Dieter, ist ja richtig was Du sagst. Aber die Auslegung von Bestandsschutz wird überall anders gehandhabt.
Und: hier im Kreis Pinneberg ist es seit Mitte des letzten Jahres gängige Praxis, dass Fahrzeuge mit 07er Kennzeichen verstärkt von der Rennleitung angehalten und auf ihren Zustand hin geprüft werden. Beim geringsten Verdacht auf Mängel o.ä. wird der Halter aufgefordert, das Fahrzeug binnen 7 Tagen beim TÜV vorzuführen (früher hieß so etwas Mängelbericht). Stellt der TÜV dann Mängel fest, mit dem das Fahrzeug durch die HU gefallen wäre, ist das 07er Kennzeichen weg.
Rainer