AU-Befreiung

  • Also ich find in der Ausnahmegenehmigung nix von Baujahr.
    Steht nur was von Fahrgestellnr.


    Oder habe ich was mit den Augen??


    Ich glaube auch nicht, daß ein Prüfer weiß,
    wann und wo unsere Autos gebaut wurden.
    Die werden auch nur nach der Fahrgestellnr. gehen.
    Soll der Niels es ruhig versuchen.


    Viel Glück

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen. " Walter Röhrl "

    2 Mal editiert, zuletzt von Excalibur ()

    • Offizieller Beitrag

    Die Fg. Nr. definiert das Baujahr.


    Der TÜV kann über die Fg. Nr. das konkrete Baudatum des Wagens abfragen. Was wir leider nur bedingt können. Oder doch :fu:


    Zudem müssen bis heute alle Automobilhersteller an das KBA melden, wie viele Fahrzeuge sie unter der für den jeweiligen Typ gültigen ABE/Abgasgutachten produziert haben.


    Insofern bin ich gespannt, was bei der Aktion von Niels herauskommt.


    Rainer

  • Moinsen,


    ich warte heute beim TÜV Hessen in Hofheim =)

    Ich glaube aber nicht, dass du mit dieser Nummer beim TÜV was werden kannst. Die ABE-Nummer muss bei einem neuen Brief nicht unbedingt mit eingetragen werden. Was ist denn für eine Schlüsselnummer eingetragen?


    Rainer

    Dazu wurde mir nur gesagt: da ist wohl wirklich einiges unvollständig beim Re-Import übernommen worden:
    2.1: 0039
    2.2: 48400000

    Bei Vorlage des Schreibens hat sich erst der Chef-Ingenieur das ganze angesehen und meinte: Jaaa, das könnte alles passen.


    Dann kam der 2. Ingenieur, der selber Oldtimer-Fahrer ist und meinte dann ganz schnell: Davon habe ich bereits in der Szene gehört, gesehen habe ich so ein Schreiben noch nicht. Da es aber sogar erst im September 1971 ausgestellt wurde meinte er dann nur: "Das muss alles stimmen und Opel durfte wohl 2 Jahre nach Einführung der AU-Pflicht einige Autos davon ausnehmen, auch wenn der Motor doch eigentlich die AU mit Links bestehen müsste, hat ja auch keine großen Anforderungen."


    Dann meinten beide nur: Wenn ich das nächste Mal zur HU komme, soll ich das Schreiben mitbringen und ich bekomme HU ohne AU und sie würden die Ausnahme im HU-Bericht vermerken. Eintragen müsse man das nicht, das Schreiben reicht da.


    Meine nächste HU ist im Juli 2018, da bin ich dann mal gespannt drauf ;)


    Niels

    • Offizieller Beitrag

    Da bin ich aber mal gespannt.


    Denn meine Anfrage beim KBA ergab, dass diese Ausnahmeregelung NUR Wagen aus Bj. 1070 und NUR bis zu dien darauf vermerkten Fg. Nr. gelten darf.


    Ferner wurde mir mitgeteilt, dass das späte Ausstellungsdatum eigentlich nur eine Verlängerung einer schon bestehenden Regelung darstellt, denn es gab wohl noch Wagen aus Bj. 1970, die ohne diesen Wisch nicht hätten mehr zugelassen werden dürfen.


    Du kannst ja selbst mal beim KBA unter der Nummer der Regelung nachfragen.


    Rainer

  • @ Niels.....ein TIP von mir...geh nochmal zu den beiden Prüfern und lass dir das eintragen.....Befreiung von §47 StVZo....eintragung ersetzt mitzuführende Ausnamegenemigung....
    dann hast du mindestens 4 Jahre Bestandsschutz....sollte es nicht zurückgezogen werden hast du für immer Bestandsschutz und auch bei einem Verkauf die nächsten Besitzer...
    ich hatte das bei meinem Rallye Kadett durchgezogen...allerdings wars etwas heftiger in München sowas durchzusetzen...da gingen c.a. 200 Fax hin und her zwischen Kraftfahrtbundesamt ,Tüv München ,Regierung von Oberbayern und Zulassungsstelle..
    nach 3 Monaten waren alle so generft bis ich einen Anruf bekam ich solle in der Zulassung vorstellig werden und meine Papiere mitbringen....sie tragen die Befreiung jetzt ein damit dieses Theater endlich ein Ende hat... :laugh:
    bei meinem Umzug von BY nach BW wurde alles so in die neuen Papiere übernommen ohne irgend einen Komentar.....


    Edit:....hier noch ein Bild von der zweiten Seite vom Fahrzeugschein von meinem Kadett




    Wenn dir jemand in den Arsch tritt ,nutze den Schwung um weiter zu kommen

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß, es ist schwer (wenn auch nicht unmöglich!) so etwas bei den Zulassungsbehörden durchzusetzen. Die Beispiele aus der Kadett B- und Rekord C-Szene kenne ich auch.


    Aber die heutige Besatzung in den Zulassungsstellen haben mit so alten Dokumenten und ihrer Auslegung nach heutiger Lesart so ihre Probleme.


    Letztlich geht es um eine Ausnahme von einer Verordnung zur Einhaltung/Reduzierung von Schadstoffwerten. Und da kennen die heutigen Graukittel leider kein Pardon. Vorschrift ist Vorschrift.


    Ich wünsche trotzdem viel Glück!! (hoffentlich peilen sie das mit der Fg. Nr. und dem Baujahr nicht).


    Rainer

  • ich denke daß es bei Fahrzeugen aus der Vorserie b.z.w. der ersten Baureihe noch gehen würde das auch eingetragen zu bekommen da damals eben die Abgasvorschriften noch nicht da waren ...die sind ja bekanntlich erst ab 1971 genauer definiert worden.....mein argument damals war daß der Kadett ja exakt die Ausrüstung von 1967 hatte.....war aber trotzdem ein Kampf das durchzusetzen

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