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Beiträge von Yogi
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Great colour!!!!!

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Ich glaube auch, der TÜVer wird beim Schweller derbe meckern. Aber dann hast ja wieder zwei Wochen um das schön zu machen.

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Ich glaub, nächstes Jahr will er es wissen.

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Genial!!!!

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Mach ich genauso! Bank und Internet wird bei mir strikt getrennt.
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Darf man, man muß nur die Rumdumleuchte abdecken.
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Dann lies mal die aktuelle Oldtimer-Praxis, S. 4, da wird gerade noch mal klargestellt, es gibt keine Zustandsnoten sondern nur noch einen erhaltungswürdigen Zustand.
ZitatAlles anzeigenBetreff: Neuauflage Sonderheft Zulassung - Neue Richtlinie zur Begutachtung von Oldtimern
Anlässlich der Einführung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist nun auch die Richtlinie zur Begutachtung von Oldtimern zu überarbeiten.
Die gesetzliche Änderung war nun Anlass, die Richtlinie zu überarbeiten, wozu das Bundesverkehrsministerium die mit dem Oldtimer befassten Unternehmen und Interessenverbände zur Anhörung einlud, so auch den DEUVET.
Die Veröffentlichung der Richtlinie haben wir zum Anlass genommen, das Sonderheft Zulassung zu überarbeiten. Die überarbeitete Fassung finden Sie im <a href="/download/">Downloadbereich</a> unserer Website.
Zwar sollte mit der Erarbeitung der neuen Richtlinie nur die Anpassung an die neue Gesetzeslage erreicht werden, bei genauerem Hinsehen ergeben sich aber doch einige Änderungen:Die wesentlichste Änderung betrifft Änderungen und Umbauten an Fahrzeugen:
Altes Recht:
Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahre der Zulassung erfolgt sein, d. h., sie müssen mindestens 20 Jahre alt sein
Diese Regelung war nicht eindeutig. Wurden solche Fahrzeuge zur Begutachtung als Oldtimer vorgeführt, die nicht 30, sondern beispielsweise 40 Jahre alt waren, ging die Regelung mit den 10/20 Jahren nicht auf. Es war nicht eindeutig, ob auf die 10 Jahre seit Zulassung oder auf das Alter der Änderung von 20 Jahren abzustellen war.Neues Recht:
Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder ggf. Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe sind zulässigEs kommt also nicht mehr auf die Frage an, wann die Änderung und Umbauten tatsächlich durchgeführt wurden, sondern darauf, ob sie sowohl in technischer, als auch in rechtlicher Hinsicht innerhalb der ersten 10 Jahre des Fahrzeugalters zulässig waren
Ein Freibrief für Tuning ist gleichwohl nicht erteilt. Nur dass, was nach altem Recht und damaligen technischen Möglichkeiten umsetzbar war ist auch heute umsetzbar, auch dann, wenn die Änderung erst im Zuge der Restauration durchgeführt wurde. Zudem müssen für teilweise für die verbauten Teile Prüfzeugnisse vorliegen.
Fahrzeugalter
Altes Recht:
Es galt das Datum der Erstzulassung.
Problematisch bei Fahrzeugen, die nach der Herstellung gar nicht zum Straßenverkehr zugelassen worden waren oder deren Erstzulassungsdatum nicht nachweisbar war. Besonders relevant war dies bei importierten Fahrzeugen, da das Erstzulassungsdatum häufig in den Importpapieren nicht dokumentiert ist.Neues Recht:
Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, aber bezüglich der Erstzulassung diese Bedingungen nicht erfüllen, unterliegen der Nachweispflicht des Verfügungsberechtigten. Gegebenenfalls ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.Damit ist klargestellt, dass der Nachweis des Erstzulassungsdatums kein absolutes Dogma ist, sondern dass hinsichtlich des Nachweises des Fahrzeugalters auch auf andere Kriterien abzustellen ist. In Betracht kommt die Vorlage eines Kaufvertrages über das Fahrzeug, eines Auslieferungsdokumentes des Händlers oder beispielsweise auch eine Bestätigung des Herstellers darüber, wann das Fahrzeug produziert wurde.
Erhaltungszustand des Fahrzeuges
Altes Recht:
;gebrauchter Zustand, normale Spuren der Jahre; kleinere Mängel aber voll fahrbereit; keine Durchrostung; keine sofortigen Arbeiten notwendig; nicht schön, aber gebrauchsfertig
Mit dieser Umschreibung war ein befriedigender Zustand eines Fahrzeuges umschrieben.
Neues Recht:
Ohne erkennbare technische Mängel im Sinne der StVZO unter Berücksichtigung des damaligen Standes der Technik und Vorschriftenlage
nur leichte für kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut angemessene Gebrauchsspuren (Patina ja, aber Fahrzeug nicht verbraucht)
kein Fehlen wesentlicher Teile
keine erkennbaren Unfallrestschäden oder Anzeichen unsachgemäßer Instandsetzung und
die wesentlichen Baugruppen befinden sich weitgehend in Originalkonfiguration, im Originalzustand oder im nachweislich zeitgenössischen Zustand.Die in dem Wortlaut der neuen Richtlinie angesprochenen "leichten, für kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut angemessenen Gebrauchsspuren"stellen wohl eine strengere Regelung dar, als die bisher akzeptablen „kleinere Mängel aber voll fahrbereit; keine Durchrostungen; keine sofortige Arbeit notwendig
Dr. jur. Götz Knoop
Vizepräsident
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DEUVET Bundesverband f?r Clubs klassischer Fahrzeuge e.V. -
Manta / Ascona ist doch untenrum gleich! 
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Ich nehm immer Rostbremse von Nigrin, brauchst nicht abwaschen und kannst Farbe drüberjauchen.
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Oldschool ist besser, meint er wahrscheinlich.
Ist auch schick, schlicht und einfach!

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Jepp, der Schalter funktioniert auch ohne Kontrollbirnchen.
Mit neuen Birnchen hab ich es auch schon probiert, mit zwei neuen.

Ich kann damit ja erstmal so leben, aber schöner wär es natürlich wenn es ordnungsgemäß funktionieren würde.
Nach Strom werd ich noch mal gucken, aber erst wenn ich das Armaturenbrett wieder raushaben muß.

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Ich denke, im Schalter wird ne Brücke sein, deswegen nur die drei Kabel.
Hab ich vielleicht vergessen: es ist der Original-Ascona-Nebelscheinwerferschalter
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Auch das, allerdings ist an dem Kontrollbirnchen im Schalter nur nen braunes Kabel, muß also Masse sein und damit ohne Strom. Die anderen beiden Kabel haben Strom, zumindest wenn eingeschaltet ist, sonst nur das eine.
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Nee, ist alles gut und blank. Hatte ich extra reingeguckt.
Birne sitzt auch fest drin, nicht so labberig wie beim Heckscheibenschalter. -
Ich hab nu endlich meine Nebelscheinwerfer angebaut, alles nach WHB gemacht und die Lämpchen leuchten auch!
Was allerdings nicht leuchtet ist der Nebelscheinwerferschalter obwohl ich schon nen neues Birnchen eingesetzt habe.
Ist da der Schalter defekt oder was?

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Mir fallen da auf Anhieb drei Dinge ein die mich an heutigen Autos stören:
1. Frontantrieb!!!!
2. zuviel Gewicht
3. viel zuviel SchnickschnackAußerdem würde mir das Gepiepe und Gebimmel tierisch auf den Sack gehen.
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2,0S ist kein Problem, den gab es schon im Rekord D.
Selbst der 2.0E aus´m Rekord E ist nicht das Thema. -
Herzlich willkommen!!
Ich geh mal vom B-Kadett aus. Und da der Ascona der eigentliche C-Kadett ist bist Du hier genau richtig!

Wenn Du Dir mal die Maße der beiden Wagen anguckst, da ist nicht viel Unterschied, außer das der Kofferraum viel kleiner ist.

Und solltest Du Anschauungsmaterial suchern, da bist ja im Pott genau richtig.
Viele aus´m Forum sind da. -
Und wie machst Du das mit dem Handbremshebel?