Für mich ist bei so etwas die Situation eindeutig im Anforderungskatalog des TÜV Süd festgelhalten:
Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls
Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der
Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens
30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig. (Zitat aus der Nr. 1, Unterpunkt 3).
Da gibts auch kein Deuteln und Vertun. Die Änderung muss hiernach nicht innerhalb der ersten 10 Jahre nicht erfolgt sein, es genügt, wenn sie hätte erfolgen können. Wichtig ist auch der letzte Satz! Wenn 1990 ein C20XE eingebaut wurde, dann ist der 2020 H-tauglich. Das gleiche gilt für 2.4er Umbauten oder den Umbau auf Cabrio. Mit diesem Anforderungskatalog sollte man "bewaffnet" sein, wenn wieder mal so ein unwilliger und unwissender Prüfer darauf besteht, dass das nich H-tauglich wäre.