• Im Kreis Pinneberg bekommst du in Verbindung mit H nur ATS Classic in 6x13 ET 37 (wie SSF) mit 185/70-13 eingetragen. Also nix mit 7x13 oder 7x15 usw.

    Rainer

    komisch, ich habe ne ABE (!! Allgemeine Betriebserlaubnis !!) von 1973, wo der Manta/Ascona A mit 7J x 13 H2 ATS Typ 7135 und 195/70 HR13 (KBA40017) drinsteht.
    Wieso sollen die dann nicht auch eingetragen werden?

    Aber eigentlich wollte ich mich zu dem Thema gar nicht aeussern.

    gruss aus berlin
    matthias.b

  • Ja, ich gebs auch auf. Ich glaub ja, dass es überall anders gehandhabt wird. Wenn man aber einen Prüfer findet, der sich an die Richtlinie hält, ist einiges möglich. Und wenn überhaupt, kann auch nur anhand dieser etwas aberkannt werden. Meine Meinung...

    Hätte für mich dann im Übrigen auch absolut nichts mehr mit Pflege von historischem KULTURgut zu tun, wenn alle Oldtimer nur noch so rumfahren, wie sie vom Band liefen. Das würde die damalige Kultur doch nur zu einem winzigen Teil widerspiegeln...

    Einmal editiert, zuletzt von Zonendoedel (7. Mai 2018 um 15:00)

  • komisch, ich habe ne ABE (!! Allgemeine Betriebserlaubnis !!) von 1973, wo der Manta/Ascona A mit 7J x 13 H2 ATS Typ 7135 und 195/70 HR13 (KBA40017) drinsteht.
    Wieso sollen die dann nicht auch eingetragen werden?

    Aber eigentlich wollte ich mich zu dem Thema gar nicht aeussern.

    gruss aus berlin
    matthias.b

    Wenn ich diese ABE hätte, und alle Auflagen aus dieser erfüllt sind (vermutlich Z. B. Originalfahrwerk), würde ich die nichtmal eintragen lassen!

    • Offizieller Beitrag

    komisch, ich habe ne ABE (!! Allgemeine Betriebserlaubnis !!) von 1973, wo der Manta/Ascona A mit 7J x 13 H2 ATS Typ 7135 und 195/70 HR13 (KBA40017) drinsteht.

    Das ist eine ABE für die Räder zur NACHTRÄGLICHEN Ausrüstung des Wagens und nicht etwa für das Auto! Grundlage für das H-Gutachten ist der serienmäßige Auslieferungszustand des Wagens (hierfür gibt es nämlich auch eine ABE nebst Typenblatt).

    Hätte für mich dann im Übrigen auch absolut nichts mehr mit Pflege von historischem KULTURgut zu tun, wenn alle Oldtimer nur noch so rumfahren, wie sie vom Band liefen. Das würde die damalige Kultur doch nur zu einem winzigen Teil widerspiegeln...

    Doch, das war Sinn und Zweck bei der Einführung des H-Kennzeichens. Und damit eben nicht ale wagen uniform herumfahren, wurden auch ZEITGENÖSSISCHE Umbauten (eben innerhalb der ersten 10 Jahre nach EZ) mit in den Katalog aufgenommen.

    Rainer

  • Das was hier immer wieder geschrieben wurde ist alles möglich, ja richtig und zugleich auch wieder falsch. Abhängig einzig und allein von "Gott Vater TÜV" .Anders sind diese Unsicherheiten nicht mehr zu erklären. Ich glaube das hat erst ein "ende" wenn man mal einen Gerichtsprozess hat und ein Richter mal ein Urteil zu dem Thema spricht. Ist ja fast schon wie in der Politik, erst wenn die Gerichte das nachbessern passen es. Bin ernsthaft am überlegen mal so ein H- Auto zu erstehen...... :mo:

    Wer immer nur nach hinten schaut weiß nie was vorne ist. Drum ist ein Rückspiegel nichts wert.

    • Offizieller Beitrag

    Das was hier immer wieder geschrieben wurde ist alles möglich, ja richtig und zugleich auch wieder falsch. Abhängig einzig und allein von "Gott Vater TÜV" .Anders sind diese Unsicherheiten nicht mehr zu erklären. Ich glaube das hat erst ein "ende" wenn man mal einen Gerichtsprozess hat und ein Richter mal ein Urteil zu dem Thema spricht. Ist ja fast schon wie in der Politik, erst wenn die Gerichte das nachbessern passen es. Bin ernsthaft am überlegen mal so ein H- Auto zu erstehen...... :mo:

    Was möchtest Du bitte damit erreichen?

    Das würde mich echt mal interessieren.

    Jeder der ernsthaft mit dem Gedanken spielt sich mal andere Felgen als die original Trennscheiben drauf zu machen dürfte diese Diskussion nicht besonders ansprechen.

    Es soll doch jeder nach seiner Fasson glücklich werden wenn es den möglich ist.

    Ich schreib dazu nun nichts mehr,

    führt eh zu nichts das ganze.

  • Ich finde man sollte es beim TÜV so probieren wie man den Manta gerne hätte, mehr wie nach Hause schicken kann er ja auch nicht. Dann nach Möglichkeit schauen was noch machbar ist und gut. Wen nicht dann nicht. Auch ein Gerichtsurteil hat Grenzen und Schlupflöcher .und wen n man ein strengen Prüfer hat, gilt die Devise : Der Prüfer hat nur einen TÜV ,ich hab die Auswahl:)


    Gruss Harald

    Wer viel redet wiederholt nur das was er schon weiß, wer aber zuhört kann was neues lernen8o

  • ICH baue meinen Ascona JETZT mit zeitgemäßem Tuning um und lasse alles eintragen ohne mein H zu verlieren.

    Und ich wette dagegen, dass KEIN Gerichtsurteil das ändern wird zum aktuellen Zeitpunkt. Das müssten dann schon neue Gesetzte kommen...

  • Dann mal die Prüfer tauschen ... :P:lol:

    Gruss
    Nightmare

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    Nach GANNZZZ fest kommt GANNNZZZ lose....

  • den schiss um auspuff versteh ich nicht .. ist verschleissteil .. wie bremsscheibe ...

    Gruss
    Nightmare

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    Nach GANNZZZ fest kommt GANNNZZZ lose....

  • Dann einen besorgen, den es damals gab (z.B. Steinmetz) oder zeitgemäß nachbauen.

    Beim Auspuff sehe ich das genauso. Ein Nachbau (auch aus Edelstahl) der an das original angelehnt ist sollte kein Problem darstellen. Wird er größer bzw. lauter sind wir wieder bei Auslegungssache und man muss auf einen entsprechenden Prüfer hoffen.

    Ähnlich sehe ich das bei Tieferlegung. Es gab z.B. ein Mattig 021 Fahrwerk. Federn die nicht tiefer als dies sind, stellen kein Problem dar, da zeitgemäße Optik. Alles was tiefer wird: :ka:

    Mir wäre mehr Freizügigkeit da natürlich auch lieber. Aber so würde ich (wäre ich Prüfer) anhand der Richtlinie und den dazugehörigen Bestimmungen vermutlich entscheiden.

    Genauso sehe ich das halt auch beim 2Liter Motor. Es wäre bis 1985 möglich gewesen einen 2,0er einzubauen und einzutragen. Damit würde ich ihn, wäre ich Prüfer, auch eintragen. Käme es vor Gericht, kann man als Prüfer zumindest so argumentieren. Unter dem Punkt "Motor" ist die Sache halt etwas enger gefasst in der Richtlinie. Die Frage ist da: Gilt die Einleitung der Richtlinie über der Präzisierung zu den einzelnen Baugruppen oder nicht?! Und an der Stelle ist es (zumindest meiner Meinung nach) Auslegungssache.

    Neben den Sachen, die bis zu 10 Jahre nach EZ hätten eingetragen werden können, sind außerdem Sachen zugelassen, die vor mindestens 30 Jahren eingetragen wurden. Das bedeutet für mich: Hat jemand 1990 einen 3,0 24V Motor in einen Manta von 1971 eingebaut und eingetragen bekommen, könnte er trotzdem spätestens 2020 ein H-Kennzeichen darauf bekommen.

    Genau so etwas sollte durch die Überarbeitung der Richtlinie möglich werden. Die vorhandene Richtlinie sollte etwas vereinfachen (leichter ermöglichen) gegenüber der bisherigen. Daher fiel auch die Geschichte mit den Zustandsnoten weg und wurde allgemeiner verfasst, so dass u.U. bei entsprechendem Alter auch Patina vorhanden sein darf/gewünscht ist. (Beispielsweise wäre mir ein 80Jahre alter Wagen mit paar Kratzern und Beulen aber Originallack lieber als ein mängelfrei neu lackiertes Fahrzeug in Originalfarbton)

    5 Mal editiert, zuletzt von Zonendoedel (8. Mai 2018 um 12:10)

    • Offizieller Beitrag

    Eckhard,

    die Auspuffanlagen kenne ich. Die sind leider nicht für die späten Einspritzmodelle mit Kat. Der TÜV im Kreis Pinneberg akzeptiert Nachbauten nur, wenn diese ein Typgutachten sowie ein Lärmschutzgutachten haben. Gleiches gilt für das Luftfiltergehäuse. K&N wird nicht akzeptiert, obwohl schon damals als Zubehör lieferbar. Und die Ansa-Anlage (ebenfalls aus dem damaligen Zubehör) wird, wie die org. Abarthanlage in Gold aufgewogen. Das Auto ist übrigens ein Volumex.

    Mit viel Mühe haben wir zwischenzeitlich in Hamburg den K&N Luftfilter eingetragen bekommen. Aber der org. Auspuff ist ab Lambdasonde inkl. Kat im Eimer und da stehen wir eben auf dem Schlauch. Friedrich würde uns eine Anlage aus Edelstahl bauen, allerdings ohne Gutachten.

    Rainer