Nachbauten in
historischer Optik sind im Rahmen der technischen Voraussetzungen zulässig (Beispiel:
neu aufgelegte ATS-Leichtmetall-Räder für VW Golf I mit aktuellem Prüfzeugnis).
steht da auch was zu fahrwerken ????
Wenn ein Prüfer nicht will, dann will er nicht.
Muss er auch nicht!
Diskussionen mit einem Prüfer führen in der Regel auch zu nichts.
genau so isses ....
wenn es es bei einem prüfer eine gerümpfte nase gab ,hab ich immer gesagt : wer will findet wege ,wer nicht will findet gründe
ich hab nen H auf nen peugeot 205 ralley gemacht .... mit modernster sicherheits technik ... fia gurte , fia tank etc.
alles kein großes problem .... ich denke die meisten prüfer die wollen finden auch wege weil wie will man sonst mit so einem auto fahrn .... mit 30 jahre abgelaufenen gurten oder nem tank der sofort explodiert ..... orginal hin oder her
auto vorfüren ....vernüftig agumentieren .... evtl. schon vorher mal nach machbarem fragen .... sowas öfnet in den meisten fällen die herzen der verantwortlichen prüfer 