Jörg, man muss zwischen dem Typenblatt des Fahrzeugs (wird für die Musterzulassung benötigt und wird fälschlicherweise auch ABE genannt) und einer ABE für Zubehör/Anbauteile unterscheiden. Nur in ersterem sind die Geschwindigkeiten vermerkt, die auch im Fahrzeugbrief stehen. In den ABEs für Zubehör/Anbauteile wird nur die Konformität/Sicherheit/Materialgüte der Teile zum Fahrzeug bescheinigt. Veränderte Gewchwindigkeiten stehen da nicht drin, wie in anderen ABEs bzw. Gutachten auch nicht.
Ein Frontspoiler erhöht die Fahrstabilität bei höheren Geschwindigkeiten, indem er den Auftrieb (Luftstaudruck unter dem Fahrzeug) an der Vorderachse reduziert. Das war auch der Grund, warum Opel den GT/E damit ausstattete. Nach Messungen wurde dem GT/E eine Vmax. von 188 km/h im Typenblatt bescheinigt.
Was die technischen Veränderungen unserer alten Autos angeht, hat sich in den letzten Jahrzehnten eine Menge geändert. Dass dabei höhere Geschwindigkeiten/Drehzahlen erreicht werden ist für viele Sinn und Zweck der Sache. Doch aufgrund unserer Uralttechnik ist da manchmal nicht mehr viel Luft nach oben. Der Aufwand für mehr Leistung/Geschwindigkeit nimmt dabei expotential zu. Und hier gilt es, den Mittelweg zwischen max. Performance und Alltagstauglichkeit zu finden.
Rainer