Das hat mit original und/oder kurz/lang bzw. zeitgenössisch nur am Rande etwas zu tun. Denn es geht hier um die heutigen sowie die grundsätzliche Eintragbarkeit von Tuningkomponenten, die nicht erst seit heute völlig von gestern sind. Gleichfalls verhelfen diese unseren CIH-Gussklumpen schon auf die Sprünge. Und da ist (fast) jedes Mittel recht, soweit es sich im klassischen Sektor (will heißen VOR dem Thema Benzineinspritzung) bewegt und sich vor allem mit den damals erstellten Abgasgutachten sowie den verwendeten Bauteilgruppen vereinbaren lässt.
Heute wird ja für fast jeden verchromten Türgriff eine ABE und/oder Gutachten gewünscht, ohne zu bedenken, dass es damals so etwas kaum gab und sich (bis heute) kaum jemand so etwas hat eintragen lassen. Man muss hier die Kirche im Dorf lassen, den eigenen Wunsch den (damaligen) technischen Möglichkeiten anpassen und frühzeitig den Dialog mit dem TÜV suchen. Merke: Mit 45er Webern ersaufe ich einen Serien 19S komplett und erfeue nur meinen Tankwart. Bei den damaligen Spritpreisen mag das kaum eine Rolle gespielt haben, doch heute schüttelt man nur noch den Kopf.
Ob man kurze oder lange Ansaugkrümmer eintragen lassen möchte, hängt von der jeweiligen Einausituation ab (Freigängigkeit inkl. Luftfiltergehäuse am Radeinbau etc.) und nicht davon, ob das original war oder nicht. Das gesamt aufgebaute Motorsystem muss passen und sich (nach Meinung des Prüfers) mit dem vereibaren lassen, was damals (also je nach Vorlage der Papiere/Gutachten/Eintragungen) von den klassischen Tunern gewollt war.
Leider werden heute (ohne Sinn und Verstand) alte Bilder von klassisch getunten Motoren für die Eintragung aus dem Internet herausgekramt, mit (noch) verfügbaren Teilen irgendwie (optisch) nachgebaut und dann vorgeführt. Was soll dabei wohl herauskommen, wenn sich kaum ein Bastler ernsthaft mit der Materie auseinandersetzt? Kein Wunder, wenn man dann beim TÜV abblitzt.
Rainer