das hier steht auf der ADAC Seite unter 07-Nummer:
Wer bereits ein 07er-Kennzeichen besitzt und Youngtimer-Fahrzeuge damit bewegt, kann aufatmen. Das Bundesverkehrsministerium teilte mit, dass bereits vergebenen 07er Zulassungen auf einen Halter, egal ob unbefristet oder befristet erteilt, ein Bestandsschutz gewährt wird. Bei einem Halterwechsel muss sich der Käufer individuell bei seiner Zulassungsstelle erkundigen, ob er das Fahrzeug unter 30 Jahren auf sein 07er Kennzeichen eintragen kann. Seit dem 1. März 2007 scheidet eine neue Zulassung als Oldtimer für Fahrzeuge unter 30 Jahren aber definitiv aus.
und was lernen wir daraus: das Wörtchen Bestandsschutz gibt es schon, kann aber je nach Tagesform der jeweiligen Zulassungsstelle unterschiedlich ausgelegt werden. Bestandschutz geniesst derjenige, der schon vor 2007 seinen noch nicht 30 Jahre alten Wagen auf 07er laufen hatte (so wie ich mit meinem C-Ascona z.B.), bei Halterwechsel ist das eine KANN, VIELLEICHT, SCHAU MER MAL Lotterie. Ich habe mal vor 2 oder 3 Jahren bei meiner Zulassungsstelle genau das nachgefragt. Antwort: no Problem, wenn die Versicherung mitspielt. Im angrenzenden Landkreis (im gleichen Bundesland): keine Chance, Bestandsschutz gibt's nicht und wollen wir auch nicht, basta....aber die müssen ja auch jedes Jahr ihre 07-Nummer neu beantragen, während ich in über 13 Jahren, die ich die Nummer nun schon hatte, bis auf den jährlichen Obulus fürs Finanzamt noch nie irgendetwas von meiner Zulassungsstelle gehört habe..... 
und das mit dem TüV/aktuelles H-Gutachten bei Halterwechsel wird auch überall anders ausgelegt. Ich hatte mal 2010 kurzfristig für ein Jahr ein weiteres Fahrzeug auf meine 07-er Zulassung laufen, hat meine Zulassungsstelle überhaupt nicht interessiert, ob da eine TüV-Bescheinigung oder was auch immer dabei war, nur die Deckungszusage der Versicherung war wichtig....