AU-Befreiung
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Tja, man kann sich nur an den Wortlaut der Ausnahmegenehmigung halten.
ZitatIch denke, das wird wohl für alle Wagen mit "Bis-FgNr." und "Bis-MotorNr." gelten...
ist nun wirklich keine gesicherte Erkenntnis. Eher eine Theorie.
In einem anderen Beitrag ist das mal aufgelistet: --->Beitrag
ZitatModell 59 (Manta luxus) Produziert in der BRD für Europa
Beginn-Nr. 2.261.863 Ende-Nr. 51.186.867
Modell 59 (Manta luxus) Produziert in Antwerpen für Europa
Beginn-Nr. 9.361.003 Ende-Nr. 55.151.564Trotzdem wundert mich das, daß Dein 16N fast die gleiche FgNr. hat wie der 19S. Da müßten die ja direkt hintereinander vom Band gelaufen sein, nur mit 2 Jahren Abstand.
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Sorry, hab mich da vertan!!
FgNr vom 19S EZ '71 ist 59-9.478.7xx.
also liegt laut Befreiung über der kleineren aber unter der größeren Nummer. -
kann man anhand dieser nummer den genauen typ herausfinden
z.b. sr ; a-l ; ... oder so ???? -
Ne, wohl nicht. Es geht ja nur um die Fahrgestellnummern. Nicht um den Typenschlüssel.
rochenjochen: Deine Nummer für den 19S paßt aber genau darein. Müßte normalerweise ohne Probleme gehen.
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Moin,
Da die Links zu der Bestätigung nicht mehr funktionieren: hat jemand das Schreiben noch? Ich habe gestern im Jahrbuch 2008 gelesen, dass meiner von der AU Befreiung betroffen sein müsste.
Danke und Grüße,
Niels -
Gebe mir deine Fg. Nr. und ich kann dir sagen ob dein Wagen unter diese Regelung fällt.
Rainer
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Gebe mir deine Fg. Nr. und ich kann dir sagen ob dein Wagen unter diese Regelung fällt.
Rainer
Moin Rainer,
die FG-Nr. habe ich mal hier gepostet:
Aufschlüsselung der Fahrgestell.-NrLaut der Liste im Jahrbuch 2008 müsste die 588784 aus Bochum darunter fallen. Ich bin nur auf den Ablauf im Hessenländle gespant, da hier Änderungen / Eintragungen ein wenig speziell sind, was ich am daily erleben durfte...
Das Dokument als Scan würde ich aber bestimmt benötigen.
Grüße,
Niels -
Niels, das wird nix, da der Wagen keine deutsche Erstzulassung hatte.
Rainer
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Die Ausnahmeregelung gilt nur für Fahrzeuge, die vor dem 01.01.1971 gebaut wurden (von da an galten neue Abgasgrenzwerte), damit diese Fahrzeuge noch bis zum 31.07.1971 zugelassen werden konnten.
Rainer
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Meiner hatte schon eine deutsche Erstzulassung aus 1971,ist aber zwischendrin in der Schweiz gelaufen und kam dann nach Deutschland zurück. Ich bin nur über die Tabelle im Jahrbuch 2008 darauf gekommen, da gemäß dem im Jahrbuch enthaltenem Dokument mein Manta vor der dort genannten FG Nr. liegt.
Mein Post in der Aufschlüsselung war noch ohne diese Kenntnisse, mittlerweile weiß ich mehr üner das Auto.In meinen Papieren ist die ABE in Feld K auch nicht genannt und das EZ Datum weicht vom Datum im Service-Heft ab, wahrscheinlich sind bei dem Re-Import und Neuausstellung der Papiere ein paar Daten abhanden gekommen bzw. geändert worden.
Ich würde es zumindest vielleicht mal probieren, wenn ich das Dokument von Dir bekommen würde.Niels
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meinst du das ???
Gruß
Olli -
Danke Olli! Und genau dort ist die Zählung bis FG Nr. weiter als meine FG Nr...
Hast Du auch die erste Seite?
Grüße,
Niels -
Jungs, ihr habt das immer noch nicht gepeit. Die in dem Dokument angegebenen Fg. Nr. sind nicht von und bis, sondern bedeuten:
Bis Fg. Nr. 2 564288 = Fahrzeuge aus der Produktion Bochum bis 31.12.1970
Bis Fg. Nr. 9 550594 = Fahrzeuge aus der Produktion Antwerpen bis 31.1.1970
Soweit ich das festgestellt habe, sind eure Wagen alle NACH dem 01.01.1971 gebaut worden. Damit fallen diese NICHT unter die Ausnahmeregelung.
Auch Fahrzeuge die VOR dem 31.12.1970 gebaut UND zugelassen wurden fallen NICHT unter diese Regelung.
Fahrzeuge die zwar VOR dem 31.12.1970 gebaut aber ZWISCHEN dem 01.01. bis 31.07.1971 im Ausland zuerst zugelassen wurden fallen NICHT unter die Ausnahmeregelung.
Fahrzeuge die zwar VOR dem 31.12.1970 gebaut aber ZWISCHEN dem 01.01. bis 31.07.1971 in Deutschland zuerst zugelassen fallen zu 99,99% NICHT unter die Ausnahmeregelung, da die Änderung bereits von den Zulassungsstellen im Brief eingetragen ist. Dort MUSS stehen, dass das Fahrzeug von der AU ausgenommen ist.
Rainer
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Hat denn einer so eine Ausnahmeregelung in seinem Brief? Ich würde gerne mal so einen Brief sehen.
Moin,
ja, habe ich drinstehen, hat aber den Pruefer nicht interessiert, weil ein 1,9E Motor eingebaut ist. Wurde meines Wissens auch nachgetragen.Bild reiche ich mal nach, habe gerade keinen Zugriff drauf...
gruss aus berlin
matthias.b -
Wie ich schon schrieb, habe ich in den letzten 35 Jahren erst 2 Wagen/Briefe mit dieser Eintragung gesehen.
Nach Angaben von Opel waren damals 1.883 Fahrzeuge (in den Werken und bei den Händlern) betroffen, die bis Ende 1970 produziert bzw. nicht verkauft werden konnten. Und um diese in 1971 noch zulassen zu können, wurde eben diese Ausnahmeregelung beim KBA erwirkt.
Rainer
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Rainer,
ich verstehe schon was Du schreibst, das im Jahrbuch 2008 Dokument (und hiervon hätte ich gerne noch eine Kopie die Seite 1) schreibt das aber (nach den mir vorliegenden Infos) nicht so explizit mit der Produktion vor dem 01.01.1971...
Meine Idee war es, damit es zu versuchen. Wenn es nicht klappt: ok für mich, ansonsten kann ich mich freuen...
Bei mir ist halt die Lage aus meiner Sicht so:
- Auto ist laut Deiner Aufschlüsselung im Juni 1971 produziert worden- FG-Nr. ist unter dem 16S Motor vor der angegebenen bis Nr.
- Mein Wagen wurde am 01.07.1971 in Deutschland zugelassen, dann wurde er einige Jahre später von der Erstbesitzerin mit in die Schweiz genommen, ausgeführt und dort angemeldet (hierüber habe ich keine Unterlagen, kann es aber anhand des Wartungsheftes nachvollziehen)
- in den 90ern hat die Erstbesitzerin den Wagen wieder zurück nach Deutschland gebracht, eingeführt und er erhielt einen neuen Brief (den habe ich)
- in dem Brief ist z.B. ein anderes Datum der EZ eingetragen und u.a. ist auch keine ABE Nr. eingetragen - somit hätte ich eventuell Argumente für den Nachtrag
Ich wollte z.B. auch noch das Petri-Lenkrad eintragen lassen und daher könnte ich das in einem Abwasch erledigen.
Daher hätte ich immer noch gerne die Seite 1 als Kopie.
Grüße,
Niels -
Da ich mit meinem Mac hier keine Bilder einstellen kann, schreib mit ne Mail: Rainer.manthey@t-online.de
Ich glaube aber nicht, dass du mit dieser Nummer beim TÜV was werden kannst. Die ABE-Nummer muss bei einem neuen Brief nicht unbedingt mit eingetragen werden. Was ist denn für eine Schlüsselnummer eingetragen?
Rainer
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hier mal die Seite 1
Gruß Olli
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Da ich mit meinem Mac hier keine Bilder einstellen kann, schreib mit ne Mail: Rainer.manthey@t-online.de
Ich glaube aber nicht, dass du mit dieser Nummer beim TÜV was werden kannst. Die ABE-Nummer muss bei einem neuen Brief nicht unbedingt mit eingetragen werden. Was ist denn für eine Schlüsselnummer eingetragen?
Rainer
Let's give it a try....
Mail ist draußen.
Niels