Hi Leute,
........ manta2009 und @ALL:
....Wenn ich Witze u.a. auf Yogis Kosten mache, denke ich, daß er weiß wie ich das meine! Wir kennen uns seit einigen Jahren!
Wir kennen uns NICHT nur über dieses Board, sondern von einigen Treffen..............
Naja - ein klein wenig lebt so ein Forum auch durch Witz........
......... Diejenigen, die schon länger hier im Forum sind, sind eben auch durch Leute wie "tunefish" geprägt!
Es hilft nur eines, um sich näher kennen zu lernen und wissen wie so manches Mitglied tickt: An den Treffen teilzunehmen!
Aber jetzt zur Frage des Fragestellers manta2009: Du weißt - gehe ich zumindest davon aus - daß die Bauteile welche am Fahrzeug
montiert sind funktionieren müssen! Dies bezieht sich sowohl auf die original ab Werk montierten Dinge, sowohl auch auf Teile die
nachträglich angebracht wurden, egal ob eintragungspflichtig oder nicht eintragungspflichtig.
Dies schreibt die StvZO ganz klipp und klar vor! Ich denke, es gibt irgendwo eine Seite im Netz wo man das nachlesen kann...... keine Ahnung.
Es darf kein Scheinwerferglas gesprungen/rissig sein!
Es darf kein Reflektor "blind" / verrostet sein!
Die Glühlampen müssen korrekt eingeclipst/eingeschraubt sein!
Die Scheinwerfer müssen richtig befestigt sein und dürfen nicht vibrieren!
Die Scheinwerfereinstellung muß stimmen!
Dies bezieht sich sehr wohl auch auf zusätzlich montierte Scheinwerfer.
Dies habe ich nun aus dem Stegreif geschrieben - ich vermute mein Geschriebenes stimmt......
So - und jetzt kommts: Warum sollte es nun erlaubt sein, defekte Teile abzudecken um die HU-Plakette zu bekommen?
Vor 20 Jahren war es so, daß man 1 Paar Nebelscheinwerfer und 1 Paar Fernscheinwerfer zusätzlich montieren durfte.
Die Funktion MUSSTE gegeben sein!
Man durfte ZUSÄTZLICH zu dieser Zusatzausstattung 1 Paar Fern- oder Nebelscheinwerfer montieren, MUSSTE dieses
ZUSATZPAAR jedoch ABDECKEN!
So - KEIN STREIT, KEIN SCHMOLLEN JETZT - weiter geht es in der Diskussionsrunde!!! 
Frage von manta2009 greife ich auf und frage: Wie muß eine Scheinwerfer-Abdeckung beschaffen sein?
Darf sie nur von dem jeweiligen Hersteller kommen, wie muß das Material sein?
Darf das Material (Kunststoff) ausgeblichen oder rissig sein?
Darf ich meine alte dreckige, löchrige Jeansjacke mit ausgeleierten Schnürsenkeln über die Scheinwerfer
binden, wenn die Löcher der Jacke nicht zu groß sind und der Schmutz beim Fahren nicht abbröckelt, sodaß
der Hintermann durch herumfliegenden Schmutz nicht gefärdet wird?
Es grüßt in Vorfreude auf die BESINNLICHE, STREIT- und ÄRGERFREIE Weihnachtszeit 
Bäffel