Beiträge von mikepu

    Wenn du mal alle Daten von der Felge schickst, die darauf zu finden sind, dann kann ich mal schauen , ob ich was besorgen kann...

    Also wenn keine KBA-Nummer drauf ist, dann zumindest die Typenbezeichnung - die muß irgendwo auf der Felge zu finden sein - einfach mal alles aufschreiben...


    Gruß

    Michi

    Hi Leo1304,


    ich hab's zwar jetzt gefunden, aber irgendwie klappt es hier nicht mit dem Einfügen....

    Aber wenn du mir deine Email-Adresse schickst, schick' ich es direkt zu...


    Gruß,

    Michi

    Hallo Ascona-A,

    ich hab' mal ein bischen recherchiert: die BWA-Felge vom Typ:107,6X13,ET:13mm war damals wirklich für den 02er BMW bestimmt.

    Ich hab' die Felge im damaligen Räderkatalog gefunden - dann hättest du zumindest mal was über die Traglast für einen

    Eintrag...

    Wenn du mir deine Email-Adresse schickst, mail ich dir das ganze mal zu...


    Gruß,

    Michi

    Hallo Cowboy,

    also alle Oldtimer, die mit roter 07er-Nummer fahren, sind nicht mehr tüv-pflichtig - der Halter/Fahrer ist für den technische Zustand und dessen Betrieb eigenverantwortlich.

    Wenn du jetzt einen Oldtimer kaufst, stellt sich zunächst die Frage, ob der Verkäufer schon ein Gutachten nach §23 StVZO (Oldtimer) hat ( früher ging nämlich eine 07-er Nummer je nach Zulasssungsbezirk auch OHNE §23-Gutachten...). Wenn nicht, brauchst du auf jeden Fall sowohl für ein H-Kennzeichen, als auch für die rote 07-er Zulassung eine Abnahme nach §23 StVZO - diese beinhaltet aber zugleich auch die Hauptuntersuchung - also hast du dann 2 Jahre TÜV drauf.

    Vorraussetzung für die Abnahme nach §23 StVZO ist natürlich, dass alles H-konform ist... - deshalb vielleicht noch vom Vorbesitzer durchführen lassen...

    Das was du mit Neu-und Wiederzulassung meinst, gibt es so wie früher eigentlich nicht mehr : Neuzulassung (§21StVZO alt) wäre nur dann nötig, wenn es keine deutschen Fz.-Papiere gibt: z.B. Fz. vom Ausland oder die Papiere sind verloren gegangen...

    Bei Fahrzeugen vom Ausland kann die Zulassungsbehörde ein FIN-Überprüfung verlangen, dann muß man wohl mit dem Fz. erscheinen. (Das war bei mir beim US-Manta der Fall...)

    Das mit der Kennzeichengröße ist so eine Sache, die wohl nicht bei allen Zulassungsbehörden (Bundesländer) gleich abgewickelt wird: die generelle Anweisung ist die, dass wenn eine Umrüstung möglich wäre, diese durchzuführen ist (Ein bestimmter Kostenaufwand (Prozentsatz) zum Fahrzeugwert wird als zumutbar betrachtet...) . Bei 'echten' US-Fahrzeugen wird bei uns dann im §21-Gutachten der max.Platz fürs amtl.Kennzeichen als Hinweis vermerkt und die Zulassungsstelle akzeptiert das in der Regel und man kriegt ein kleines Kennzeichen durch... Aber wie schon gesagt, es ist nich bei allen Zulassungsstellen gleich...

    Ich hoffe, dass dir die Info etwas weitergeholfen hat...


    Gruß,

    Michi

    Hallo zusammen,


    also ich hätte einen Prüfbericht für den Mattig-Fächerkrümmer, darin sind sämtliche Typen aufgeschlüsselt - also nicht wie obern nur der 2000-0, sondern von 2000-0,2000-1... bis 2006-0.

    Unter dem Typ 2000-1 ist dort der Manta A GTE zu finden...


    Gruß,

    Michi

    Hallo Captain,


    ich hab' da was gefunden: so eine Art Umrüstkatalog von damals... :up:
    Da sind aber auch andere Opel-Modelle mit aufgelistet, wobei unter anderem auch die Irmscher-Karosserieteile für den Ascona A mit drin stehen.
    Ich werde die Heftklammern entfernen und das ganze mal komplett einscannen, dann kann man die einzelnen gescannten Seiten wieder zu einem Katalog zusammenklammern...
    Bin bloß noch nicht dazu gekommen... :nd:


    Gruß,
    Michi

    Hallo,


    ich hab' mal kurz in's Reifenhandbuch geschaut ( ist zwar schon ein wenig älter, aber im aktuellen steht auch nichts anderes bei dieser Reifengröße drin) und da steht der 205/60R13 für zulässige Felgenbreiten von 5,5 - 7,5 Zoll drin.
    Wobei die 6 Zoll Felge (deshalb auch dick gedruckt) sogar die Normfelge ist. Von dem her paßt die Reifen-/Felgen-Zuordnung genau nach Reifenhandbuch. Die gleiche Kombination hab' ich bei mir auch drauf...



    Ich hoffe, daß das mit dem Bild funktioniert... :nd:

    Es ist genau wie Peter geschrieben hat: ein §21StVZO zu machen und wenn Ralli03 eine Oldtimerzulassung will, was ich ja vermute, in Verbindung mit §23 StVZO (Oldtimergutachten).
    Im Normalfall ist auch kein Datenblatt nötig, denn die Daten für den §21 StVZO werden in der Regel aus den ausländischen Papieren und den ermittelten Daten vom Fahrzeug und eventuell einer
    KBA-Recherche zusammengestellt. Ein Datenblatt braucht man hauptsächlich nur dann, wenn es sich um ein Fahrzeug handelt, das nur für den ausländischen Markt gebaut wurde und das es bei
    uns in Deutschland nie offiziell gegeben hat. Das ganze dürfte also somit beim TÜV kein Problem sein...
    Das andere mit dem Kaufvertrag kommt dann erst auf der Zulassungsstelle zum tragen: wenn man den nicht hat, gibt es dort ja so einen formellen Akt: das 'Aufbieten der Fahrgestellnummer' (Dies ist
    auch mit einer bestimmten Wartefrist verbunden.). Dabei geht es darum, ob das Fahrzeug, bzw. diese Fahrgestellnummer, irgendwo als gestohlen gemeldet wurde...
    Ansonsten gibt es nur eine kurze Anfrage bei der Polizei und man kann das Fahrzeug sofort anmelden.


    Gruß,
    Michi