Beiträge von Schrüfje

    och....... fängt doch beides mit "M" an und hat nen Motor :lol: :lol:

    Aber Spaß beiseite, Rücklicht, Blinker, Kennzeichenbeleuchtung und Begrenzungsleuchte haben bei 2-&3-rädrigen Kraftfahrzeugen eine 50R-Kennzeichnung, die Hauptscheinwerfer hingegen haben (wie bei einem PKW und Kleintransporter) die EU-weit gültige Kennzeichnung HC, HR, HCR oder HC/R. HC = Halogenleuchtmittel City (Abblendlicht) , HR = Halogenleuchtmittel Road (Fernlicht). In soweit gibt es also keinen Unterschied zwischen einem "Motorradscheinwerfer" und einem "Mantascheinwerfer" :)
    Ausnahme bilden nur Scheinwerfer mit integrierter Begrenzungsleuchte (Standlicht), denn diese weisen teilweise auch die 50R-Kennzeichnung auf und sind somit wirklich nur für 2-&3-rädrigen Kraftfahrzeugen zugelassen.
    So, nu aber genug geklugscheißert :D

    :wink: Danke für die Infos.
    Da ich bei Bremsen keine halben Sachen mache, kommt eh alles neu. ich habe also die freie Auswahl. Beide Varianten sind ja noch bei einigen Anbietern zu bekommen, da aber die Bauteile (Bremsbacken und Handbremsseil) für die Bremse ab Bj. günstiger zu bekommen sind (und wahrscheinlich auch noch über einen längeren Zeitraum), wäre mir die Variante ab Bj. schon lieber ;)

    :wink: Hallo Gemeinde, soweit mir bekannt, ist meine neue große Hinterachse eine bis Baujahr. Da ich eh den ganzen Bremsenkrempel (Radbremszylinder, Beläge, Trommel, Handbremsseil) neu machen muß (war ja vorher ne kleine Achse drinn), hab ich da Mal ne Frage: Kann man da jetzt einfach alle Teile für Achsen ab Baujahr einbauen, oder muß ich da zwingend alles für eine Achse bis Baujahr nehmen? :nd:

    so sieht die Ankerplatte übrigends von hinten aus

    :up: :applaus: :applaus: Dominik, ich verneige mich vor dir :ehrfurcht: , das sieht echt klasse aus :no1:

    Aber Felgen mit Schalone lackieren? Datt hab ich in den 80ern noch in echter Handarbeit an 2 Abenden mit ruiger Hand und nem feinen Pinsel gemacht, sah auch aus, wie original :D
    Wenn ich das heute machen würde, säh es wohl eher wie ausgefranst aus :lol:

    So, habe heute ein ausgiebieges Gespräch mit einem Bekannten vom TÜV-Rheinland geführt. Er ist nicht irgend ein Prüfer, sondern er erstellt Mustergutachten, Teilegutachten und Gutachten zur Erteilung einer ABE (das nur so zur Einschätzung ;) ).
    Zunächst die wohl wichtigste Frage, dass was unser Bananenbieger in hingebungsvoller Arbeit mit perfekter Ausführung erschaffen hat ist (wie schon befürchtet) nicht zugelassen. Und ja.... auch unser Dominik hat natürlich mit seinem *klugscheißundsupervorsichtigkeitsmodus* auch Recht :D
    Wie er Bananenbieger aber schon selbst heraus gefunden hat, könnte man es prüfen lassen. Die Kosten würden hier aber aus dem Ruder laufen, alleine für die Prüfung und Zulassung würden 3 Lenkräder benötigt, dann noch die Kosten für die Prüfung von ca. 2000€ (hierbei geht er einfach Mal davon aus, dass die erste Prüfung ohne Beanstandung bestanden wird). Also, nicht wirklich eine Lösung X(
    Im Bezug auf eine Einzelabnahme gäbe es aber eventuell eine Möglichkeit: Man nehme ein Raid-Lenkrad, entferne Leder und Polster und fertigt dann einen Holzkranz aus splittersicherem Holz an. Aber na ja, es gab ja einen guten Grund, warum der Lenkradkranz neu angeferigt wurde, also auch nicht wirklich eine Lösung X(

    Tja, der gute TÜVér ist aber halt selber Oldtimerfan :no1: und er gab mir zu guter letzt einen (nicht offiziellen) Rat. Bei den alten Autos weiß doch eh keiner mehr genau, was original ist, oder wie es einmal aussah und wenn das Lenkrad vernünftig gefertigt wurde, dann bau es ein und wenn du Angst vor der HU hat, alle 2 Jahre zur HU wechselt man es einfach (sind beim Raid ja nur die 6 Schrauben). Wo kein Kläger, da kein Richter und bei den alten Autos interessiert es ja auch nicht wirklich jemanden :D

    Na und da wir gerade so schön am Plaudern waren, gleich noch ein paar Dinge: Gruppe A Anlage ist H-zulässig (gab es auch damals schon), Tieferlegung (Hersteller egal) ist H-zulässig (gab es auch damals schon, Vorraussetzung, man sollte es nicht übertreiben ;) ), wenn es Mattig nicht mehr herstellt, muß man ja schließlich irgendwoher Ersatz für sein Fahrwerk bekommen. Und auch noch etwas zur allseits bekannten 10-Jahres-Regelung: Es ist nicht war, dass nur Umbauten zugelassen sind, die innerhalb dieser Regelung durchgeführt wurden, es ist nur wichtig, dass man es hätte machen und zulassen können! :applaus:

    Bei Bedarf kann ich euch auch gerne den Kontakt vermitteln, aber bitte nicht wegen Kleinigkeiten oder unmöglichem, was man dann umgebaut hat, sollte dann auch wirklich Hand und Fuß haben, Gefälligkeitszulassungen macht er nämlich auch nicht :D

    Ich werd Mal meine Kontakte zum TÜV-Rheinland bemühen und mich da Mal umhören, welche Möglichkeiten es da gibt im Hinblick auf Verwendung der originalen Raid-Bauteile (denn alte Raid-Lenkräder bekommste in der Bucht nachgeworfen und auch bei so manchem Forums-Mitglied schlummen noch sicher einige im Keller). Denn schließlich bleibt die ABE ja auch erhalten, wenn man ein Lekrad neu bezieht. Bin Mal gespannt, was man da noch alles austauschen kann, bis die ABE nicht mehr gilt.

    :up: Na da steht je für die nächste Zeit ne Menge Arbeit an und die Tage in der Garage werden sicher nicht langweilig :D

    Aber sach Mal Yogi....... wenn du doch eh nen Neuaufbau macht, warum denn dann nicht wirklich eine Replika vom Schweden-Breitbau-Automatik? Würde sich sicher klasse machen :no1: