Beiträge von mikepu

    Hallo,
    das ist richtig: gelbe sind generell erlaubt. Wenn die hinteren aber, wie bei den Amerikanern üblich, rot sind, braucht man dafür eine Ausnahmegenehmigung von der StVZO. Im Prinzip nur eine formelle Sache: Wenn er sowieso nur amerikanische Papiere hat, muß in Deutschland ja eh eine Abnahme nach §21 StVZO gemacht werden und dabei kann man dann auch ein Kurzgutachten nach §70 StVZO erstellen lassen und das ganze in Feld 22 in die Fahrzeupapiere eintragen lassen. Die örtliche Straßenverkehrsbehörde, also Zulassungsstelle, erteilt damit dann die Ausnahmegenehmigung und man kann dann ganz offiziell damit rumfahren...


    Gruß,
    Michi

    Hallo Opelmaule,


    für die Tragfähigkeit der Felge würde das reichen...
    Aber das was Teufelsrochen mit der Freigabe gemeint hat, betrifft eigentlich den Reifen: denn der 225/50R15 ist generell nur bis zu einer Felgenbreite von 8Zoll in der Norm. Für alles was dann breiter ist, wie auch in deinem Fall, brauchst du entweder eine Freigabe vom Reifenhersteller (kriegst du im Normalfall auch, außer es ist irgendein Exote) oder der entsprechende Reifen ist bereits in deinem Felgengutachten für die Felgenbreite zugelassen.
    Der Rest wird dann eigentlich per Einzelabnahme (wenn dein Gutachten nur für den GT ist) geprüft: Freigängigkeit,Radabdeckung...


    Gruß,
    Michi

    Hallo zusammen,


    also es kommt darauf an, was ihr unter eingetragen versteht...
    Das was das Landratsamt meint, ist der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung I (frühere Fahrzeugschein), denn hier wird nur noch eine Serienbereifung aus der Fz.-ABE eingetragen (in der Regel die kleinste).
    Wenn man jetzt aber andere Reifengrößen aufs Fz montiert, kommt es aber darauf an, ob es eine Serienbereifung laut ABE ist oder nicht (hier kommt es aber auch auf den Typ/Schlüsselnummer an).
    Der 185/70-13 wird wohl nicht unbedingt bei den Typen mit den kleineren Motoren als Serienbereifung in der Fz-ABE stehen (im Gegensatz zum GTE o.SR).
    Im alten FZ-Brief findet man z.B.alle Serienbereifungsgrößen laut ABE - in der aktuellen Zulassungbescheinigung jetzt nicht mehr...
    Beim TÜV oder anderen Überwachungsorganisationen kann man dann einen Blick in die Fz.-ABE werfen und dann weiß man, ob Serie oder nicht.
    Wenn jetzt nicht Serie, dann muß die Reifengröße doch eingetragen werden:
    da gibt's dann 2 Möglichkeiten:
    - Bei Felgen mit Teilegutachten ist eine Eintrag nach §19(3)StVZO möglich, also eine Anbaubescheinigung zum mitführen ( aber bei Felgen älteren Baujahrs ist es nicht immer ein Teilegutachten )
    - Oder bei Felgen oder Eintragungen ohne Teilegutachten (z.B.Prüfberichte oder Serienfelge) ist's dann §19(2)StVZO, d.h. ein Gutachten, daß dann zwingend im Landratsamt dann doch in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fz.-Schein)
    eingetragen werden muß


    Gruß,
    Michi

    Hallo zusammen,


    also eine Ausnahmegenhemigung gib't für die roten Seitenmarkierungsleuchten hinten und wäre auch für die Beleuchtungsanlage hinten möglich, wenn dort kein nationales Prüzeichen (also nur die US-DOT-Nummer) drauf steht. Die Scheinwerfer müssen (zumindest hier bei uns in Bayern) immer umgerüstet werden. Für Seald-Beam-Scheinwerfer gibt es normalerweise nämlich keine 'In-etwa-Wirkung' (wurde früher mal so in die Ausnahmegenehmigung mit aufgenommen, aber die Zulassungsstellen bei uns erkennen das nicht mehr an).


    Gruß,
    Michi

    Hallo Ralf,


    coole Bilder... :up:
    Dein Manta schaut schon super aus, aber das habe ich ja schon in echt gesehen...
    Gibt's die alten Zapfsäulen noch echt hier im Landkreis oder ist das eine Fotomontage?
    Die Tankstelle beim Reichler kann's wohl nicht sein, die schaut ja irgendwie anders aus... :laugh:


    Gruß,
    Michi

    Hallo Rainer,


    falls es noch welche gibt, möchte ich auch eines haben. #))
    Ich schick dir dann gleich eine Mail raus.
    Gleich einmal danke.


    Gruß,
    Michi

    Servus Ralf,


    wir kennen uns ja schon: wir haben ja schon beim TÜV miteinander geplaudert... :D
    Wirklich schönes Auto... :up:
    Ich hab's doch gleich gesagt: es kann nur nur ein Forum geben : :ehrfurcht: Ascona A/ Manta A - Forum!


    Gruß,
    Michi

    Hallo Hanslabam,
    ich kann auch noch kurz was zu deinen Fragen beitragen: Du hast doch am Anfang geschrieben, daß der Prüfer was von Fahrwerksfestigkeit wollte...
    Damit meinte er, wenn du über eine Spurweitenänderung von max.2% kommst, braucht man einen Festigkeitsnachweis des Fahrwerks.
    Das ist ganz leicht nachzuprüfen: du brauchst nur die ET der Felge nehmen minus der Dicke einer Spurplatte, dann hast du die Gesamteinpreßtiefe einer Seite.
    Das Grenzmaß hierfür ist für den Manta A : 15mm.


    Jetzt gibt's generell 3 Möglichkeiten:


    - Wenn du eine Felge mit Gutachten für den Manta A hast und die ET ist < 15mm, muß der Nachweis im Gutachten stehen - Fall erledigt!
    - Hast du Felgen mit ET > 15mm und machst Distanzscheiben drauf und kommst unter die 15mm, dann wirf mal einen Blick ins Distanzscheiben Gutachten:
    Bei manchen Herstellern (ich kenn's vor allem von H&R) steht dort eventuell ein Nachweis drin (z.B.: 'Bei Spurweitenänderung über 2% Festigkeit durch GA TÜV Automotive 360-0452... nachgewiesen.') . Das würde dann ausreichen!
    - Letzter Fall: du kommst unter 15mm und es steht kein Nachweis drin: Dann brauchst du ein passendes Gutachten. Sollte aber für jedes Auto von Tunerfirmen zu kriegen sein. Da muß man wohl etwas recherchieren.
    Falls das bei dir der Fall ist, schreib einfach mal eine PN und ich schau mal, ob ich was rauskrieg...
    Ich hoffe, die Info hat dir was geholfen...


    Gruß,
    Michi

    Hallo Krafti,


    falls der obere Link nicht geht, kann ich dir das Gutachten gerne schicken.
    Wenn du es noch brauchst schick mir einfach deine Email-Adresse, wo ich`s hinschicken soll... :up:


    Gruß,
    Michi

    Hallo Alexander,


    also in meinem Manta ist das gleiche Fahrwerk verbaut und außerdem noch im Originalzustand (der Manta war seit dem Einbau noch nie auf der Straße). Ich habe die gleiche Farbkennung: vorne blau - hinten schwarz. Das hat mich zuerst auch irritiert, gehört aber wohl so (Ich habe soger noch die original Rechnung dazu). Und die Kennzeichnung ist wirklich nur der Aufkleber: ' mattig 021' - mehr ist nicht drauf.
    Laut Gutachten hat man eine Tieferlegung von 40-45mm.
    Wenn du willst, kann ich dir das Gutachten einscannen und dann per Email schicken...


    Gruß,
    Michi