unserem Bereich für historische Tuning Maßnahmen. Und wie immer gilt: Die Prüfer haben sehr wohl nach wie vor ein Ermessen, sie müssen nur bereit sein, es auch nutzen zu wollen.

  • ...und bereit sein, die Verantwortung für ihr tun zu übernehmen. Davor haben aber manche Prüfer Angst und handeln entsprechend.


    Rainer

    Genau darum und ich denke fast ausschließlich darum geht es und ist ja auch verständlich. Kommt also am Ende wieder auf den guten Sachverstand des Prüfers an.

    Manchmal kann man ihm auch auf die Sprünge helfen, wenn man selbst gut vorbereitet ist.

    Aber welche Angst sollte er davor haben, 15" Räder einzutragen? 🤷‍♂️

  • ...und bereit sein, die Verantwortung für ihr tun zu übernehmen. Davor haben aber manche Prüfer Angst und handeln entsprechend.


    Rainer

    Ja, so schauts aus. Ich hing jetzt fast 1,5 Jahre nach der Erkrankung meines etatmäßigen Prüfers in der Luft, bis mir jemand den Hinweis auf den Herrn gegeben hat. Angst, fehlende Kenntnis, oder Bereitschaft, sich damit zu befassen oder einfach generell keinen Bock auf uns "Spinner". Deswegen ist es wichtig, jemanden zu haben, der darauf Lust hat.

  • Ja, so schauts aus. Ich hing jetzt fast 1,5 Jahre nach der Erkrankung meines etatmäßigen Prüfers in der Luft, bis mir jemand den Hinweis auf den Herrn gegeben hat. Angst, fehlende Kenntnis, oder Bereitschaft, sich damit zu befassen oder einfach generell keinen Bock auf uns "Spinner". Deswegen ist es wichtig, jemanden zu haben, der darauf Lust hat.

    Wenn’s ist , kann ich mal mit meinem Prüfer reden, der ist ganz in Ordnung? fährt selber 1er Capri und 20M als alltagsauto…..

    Hat ne Menge Ahnung , Bock auf solche Fahrzeuge , ist fair und recherchiert auch bei Bedarf!

    Zumindest hab ich den so kennengelernt.

    Ist halt hier in Bad Aibling bzw. Rosenheim.

    Das Leben ist hard,......aber ungerecht!