Ist das Datum nicht der 1.10.1971 ?
Nein, denn in der ABE für unsere Autos wird extra darauf hingewiesen, dass alle Wagen den neuen Regelungen, gültig ab dem 01.07.1970, entsprechen. Es kam dann zum 01.01.1971 noch mal eine Novelle der Abgasgrenzwerte. Denen fielen u.a. die Ölbad-Luftfilter in unseren Autos zum Opfer.
Es gab dann ja noch die Sache mit der möglichen Befreiung vom Abgasgutachten für Fahrzeuge, die bis zum 01.01.1971 produziert (eigentlich für Export!) und in D zugelassen werden sollten/konnten. Diese Regelung trat allerdings nur dann in Kraft, wenn das Fahrzeug (eben für Export) ohne gültige ABE produziert worden war, in D aber zugelassen werden sollte. Denn aufgrund der hohen Nachfrage in D, holten Händler Autos aus dem benachbarten Ländern zurück und/oder nahmen Opel bereits produzierte Exportmodelle ab. Um hier keine Härten aufkommen zu lassen, genehmigte das KBA den entsprechenden Antrag für diese Sonderregelung von Opel.
Rainer