H Kennzeichen nach Abmeldung....

  • Hallo Männers,


    langsam fängt es im Bauch an zu kribbeln....ich mach nächste woche mal TÜV auf das Rüsselsheimer Sportcoupe`und wollte dann auch gleich zur anmeldung fahren.


    Da die meisten hier ja wissen das mein Auto orginal mal ein 1900s A-L
    gewesen ist und jetzt zum GT/E umgetrimmt wurde stellt sich mir die Frage ob ich meine H abnahme die ich im Jahre 2004 mit der Aussage "Selten gewordenens Automobile im Straßenverkehr...bla bla bla " Annerkanntes H Kennzeichen" nochmals machen muss, oder ob eine orginalitätsprüfung nicht nocheinmal notwendig ist.... Es hat sich nur die Farbe und der Zustand des Fahrzeuges geändert!!!


    Gruß Marvin

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke mal, wenn alles eingetragen ist und das Gutachten für das H (von 2004) vorliegt und die Schlüsselnr im Brief geändert wurde, sollte die Wiederanmeldung kein Problem sein. :)
    Da brauchst nur TÜV und kein neues H-Gutachten.

  • YOGI du machst mir Mut..... ich habe alles vorhanden-.... ich muss nur wissen was jetzt für eine Schlüsselnummer drin stehen muss.....?!
    ich habe im Brief jetzt stehen ( Schlüsselnummer 0102 daunter ist ein kleineres Feld mit wo 00 drinsteh, ist aber durchgestrichen, und daneben steht handschritl. Oldtimer und eine neue Ziffer 98... ist dat so rischtisch?

    • Offizieller Beitrag

    Jepp, das ist so wie es sein soll, wenn es abgestempelt ist.
    Damit ist Dein Wagen amtlich ein Oldtimer und bleibt es auch.


    Ich hab nicht mal das H-Gutachten bekommen beim Kauf. :ka:

  • Tja, ob ihr es glaubt oder nicht.
    Das einmal erlangte H-Kennzeichen gibt einem in gewissem Rahmen sogar einen Freibrief für weitere Umbauten am Fahrzeug nach der H-Prüfung. Bei der Begutachtung wird nur ein schriftliches Gutachten erstellt, aber (und hier steckt die Gesetzeslücke) keine Fotodokumentation, oder ein genauer Abgleich mit dem Hersteller-Datenblatt. Bei mir steht bei Karosserie und bei Räder Abweichend im H-Gutachten. Dies bedeutet, ich kann weiterhin an Karosserie und Rädern munter weiterhin alles verbauen, was über eine dem alter entsprechende ABE verfügt oder keine Zulassung benötigt. Bei Lackierung steht bei mir "zeitgenössische Sonderlackierung", ich könnte also acuh die Lackierung ändern (würde ich aber nie im leben machen).


    An alle Zweifler, das ist Fakt, fragt beim TÜV ruhig nach. Der Inschenör wird in sich gehen und dies hinter vorgehaltener Hand bestätigen.

    My Ascona is my Castle :streich:

  • Schrüfje.....


    genau das hat mich ja so verwundert.... in meinem Gutachten steht wie gesagt: Selten gewordenes Automobil im Deutschen Straßenverkehr oder so ähnlich... und Motor ölig sowie Acht geben auf Korrision am Unterboden! Aber das ist ja Schnee von gestern! :up:
    also kann ich mein Auto mit einem neuen TÜV Stempel sowie einen AU Stempel den ich wohl nächste Woche erlangen werde, munter mein Auto auf H Zulassen .... Richtig?


    Das wäre ja allerbest! wieso hab ich Idiot ihn dann soooooooooo super orginal ( ausser Lack') aufgebaut? dann krieg er auch ne Tieferlegung mit ABE und breite Schluffen.... die Jugend wieder wa?! :ko: :D



    Ich freu mich so!!! Die Karre iss endlich fertig'!!!!!

    • Offizieller Beitrag

    Als Freibrief würd ich die H-Eintragung jetzt nicht betrachten, und es gibt ja auch regionale Unterschiede bei den Herren!
    Was hier geht, geht in Bayern schon lange nicht mehr, oder so. ;)
    Hab schon von Leute gehört (aus erster Hand) denen das falsche Sitzmuster beanstandet wurde! Nur so als Beispiel.
    Oder wie ich meine Felgen eintragen wollte, da meinte ein TÜVer ich müßte schnellstens was gegen den Rost machen, sonst würde mir das H wieder aberkannt.


    Aber alles was nachweislich zeitgenössisch ist darf kein Problem sein.


    Reifen, Felgen, Fahrwerk, Spoiler, .... Solange es alt genug ist und ne ABE oder Gutachten hat kannst Dich austoben.


    Was dann der Geschmack sagt ist ne andere Sache. :laugh: