Das Ehegesetz
1. Dieses Gesetz tritt
mit dem Ja-Wort in Kraft.
2. Der Ehemann ist ab
dem Zeitpunkt der Eheschließung der Glücklichste seiner Art.
3. Der Mann hat eine
eigene Meinung - die Frau hat RECHT und verwaltet das eheliche Vermögen.
4. Sollte die Frau
einmal nicht Recht haben, tritt automatische 3 in Kraft.
5. Das Ehepaar besteht
aus zwei Hälften, die Frau ist die bessere.
6. Der Mann verdient
das Geld, die Frau gibt es aus.
7. Der Ehemann hat
sein Einkommen pünktlich zu Hause abzuliefern und seinTaschengeld mit
kindlicher Freude entgegenzunehmen.
8. Die Frau ist unter
der Haube, der Mann unterm Pantoffel.
9. Falls der Ehemann
an Trotz leiden sollte, oder sonstige bockige Seiten
aufzuweisen hat, ist ihm der Hausschlüssel zu entziehen und der
Pantoffel gefechtsbereit zu zeigen.
10. Dem Ehemann ist es
gestattet, jeden Abend zu Hause zu bleiben.
11. Wann der Mann
fortgeht, bestimmt der Mann; wann er heimkommen soll, bestimmt die Frau.
12. Die Frau hat den
Mund aufzumachen, der Mann hat ihn zu halten.
13. Meinungen dürfen
nur von der Frau ausgesprochen - vom Mann nur
gedacht werden.
14. Der Mann gibt nie
zu, dass sie auch mal Recht hat, sonst ist er
gleich unten durch.
15. Unterhaltungen
sollen laut und deutlich geführt werden. Der Nachbar hat
sicherlich auch Interesse an ehelichen Auseinandersetzungen.
16. Worte haben nur in
den ersten Wochen Zweck. Später sind härtere Argumente wie z.B. Teller, Tassen
und Pfannen zu empfehlen.
17. Mitarbeit des
Mannes im Haushalt ist STRENG VERBOTEN. Klare Befehle an die Frau ersetzen
diese Mühe.
18. Die Gartenarbeit
ist Gemeinschaftssache; die Einteilung untersteht der Frau, die Durchführung
dem Mann.
19. Der Mann hat zu
essen, was auf den Tisch kommt und immer ein freundliches Gesicht zu machen.
20.
Dem Ehemann ist es erlaubt, auch seine Frau von Zeit zu Zeit etwas lieb
zu haben. Er soll aber niemals sagen: "Du kannst mich gern haben".
21. Zusammenfassend
kann man sagen: Eine harmonische Ehe ist gewährleistet, wenn der Mann gesund
ist und die Frau Arbeit hat.