Gutachten für dreifach 45er Weber Doppelvergaseranlage auf 2,5 oder 3,0 CIH

  • :wink: :wink: :wink:


    Hi zusammen, ich wollte diesen Beitrag mal wieder in Erinnerung rufen und nach oben schubsen :tongue:


    Vielleicht hat ja in der Zwischenzeit jemand zufällig so etwas in die Hände bekommen oder der ein oder andere hatte es beim letzten mal überlesen :ehrfurcht: :laugh:


    ich würde mich sehr freuen wenn jemand hier mir da mal unter die Arme greifen und mich unterstützen könnte



    Gruß Heiko :wink: 8)

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  • Hallo Heiko,


    ich bin mir sehr sicher das es dafür nie ein Gutachten gegeben hat.
    Wenn früher sowas eingetragen wurde, dann immer im Rahmen einer Einzelabnahme.
    Ich würde es bei Leidinger und eventuell noch Hintermeier versuchen.
    Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube bei Erstzulassungen vor 10/71 wurde/wird bei der Motoreintragung kein Abgasgutachten benötigt.
    Kann das jemand bestätigen?


    Gruß
    Eckhard

    Mobil: 0175 24 88 456

  • Hallo,
    ich kann nur Eckhard mit dem BJ zustimmen

    Zitat

    Erstzulassungen vor 10/71 wurde/wird bei der Motoreintragung kein Abgasgutachten benötigt.

    .
    Ich kenne einen der solch eine Karosse hat und die er jetzt gerade abstoßen will, des ist eine Hallenauflösung.


    Er hat sich extra solch eine Karosse gesucht weil man dafür KEIN Abgasgutachten benötigt.

    Gruß Joachim

  • Hallo Heiko


    Hatte der hier



    nicht auch drei Weber montiert?? War der nicht auch irgendwie mal bei uns im Forum??? Vielleicht hat er eine Idee? Baujahr und Motortyp wären ja in einem gewissen Rahmen identisch...


    Ich drücke Dir die Daumen. Ist schon fein mit diesen Dingern.


    Viele Grüße
    Michael

    • Offizieller Beitrag

    Ein Gutachten für den 6-Ender mit Webern im Manta-A gibt es definitiv nicht. Ich kenne nur den TE-Prototypen Nr. 2. Der hatte einen 2,8er mit 45er DCOE drauf und war zugelassen - allerdings in Belgien.


    Das mit dem nicht benötigten Abgasgutachten stimmt. Ich meine aber, dass der Wagen vor Juli 1971 zugelassen worden sein muss.


    Einige TÜV-Stellen kramen auch die Ausnahmeregelung für Wagen raus, die noch 1970 gebaut, aber erst 1971 (neue Abgasgrenzwerte) zugelassen wurden.


    Wenn heute so etwas noch gehen soll, dann nur mit einer Einzelabnahme. Und H kann man wohl gleich vergessen.


    Rainer

  • Naja der Tausch der Karosse scheidet für mich denke ich mal aus, bin froh wenn meine Targakarosse soweit fertig ist :laugh:


    Meiner ist Produktionsjahr 1971 und EZ 1972


    Mal sehn was man da mit einem klärenden Gespräch beim TÜV so alles rausholen kann :lol:


    Und das H Kennzeichen wir man meinem dicken so oder so verweigern aufgrund der vielen Änderungen


    Aber vielleicht hat ja jemand diese Kombi in einem anderen Fahrzeug (z.B. Manta/Ascona B) verbaut und eingetragen im Brief, sowas kann unterstützend hilfreich sein.



    Gruß und schon mal Danke für die vielen Infos


    Heiko

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