Bundestag beschließt Gesetz zur Bestrafung von Tachomanipulationen
Der Deutsche Bundestag hat am 17.06.2005 ein Gesetz verabschiedet, mit dem das Verfälschen der Messdaten eines Wegstreckenzählers ("Tacho") unter Strafe gestellt wird.
Der Kilometerstand eines Fahrzeugs spiele bei der Kaufentscheidung eines Gebrauchtwagens eine ganz wesentliche Rolle. Im Interesse aller ehrlichen Verkäufer und Käufer wolle man die Aussagekraft des Wegstreckenzählers schützen. Wer den Wegstreckenzähler manipuliert, soll daher künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Auch die Mitarbeiter von Werkstätten, die im Auftrag elektronische Kilometerzähler zurückstellen, sollen künftig bestraft werden .
Nach geltendem Recht ist das Zurückstellen von Kilometerständen nur dann strafbar, wenn es sich um eine vorsätzliche Hilfeleistung zu einem konkreten strafbaren Betrug handelt.
Eine solche Absicht ist denjenigen, die das Verändern von Wegstreckenzählern als allgemeine Dienstleistung anbieten, in der Regel schwer nachzuweisen.
Allerdings macht die Manipulationen von Kilometerzählern letztlich nur Sinn, wenn andere Personen (Käufer, Versicherungen, Leasingfirma etc.) über den tatsächlich gefahrenen Kilometerstand, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt, getäuscht werden. Deshalb ist es erforderlich, schon im Vorfeld das bloße Verfälschen von Kilometerständen zu sanktionieren. ...