Beiträge von Monzablau

    Da kannst du hier oben hinfahren wo du willst. Überall andere Prüfer, aber der selbe Mist. Ich schlage mich mit so etwas seit 20 Jahren rum.


    Rainer

    Da bin ich mal gespannt.


    In meinem Kreis kannst du auf einem Fiat 124 Spider mit H nicht mal einen einen K&N Sportluftfilter und einen Ansa Sportauspuff nachträglich montieren. Und einen Ford Capri I mit Wolfrace-Rädern 7x13 mit 205/60-13 (diese Kombi wird gerne gefahren) hat ebenfalls keine Chance.


    Rainer

    komisch, ich habe ne ABE (!! Allgemeine Betriebserlaubnis !!) von 1973, wo der Manta/Ascona A mit 7J x 13 H2 ATS Typ 7135 und 195/70 HR13 (KBA40017) drinsteht.

    Das ist eine ABE für die Räder zur NACHTRÄGLICHEN Ausrüstung des Wagens und nicht etwa für das Auto! Grundlage für das H-Gutachten ist der serienmäßige Auslieferungszustand des Wagens (hierfür gibt es nämlich auch eine ABE nebst Typenblatt).

    Hätte für mich dann im Übrigen auch absolut nichts mehr mit Pflege von historischem KULTURgut zu tun, wenn alle Oldtimer nur noch so rumfahren, wie sie vom Band liefen. Das würde die damalige Kultur doch nur zu einem winzigen Teil widerspiegeln...

    Doch, das war Sinn und Zweck bei der Einführung des H-Kennzeichens. Und damit eben nicht ale wagen uniform herumfahren, wurden auch ZEITGENÖSSISCHE Umbauten (eben innerhalb der ersten 10 Jahre nach EZ) mit in den Katalog aufgenommen.


    Rainer

    Umkehrschluss auch bedeuten, dass du heute mit nem H-Kennzeichen Z. B. Auch keine passenden ATS Classic mehr eingetragen bekommen kannst...

    Im Kreis Pinneberg bekommst du in Verbindung mit H nur ATS Classic in 6x13 ET 37 (wie SSF) mit 185/70-13 eingetragen. Also nix mit 7x13 oder 7x15 usw.


    Rainer

    Da steht eigentlich nichts anderes. Denn wie ich schon schrieb, gibt es bei den Prüfern zum H gewisse Auslegungsgrenzen, die ich hier angegeben habe. Du kannst dich ja gerne mal bei deinem TÜV danach erkundigen. Ein 2 Liter ist demnach nicht drin, da dieser Motor nicht in unseren Fahrzeugen serienmäßig verbaut war und erst 1977 in anderen Fahrzeugen verbaut wurde. Was ist daran falsch?


    https://www.tuev-sued.de/uploa…0/2anfordkat-oldtimer.pdf


    Es geht hier nicht um das Aberkennen. Sondern darum, dass jeder Prüfer das Recht hat, im Zweifelsfall ein zur HU vorgeführtes Fahrzeug nachzuprüfen, ob z.B. der Motor schien im Rahmen des H-Gutachtens drin/geprüft war oder etwa nachträglich eingebaut wurde.

    Genau: Fliegende Bremsleitung vom HBZ nach vorne an die Sättel schrauben und testen.


    Möglich: Alle O-Ringe beim Überholen des HBZ richtig eingebaut?


    Rainer

    Ein paar Punkte noch:


    - Den Wagen bekommt man wieder hin, man hätte ihn nur nicht auseinander reißen müssen/dürfen

    - Fest steht, dass in die Karosse das ganze Programm an Rep.-Beche reingeht

    - Die Dellen im Dach kommen nicht von einem Unfall. Da ist etwas draufgefallen

    - Viele Wellen (Motorhaube) stammen nicht von einem Hagelschlag sondern kommen vom strahlen

    - Das Differenzmaß von 10 mm am Motorraum bekommt man wieder hin bzw. mit den Anbauteilen ausgeglichen

    - Ich würde die Hohlräume weiter oberflächlich auftrennen und ebenfalls strahlen

    - Dann die Karosse Kopf. grundieren, wegstellen und mit dem Sammeln von Teile beginnen

    - In fünf Jahren wird man sich die Finger nach einer solchen "guten" Karosserie lecken

    - Teuer wird es in jedem Fall


    Rainer

    GT/E Spoiler, ATS 6x13 mit 185/70-13, 4 Gang-Schaltung/Automatic, GT/E Look = alles kein Problem. Das gab es ja im Laufe der Serie bzw. im zeitgenössischen Zubehör.


    Soweit ich groß, werden AHK mit E-Zeichen für unsere Hobel neu nicht mehr hergestellt. Also muss die alte AHK eingetragen werden. Wie bisher auch, egal ob mit H oder ohne. Auch hier gibt´s kein Problem.


    Wenn ich mich richtig erinnere, ging es hier aber um die HEUTIGE H-Konformität von Motoren ab 2 Liter Hubraum etc. Hier spielt der Prüfer (leider) eine wichtige Rolle. Gem. Anforderungskatalog ist schon ein 2.0 S mit 100 PS nicht möglich. Denn, folgt man der Auslegung, ist ein 1900 S 90 PS für das Maß der Dinge - serienmäßig. Es würde also nur noch ein 19 SH mit 97 gehen (10% Leistungszuwachs sind erlaubt). Beim 1900 E 105 PS würde man max. 115 PS eingetragen bekommen usw.


    Alles ist Schnee von gestern, wenn andere Motoren/Leistungen/Fahrwerk/Bremsen/Plastik innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren nach Erstzulassung des betreffenden vorgenommen und EINGETRAGEN wurden. Dieses Tuning wird als zeitgenössisch erachtet und ist somit H-konform.


    Übrigens: Man arbeitet an einer Verschärfung des Katalogs, weil man "Angst" vor der Flut der 1980er und 1990er Wagen.


    Rainer

    Ab Werk gab es gegen Aufpreis nur grün getönte (9%) Front- und Heckscheiben. Doch das haben nur ganz wenige Kunden bestellt.


    Dann gab es in den späten 1980er Jahren eine Nachfertigung getönter Scheiben von Andre Wiegel. Er hatte auch die Seitenscheiben grün getönt angeboten. Der komplette Satz (6 Scheiben) kostete damals 1.200.- DM. Heute sind das wohl gute 1.600.- Euro.


    Rainer

    Bei der letzten AU kam ich nicht unter 5%. Sein Kommentar: "lass ihn so, er läuft doch rund"

    Meiner hat 3,8% und ich habe den Prüfer nur gesagt "das bleibt so". Dann war gut.


    Rainer

    Der Anforderungskatalog ist so definiert, dass jedes vorgeführte Fahrzeug danach beurteilt werden kann. Hierbei ist der Prüfer vorher gefragt, ob das Fahrzeug grundsätzlich nach dem Anforderungskatalog geprüft werden kann oder nicht. Kann es geprüft werden, werden die Anforderungen gecheckt und ggf. (in sehr geringen Umfang) dahingehend ausgelegt, dass es zu keinen Interessenkonflikten kommt. Denn ist das H erteilt und der Kunde fährt damit (seit der Abnahme unverändert im Zustand) rum, hat das im Zweifelsfall oder bei Reklamationen der Prüfer zu verantworten. Wird der Hobel nach der H-Abnahme umgebaut oder eintragungspflichtig verändert (natürlich ohne den Wagen wieder vorzuführen), ist der Prüfer raus und der Besitzer ist verantwortlich.


    Grundsätzlich sollte man sich eine Station mit einem kompetenten Prüfer suchen, der weiß, was er tut. Hier auf eine "blinde Natter" zu hoffen, ist der Schuss ins eigene Knie. Zwar bekommt man beidem dann vielleicht einen 24er Motor mit H. Doch fährt man damit zwei Jahr später zum TÜV und ein anderer (kompetenterer) Prüfung soll die HU machen, hat er im Zweifelsfall das Recht, die Eintragung zum H wieder rückgängig zu machen bzw. eine Rückrüstung gemäß Anforderungskatalog zu verlangen.


    Rainer

    Schon mal was von Rechtschreibkorrektur gehört? Ich hasse dieses Feature, das man bei jedem neuen Besuch wieder ausschalten muss.


    Dieser Schrott ist höchstens ewas für Honks und gehört abgeschafft.


    Rainer