Man sollte nur wissen was man da macht.
Richtig!
Und wenn man das, was man macht, VORHER mit dem TÜV - Menschen abspricht, dann klappt das auch.
Ich habe diese Arbeiten übrigens bildlich dokumentiert und die Anzugswerte notiert.
Manchmal hat man ja gar keine andere Wahl, als solche Arbeiten zu machen. Nicht immer gibt es Ersatz.
Mich würde jedoch interessieren, wo das steht, daß man das nicht selbst machen darf. Im WHB steht nur, daß das Zerlegen der Bremssättel nicht vorgesehen ist, jedoch nicht, daß man das nicht darf.
Ich darf als Fachmann ja auch Hauptbremszylinder überholen, Bremskolben austauschen, Bremsbeläge wechseln, Bremsflüssigkeit wechseln, usw. Und diese Arbeiten sind nicht minder kritisch.









