Hallo Hanslabam,
ich kann auch noch kurz was zu deinen Fragen beitragen: Du hast doch am Anfang geschrieben, daß der Prüfer was von Fahrwerksfestigkeit wollte...
Damit meinte er, wenn du über eine Spurweitenänderung von max.2% kommst, braucht man einen Festigkeitsnachweis des Fahrwerks.
Das ist ganz leicht nachzuprüfen: du brauchst nur die ET der Felge nehmen minus der Dicke einer Spurplatte, dann hast du die Gesamteinpreßtiefe einer Seite.
Das Grenzmaß hierfür ist für den Manta A : 15mm.
Jetzt gibt's generell 3 Möglichkeiten:
- Wenn du eine Felge mit Gutachten für den Manta A hast und die ET ist < 15mm, muß der Nachweis im Gutachten stehen - Fall erledigt!
- Hast du Felgen mit ET > 15mm und machst Distanzscheiben drauf und kommst unter die 15mm, dann wirf mal einen Blick ins Distanzscheiben Gutachten:
Bei manchen Herstellern (ich kenn's vor allem von H&R) steht dort eventuell ein Nachweis drin (z.B.: 'Bei Spurweitenänderung über 2% Festigkeit durch GA TÜV Automotive 360-0452... nachgewiesen.') . Das würde dann ausreichen!
- Letzter Fall: du kommst unter 15mm und es steht kein Nachweis drin: Dann brauchst du ein passendes Gutachten. Sollte aber für jedes Auto von Tunerfirmen zu kriegen sein. Da muß man wohl etwas recherchieren.
Falls das bei dir der Fall ist, schreib einfach mal eine PN und ich schau mal, ob ich was rauskrieg...
Ich hoffe, die Info hat dir was geholfen...
Gruß,
Michi