Wenn ich mal darüber sinniere, was mir hier in den ersten Tagen gesagt wurde....
dann das Topic lese.....
Hier wird keiner sein, der 85`einen 2,4er auf L oder LE umgebaut hat- fällt als "Muster" weg. 2.0LE ist problemlos.
Mustereintragungen sind für TüV-Prüfer nicht bindend (hab ich mir sagen lassen)
Der Auszug von Steinmetz auf 2,3L CiH auf Weber ist möglich. (Vorabaussage)
-----> Weil belegbar. Aber auch NUR mit >30 Jahre alten Unterbau und ZK - sprich max 2.0*** Kopf und Block (nat. 1,9 und diverse alte Blöcke)
***=weil man keinen 1,9 E/S/EH mehr auftreiben kann
Möglicherweise (30 Jahre-Reglung=2013/14).... bekomme noch Bescheid (der gute Mann von der Gtü hat auch schon Kopfschmerzen) liegt die Lösung beim i240 (83/84`) ....aber wie oben: 2.0E Unterbau und Kopf....dafür aber K555. Wenn der Eintragen darf (GTü verm 2010/11)
steht das mit i240.
Für diverse Kombinationen/Umbauten gibt es kein Abgasgutachten...ergo kein TüV.....ergo schon gar kein H.
Übrigens kann H recht schnell aberkannt werden (hab ich mir sagen lassen)- auch mit Konsequenzen für Prüfer.
Das alles kann man recht schnell (14Tage) in Erfahrung bringen- mit Ausdrucken Oldtimerkatalog TüV/GTü....wenn man nur selber fragen geht- und nicht nur quatscht.
PS: Die Spekulationen bzw bisherigen Antworten.....ist das Faulheit oder einfach fehlende Ernsthaftigkeit ?