Zitat aus der Oldtimer Markt 3/09, Seite 10:
Der Einbau eines anderen Motors vom gleichen Hersteller ist dann zulässig, wenn der Motor selbst bereits mindestens 30 Jahre alt ist, auch wenn der Einbau erst in jüngerer Zeit erfolgt ist.
Der Einbau eines anderen Motors von einem anderen Hersteller ist dann zulässig, wenn der Motor nachweislich vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden ist
GTÜ, Stuttgart
soll heissen, ein 2,0 E gibt es bereits seit 1977, wenn du gestern einen eingebaut hast, wird der heute mit H-Abnahme abgesegnet.
Wenn ein BMW Motor in einem Ascona mit H-Kennzeichen abgenommen werden soll, muss der Motor schon mindestens 20 Jahre (also seit 1989) drin sein.
hier noch der link zur GTÜ: