Beiträge von Monzablau

    Ach, ich stell mir das ganz geil vor mit schwarzem Zierrat. Wenn ich mal alles doppelt habe, teste ich das mal mit Abziehlack. Bin schon am Teile sammeln...

    Klar, das sieht bestimmt gut aus. Warum Opel das damals nicht wollte, weiß ich auch nicht. Und die Sonderlackierungen gab es auch nicht mit GT/E- oder SR-Dekor.

    Ich habe von Klaus eine Briefkopie bekommen und bin noch am prüfen.

    Klaus: Warum wurde der org. GT/E Spoiler erst 1978 auf dem GT/E eingetragen?

    Rainer

    Dann mal rüber mit den Dokumenten. Bin gespannt.

    Selbst als Sonderfarbenbestellung für Großkunden über den Händler gab es Monzablau nicht für den GT/E.

    Was ich u.a. mal hatte war eine Berlinetta in Signalblau ohne Vinyldach. Doch später stellte sich dann raus, dass sie irgendwann doch umgefrickelt worden war.

    Rainer

    Unsere Ersatzteilprobleme mit Schaumstoffen ist vieleicht demnächst gelöst.

    Dann frage doch mal die Billigheimer hier. 2.000.- Euro für einen Sitz? Da können die Dinger noch so gut sein. Die baut sich keiner ein. Sind ja auch nicht für unsere Preisklasse gemacht. Schick aussehen tun sie trotzdem.

    Rainer

    Habe hier auch immer die ganz großen Preisevergleicher, die sagen jaaa bei dem kostet es aber nur.... Ja und, dann gehen Sie doch bitte auch da hin. Was wollen Sie dann noch hier bei mir? Weiß einfach was ich mache und auch nicht erst seit gestern und wie viel Arbeit da drin steckt. Und dann stehen sie nach ein paar Monaten wieder vor mir und heulen rum weil es nicht so sitzt wie es sitzen soll. Mein Mitleid hält sich da sehr stark in Grenzen.

    Wie ich schon mehr sagte: Geiz ist geil lässt sich nicht mehr zurückdrehen. Auch hier.

    Rainer

    Ist das Datum nicht der 1.10.1971 ?

    Nein, denn in der ABE für unsere Autos wird extra darauf hingewiesen, dass alle Wagen den neuen Regelungen, gültig ab dem 01.07.1970, entsprechen. Es kam dann zum 01.01.1971 noch mal eine Novelle der Abgasgrenzwerte. Denen fielen u.a. die Ölbad-Luftfilter in unseren Autos zum Opfer.

    Es gab dann ja noch die Sache mit der möglichen Befreiung vom Abgasgutachten für Fahrzeuge, die bis zum 01.01.1971 produziert (eigentlich für Export!) und in D zugelassen werden sollten/konnten. Diese Regelung trat allerdings nur dann in Kraft, wenn das Fahrzeug (eben für Export) ohne gültige ABE produziert worden war, in D aber zugelassen werden sollte. Denn aufgrund der hohen Nachfrage in D, holten Händler Autos aus dem benachbarten Ländern zurück und/oder nahmen Opel bereits produzierte Exportmodelle ab. Um hier keine Härten aufkommen zu lassen, genehmigte das KBA den entsprechenden Antrag für diese Sonderregelung von Opel.

    Rainer

    Hatte vor Jahren das Problem mit meinem Commo A GS Coupe. Es gab absolut keinen Auspuff zu kaufen, weder für Geld, noch für gute Worte. Ich musste also selber ran. Auf Nachfrage bei meinem TÜV erhielt ich dazu folgende Aussage: Es ist baulich insoweit egal was ich da hinbaue (wörtlich: es ist mir egal, ob da eine dünne Wasserleitung oder eine Ölpipeline liegt), es darf nur nicht zu laut sein. Auch ein total übertriebenes Endrohr wäre nicht akzeptabel. Auf meine Frage nach der Anzahl der Vorschalldämpfer verwies der Prüfer nur auf die Lautstärke, die Anzahl wäre ihm egal. Es muss allerdings schon angemerkt werden, dass die Abgasvorschriften für Fahrzeuge vor 1970 deutlich laxer waren.

    Wenn der Commo. vor dem 01.07.1970 gebaut wurde, hat der TÜV Prüfer alles richtig gemacht. Denn erst danach mussten Fahrzeuge mit einen Abgasgutachten ausgestattet, wie wir es heute noch kennen. Darin ist die Anzahl der Auspufftöpfe beschrieben/festgelegt. Das heißt, dass deren Anzahl bei unseren Autos eigentlich zwingend einzuhalten ist.

    Rainer

    Der Blick in den Anforderungskatalog wird sogar bei meinem pingeligen TÜV in Pinneberg richtig angewendet. Demnach kann jeder Auspuff eingetragen werden (egal ob mit oder ohne Nummer/Gutachten), solange er die Phonmessung besteht, konstruktiv der Originalanlage entspricht und optisch zum (H-) Fahrzeug passt.

    Demnach ist es egal, ob die Anlage 52 oder 65 mm Durchmesser hat. Doch ein 80 mm dickes Endrohr geht (beim H) nicht. Die Phonmessung (Standgeräusch 75 und Fahrgeräusch 78 Phon laut Zulassung) ist erforderlich, um den Abgleich mit den Lautstärken im Typenblatt durchzuführen und um festzustellen, ob das Fahrgeräusch unterhalb von 92 Phon liegt. Ferner ist es unabdingbar, dass der Auspuff über Vor- und Nachschalldämpfer verfügt. Eine Gruppe A Anlage mit nur einem Schalldämpfer würde in allen Fällen (beim H) durchfallen.

    Rainer