Der seit Januar 2013 gültige und neugefasste Anforderungskatalog an das H-Kennzeichen vom TÜV Süd sagt zu Räder/Reifen klar aus:
1. Nur Originalausführung oder Rad-/Reifenkombination aus der Fahrzeugbaureife zulässig
2. Zeitgenössische Umrüstung mit Prüfzeugnis oder Werksfreigabe zulässig
Zeitgenössisch heißt hier z.B., dass schon bei 7x13 ET 14,5 mit 195/70-13 (das ist die Kombination vom TE 2800) bis etwa 1978 in der Regel Verbreiterungen gefahren werden mussten.
Ab/bis ca. 1982 wurde diese Regelung von einigen TÜV insofern aufgeweicht, als dass nun die o.g. Kombination auch ohne Verbreiterungen gefahren werden durften, wenn die hinteren Radläufe umgelegt und das vordere Luftleitblech ausgeschnitten wurde.
Ab ca. 1989 kamen dann die 7x13 mit 205/60-13 ohne Verbreiterungen zur Eintragung, allerdings auch mit vor genannten Maßnahmen.
Danach ist, so die aktuellen Ansichten mehrerer TÜV-Stationen, Schluss mit zeitgenössisch.
Anmerkung: Es wurden auch andere Räder/Reifen mit H eingetragen, allerdings VOR 2013!
Rainer