Andreas, bin noch unterwegs und kann die genauen Daten erst später rausgeben.
Sicher ist, dass der Manta mit der Fg. Nr. 59 9 557879 Baujahr Mitte 1971 ist und der andere Manta mit der Fg. Nr. 57 9 448992 ein US-Modell ist, bei dem die Regelung ohnehin nicht greift.
Und wie ich schon an Niels schrieb: Die Ausnahmeregelung gilt nur für Fahrzeuge, die vor dem 01.01.1971 gebaut wurden (von da an galten neue Abgasgrenzwerte), damit diese Fahrzeuge noch bis zum 31.07.1971 zugelassen werden konnten.
Rainer