Das zeigt doch wieder, dass am Ende viele Wege nach Rom führen. Trotzdem interessant, das für und wider mal zu diskutieren...
Beiträge von Zonendoedel
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Keine Ahnung. Bin ja auch nicht der Wechsler aber sinnvoll erscheint es mir eigentlich schon.
Zumal wenn ich dran denke, was da meistens so für Brühe rauskommt... Bzw. wie alte Motoren an den entsprechenden Stellen von innen aussehen.
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Da scheiden sich allerdings auch die Geister.
Bei manchen Herstellern gibt es sogar vorgeschriebene Wechselintervalle. Zumindest die Korrosionsschutzwirkung lässt mit der Zeit nach...
Und durch entstehende Kavitation kann es u.U. auch zu Schäden kommen.
Also mal ordentlich spülen und frisches rein, schadet m.E. nicht.
Frage ist immer noch, mit welchem Wasser nun mischen???
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Micha sein(e) Argument(e) würden mich trotzdem interessieren... Nicht auszuschließen, dass man auf dem Holzweg ist.
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Aber das Frostschutzmittel ist alkalisch. Und das macht ja ca. 50% aus.
Selbst wenn... Ist die Gefahr, dass es zukalkt nicht wesentlich größer, als das es durch- bzw. zurostet?
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Ich habe gegoogelt und weiß trotzdem nicht, warum ich das nicht nehmen sollte.
Steht eigentlich überall so...
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Lass uns nicht dumm sterben. Ich kenne und nehme das auch so. Oder entmineralisiertes.
Klar, wenn man das nicht wöchentlich austauscht, macht man vermutlich auch mit Leitungswasser nichts falsch...
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Auch möglich, das wäre dann gelöster Kalk durch das hinzugeführte Leitungswasser . Deshalb destilliertes Wasser verwenden.

Gruß
siggi
Jo, so sieht mir das auch aus. Falsches Zeuch ergibt anderes Gedöns...
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Grüße aus der Zone und nd herzlich willkommen! Viel Spaß mit den Verrückten hier...
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Wenn die Eintragung 30 Jahre alt ist, laut Anforderungskatalog zulässig!
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Na dann. Kat rein, eintragen und fertig. Ist dann wohl die einfachste Variante.
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Wd40 geht gut fürn Gummi...
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Das sind die alten krümelsitze! Das kenn ich auch noch, da kommst mit'm saugen nicht hinter her!

Korrekt! Sieht nach zwei Tagen wieder so aus!
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So ganz ja nicht.
Solltest du in eine Kontrolle kommen, wo das dann auffliegt, biste arm dran.Fahren mit erloschener ABE und somit auch ohne Versicherungsschutz.
Kann aber jeder machen wie er möchte

Gruß
Olli
Aber so ganz ja auch nicht. Wenn der andere Tüver nach dem H den einträgt, ist die ABE ja nicht erloschen. Aber theoretisch könnte das H aberkannt werden. Inwiefern sowas dann a ch als Steuerhinterziehung,... Angerechnet werden könnte... Keine Ahnung.
Entweder findest nen gnädige Tüver oder die Keule Variante klappt. Alles andere wird schwierig mitm 2,4er.
Den 2,4er gab's zwar ab 79 aber eben nicht serienmäßig in den A Modellen. Und wenn mit die H Richtlinie beim Absatz "Motor" eng auslegt, wirds daher nichts. Im Vorwort steht allerdings (für mich über dem Rest) die 10 Jahres Regel. Daher, Tüver finden und versuchen.
Und Vorstellung hätte ICH auch toll gefunden!
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Und bei dem Loch scheint auch noch so ein Spreizniet rein zu kommen. Fehlt bei mir auf beiden Seiten.
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dienersten 10 Jahre Regelung....Also 83 gab's auch schon 15 er aber ich will keine...
Genau
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Wieso? Gab's 1985 noch keine 15 Zoller?
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15*7 et25 passt auch ohne bördeln. Zumindest mit 195ern.
Insofern du noch die Achse vom A drin hast.