Was hattest du denn für deine Rückleuchtengläser genommen?
Beiträge von Zonendoedel
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Ach, vor zwei Tagen wolltest du das nicht glauben. Aber egal.
Die Auslegung des H muss man hier wohl komplett in zwei Lager spalten. Fraktion A, die im Sinne des Katalogs durch die Gegend fahren will. Fraktion B, die das Maximum raushollen möchte, obwohl das eigentlich nicht im Sinne der Verordnung ist. Geht es denn um das Sparen von Steuern oder um die freie Fahrt in den Umweltzonen?
Die Alternative ist das, was Keule sagt. Saisonkennzeichen, Basteln bis der Prüfer weint und glücklich sein.
Rainer
Natürlich habe ich das geglaubt. Wollte lediglich wissen, wo es steht. Und in der H-Richtlinie ist es nunmal nicht, wie behauptet... Und auch mit anderem Zusammenhang.
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Ok, das mit den 10% ist mir neu. Ansonsten seh ich das genau wie Dino. Möglichst viele schlüssige Papiere und VORHER mit dem Prüfer reden.
Ob ich ihm den Umrüstkatalog zeige, wenn ich die Solex eintragen lasse, weiß ich noch nicht genau, da die kleine HA inkl. der Bremse vorerst bleiben soll.
HU mache ich übrigens bei einem anderen (der keine H Abnahme machen darf). Und dem ist das alles relativ egal mit dem H.
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Also, das jemand sein Auto stehen lassen durfte wegen nicht eingetragene K&N, habe ich auch schon erlebt. Abgeschleppen is allerdings schon hart.
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Thomas? Kein neues Originalersatzteil! Also nix für dich!
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Dann einen besorgen, den es damals gab (z.B. Steinmetz) oder zeitgemäß nachbauen.
Beim Auspuff sehe ich das genauso. Ein Nachbau (auch aus Edelstahl) der an das original angelehnt ist sollte kein Problem darstellen. Wird er größer bzw. lauter sind wir wieder bei Auslegungssache und man muss auf einen entsprechenden Prüfer hoffen.
Ähnlich sehe ich das bei Tieferlegung. Es gab z.B. ein Mattig 021 Fahrwerk. Federn die nicht tiefer als dies sind, stellen kein Problem dar, da zeitgemäße Optik. Alles was tiefer wird:

Mir wäre mehr Freizügigkeit da natürlich auch lieber. Aber so würde ich (wäre ich Prüfer) anhand der Richtlinie und den dazugehörigen Bestimmungen vermutlich entscheiden.
Genauso sehe ich das halt auch beim 2Liter Motor. Es wäre bis 1985 möglich gewesen einen 2,0er einzubauen und einzutragen. Damit würde ich ihn, wäre ich Prüfer, auch eintragen. Käme es vor Gericht, kann man als Prüfer zumindest so argumentieren. Unter dem Punkt "Motor" ist die Sache halt etwas enger gefasst in der Richtlinie. Die Frage ist da: Gilt die Einleitung der Richtlinie über der Präzisierung zu den einzelnen Baugruppen oder nicht?! Und an der Stelle ist es (zumindest meiner Meinung nach) Auslegungssache.
Neben den Sachen, die bis zu 10 Jahre nach EZ hätten eingetragen werden können, sind außerdem Sachen zugelassen, die vor mindestens 30 Jahren eingetragen wurden. Das bedeutet für mich: Hat jemand 1990 einen 3,0 24V Motor in einen Manta von 1971 eingebaut und eingetragen bekommen, könnte er trotzdem spätestens 2020 ein H-Kennzeichen darauf bekommen.
Genau so etwas sollte durch die Überarbeitung der Richtlinie möglich werden. Die vorhandene Richtlinie sollte etwas vereinfachen (leichter ermöglichen) gegenüber der bisherigen. Daher fiel auch die Geschichte mit den Zustandsnoten weg und wurde allgemeiner verfasst, so dass u.U. bei entsprechendem Alter auch Patina vorhanden sein darf/gewünscht ist. (Beispielsweise wäre mir ein 80Jahre alter Wagen mit paar Kratzern und Beulen aber Originallack lieber als ein mängelfrei neu lackiertes Fahrzeug in Originalfarbton)
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K&n und Auspuff kann ich anhand der Richtlinie sehr gut nachvollziehen, dass es nicht geht!
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Das ist nicht seine! Die gibt's bei ATZ. Drauf klicken!

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ICH baue meinen Ascona JETZT mit zeitgemäßem Tuning um und lasse alles eintragen ohne mein H zu verlieren.
Und ich wette dagegen, dass KEIN Gerichtsurteil das ändern wird zum aktuellen Zeitpunkt. Das müssten dann schon neue Gesetzte kommen...
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Ich betrachte das als Schlusswort zum Thema. Bringt nichts...
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komisch, ich habe ne ABE (!! Allgemeine Betriebserlaubnis !!) von 1973, wo der Manta/Ascona A mit 7J x 13 H2 ATS Typ 7135 und 195/70 HR13 (KBA40017) drinsteht.
Wieso sollen die dann nicht auch eingetragen werden?Aber eigentlich wollte ich mich zu dem Thema gar nicht aeussern.
gruss aus berlin
matthias.bWenn ich diese ABE hätte, und alle Auflagen aus dieser erfüllt sind (vermutlich Z. B. Originalfahrwerk), würde ich die nichtmal eintragen lassen!
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Ja, ich gebs auch auf. Ich glaub ja, dass es überall anders gehandhabt wird. Wenn man aber einen Prüfer findet, der sich an die Richtlinie hält, ist einiges möglich. Und wenn überhaupt, kann auch nur anhand dieser etwas aberkannt werden. Meine Meinung...
Hätte für mich dann im Übrigen auch absolut nichts mehr mit Pflege von historischem KULTURgut zu tun, wenn alle Oldtimer nur noch so rumfahren, wie sie vom Band liefen. Das würde die damalige Kultur doch nur zu einem winzigen Teil widerspiegeln...
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Zum x-ten mal:
" Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenen-
falls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der
Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindes-
tens 30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig."
Es reicht also, wenn die Änderungen HÄTTEN erfolgen können. Es muss NICHT damals EINGETRAGEN worden sein!!! Was du schreibst, würde nämlich im Umkehrschluss auch bedeuten, dass du heute mit nem H-Kennzeichen Z. B. Auch keine passenden ATS Classic mehr eingetragen bekommen kannst...
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Alles ist Schnee von gestern, wenn andere Motoren/Leistungen/Fahrwerk/Bremsen/Plastik innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren nach Erstzulassung des betreffenden vorgenommen und EINGETRAGEN wurden. Dieses Tuning wird als zeitgenössisch erachtet und ist somit H-konform.
Woher nimmst du das? In dem von dir verlinkten Anforderungskatalog steht was komplett anderes! Auch die 10% Leistungszuwachs, die möglich sein sollen, kann ich nirgends lesen.
Am Ende bleibt ein 2,0er Auslegungssache. Zwar in der Baureihe nicht gebaut, aber im Zeitraum 10Jahre nach EZ möglich gewesen. Und wer sich wegen sowas das H aberkennen lässt, macht eindeutig was falsch...
Bei neuen Sitzen, Käfigen, Felgen, Lenkrädern,... kann ich allerdings auch kein H Kennzeichen nachvollziehen.
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Beim Gte Look und Spoiler würde ich mir auch Null Gedanken machen. Aber bei den Felgen schon. Würde mich sehr wundern, wenn die drin stehen. Und den Unterschied vom manuellen zum Automatik Getriebe erkennt selbst der Dümmste...
@siggi: Wenn man Glück hat, geht's bei uns auch "nur" so aus...
Dominik: Ich hätte auch keine Bedenken ums H mit diesen Teilen. Sicher kein Problem. Aber komplett ohne Eintragungen rumzufahren finde ich schon sehr mutig.
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Also ein Cm in der Diagonale, ist nicht viel. Die Messtechnik ist da sehr ungenau, da du die Höhe nicht mit einrechnen kannst. Den Cm hat man mit einer entsprechenden Karosseriepresse schnell wieder raus. Vorausgesetzt das er überhaupt da ist. Ich würde mir das ganze anhand der Spaltmaße ansehen. Auf keinen Fall jetzt den Kopf hängen lassen. Ist alles nur Blech ,und das ist sehr geduldig. Die Dachhaut würde ich mal einem Profi zeigen, evtl lässt sich da noch was Ausbeulen und verzinnen.
Wenn der Rest vom Wagen noch gut ist,starte durch.

Exakt meine Gedanken!
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Also um das mit der H Nummer zu einem Ende zu bringen.
Ich habe H Nummer erhalten trotz GTE Look, Umbau auf Getriebe ( war ein Automatic)
Frontspoiler und AHK und ATS Felgen und nichts ist Eingetragen ,oder war reklamiert worden
d.h. Laut Fahrzeugbrief ist das bis heute ein Automatic ohne AHK und ATS Felgen und GTE Look und Frontspoiler .
d.h. Es ist wie geschrieben Prüfer und die Prüfstelle sind massgebend . Manche sind einwenig
toleranter und manche eben nicht.Meine sind eher Tolerant und sehen das nicht so eng.

War jetzt schon x mal mit genau dem gleichen Auto beim gleichen TÜV mit verschiedenen Prüfern nie ein Problem.
Gruss Harald
Wenn ich nichts falsch verstanden habe, ist das aber schon sehr blauäugig.
Denn wenn nichts eingetragen ist, würde dir hier der Freund und Helfer die Plakette schon bei der ersten allgemeinen Verkehrskontrolle abkratzen und du darfst dein Auto stehen lassen.
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Hat mir der Spengler auch geraten. Das, oder halt fertigschlachten.
Auch das hat er gesagt - reparierbar ist grundsätzlich alles, ist halt eine Frage des Geldes. Mit der Eigenleistung wirds bei solchen Arbeiten ganz sicher nichts. Selbst wenn ich die Werkzeuge und Übung hätte, traue ich mir selber höchstens eine Wagenheberaufnahme rausschneiden & einschweißen zu, kein Türblech und schon gar keine so komplexe Form wie der Blinker vorne.
Dann fang mit der Aufnahme an und du wirst merken, dass das garnicht so schwer ist. War auch meine erste Schweiß Übung. Und ist für mich perfekt geworden...
Tür und Haube suchst du was vernünftiges und dach/Rahmen lässt machen... Zieh durch!
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Hm, da wurden hier aber schon schlimmere wieder auf die Straße gebracht. Andere Haube und Tür, sonst das Übliche. Einzig die Geschichte mitm Dach ist doof. Aber das bekommt man doch sicherlich mit Richtbank als Profi auch wieder hin. Aber OK, wenn du selbst garnichts in der Richtung machst, ists schon hart...
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Da hast du im Prinzip Recht. Aber du behauptest teilweise Dinge, die definitiv nirgends in der Richtlinie stehen. Z.B. das sämtliche Umbauten 10 Jahre nach EZ eingetragen sein mussten...
Das ist für "Neue" dann doch eher verwirrend als hilfreich.
Und was evtl. mal alles noch passieren könnte, ist wohl auch eher Glaskugel lesen und daher uninteressant. Wichtig ist doch nur der aktuelle Stand der Dinge. Und der steht recht genau in der Richtlinie von 2012. Was dort nicht explizit beschrieben ist, bleibt Auslegungssache. Was jeder einzelne daraus macht, bleibt ihm doch überlassen.
Und ganz nebenbei kenne ich nicht einen Fall, dem das H wieder aberkannt wurde.