Hallo,
Monzablau ===> genauso isses!
....... aus fachlicher Sicht darf eine vorgespannte Glasscheibe = ESG ( Einscheibensicherheitsglas ==> hier z.B. Farbikat "SEKURIT" o:ä. ....) nicht nachträglich mechanisch ( auch LASER nicht!) bearbeitet werden.
- eine Gravur oder Sandstrahlung stellt eine mechanische Bearbeitung dar und ist unzulässig.
- bei ESG spielt es durch die besondere Beschaffenheit des Materials KEINE ! Rolle ob nur 1/10mm oder 1 mm oder 10 mm. Bei 1/10 mm (Sandstrahlung geht's meistens gut) aber 1 mm übersteht das Glas nicht. (GRAVUR!!!)
- nachträglich mechanisch bearbeitetes vorgespanntes Sicherheitsglas ist kein Sicherheitsglas mehr !
Warum die Prüforganisationen darüber hinweg schauen ist mir ein Rätsel .....
Ich vermute mal, es ist wie bei illegal gekürzten Fahrzeugfedern, ..... wenns grad dem Prüfer nicht auffällt geht's durch ....... das heißt aber noch lange nicht dass dies der Prüfer (in diesem Falle die Federn) technisch abgenommen hat !
Eine KFZ-Glasscheibe sandstrahlen und damit rumfahren ist illegal. Das Bauteil ist in seiner Beschaffenheit negativ verändert worden, ist prüftechnisch bedenklich bis gefährlich und kann jederzeit zerbersten.
Meine Empfehlung : Klebefolien mattiert in Sandstrahloptik.
Vorteile:
- sieht aus wie sandgestrahlt
- jederzeit mühelos entfernbar
- kein Bruchrisiko
- Tüv Konform ( Art und Ausführung mit TÜV zuerst klären)
- ist auch im feuchten oder nassen Zustand gut zu sehen
- keine Strahlschatten bei größeren Flächen ...
Nachteile ?
- Übergang Folie / Glas ist mit Fingernagel zu ertasten...... aber bei der Sandstrahlung auch
Eine sandgestrahlte oder gravierte Sicherheitsglasscheibe ist keine mehr !
........ meine 50`cents als Glasermeister. ..........
Gruß Robert