In der Arbeitsanweisung für die Prüfer steht noch folgendes:
"Grundsätzlich gilt: Je alter oder seltener das Fahrzeug ist, umso eher können Zugeständnisse
bezüglich des optischen Zustandes erwogen werden. Die Zulässigkeit der Abweichung ist jeweils
im Einzelfall mit der Technischen Leitung abzustimmen."
