H- kannst du leider voll vergessen.
Nur die Baureihe der 1900 er Motoren ist H -Fähig. Früher gab es ein paar blinde Prüfer die das mal eingetragen haben. Doch die Zeiten sind vorbei. In den Bayrischen Raum würde das sofort zum Verlust des H Status kommen.
Die Diskussion haben wir hier so alle halbe Jahre.
Daher die offiziellen Regeln:
Nur Motoren der 1900 er Baureihe : also bis 1,9 E
Ist in den ersten 10 Jahren nach Zulassung die Eintragung erfolgt geht das eventuell auch: das bedeutet: der Motor musste vor 1985 eingetragen worden sein.
Ansonsten wenn das so getürkte Eintragungen sind riskiert man beim nächten vorstellen die Aberkennung. Noch problematischer wird ein eventueller Verkauf wenn ein nicht rechtlicher Zustand als Eigenschaft mit verkauft wird. Hier hat man schnell einen Anwalt der das wandelt auf dem Hals.
Und um jetzt nicht wieder eine ellenlange Diskussion los zutreten. Fahren einige so rum und mir ist das wurscht. Denn wo kein Kläger da kein Richter.
Gruß Hannes