Beiträge von Zonendoedel

    Dann einen besorgen, den es damals gab (z.B. Steinmetz) oder zeitgemäß nachbauen.

    Beim Auspuff sehe ich das genauso. Ein Nachbau (auch aus Edelstahl) der an das original angelehnt ist sollte kein Problem darstellen. Wird er größer bzw. lauter sind wir wieder bei Auslegungssache und man muss auf einen entsprechenden Prüfer hoffen.

    Ähnlich sehe ich das bei Tieferlegung. Es gab z.B. ein Mattig 021 Fahrwerk. Federn die nicht tiefer als dies sind, stellen kein Problem dar, da zeitgemäße Optik. Alles was tiefer wird: :ka:

    Mir wäre mehr Freizügigkeit da natürlich auch lieber. Aber so würde ich (wäre ich Prüfer) anhand der Richtlinie und den dazugehörigen Bestimmungen vermutlich entscheiden.

    Genauso sehe ich das halt auch beim 2Liter Motor. Es wäre bis 1985 möglich gewesen einen 2,0er einzubauen und einzutragen. Damit würde ich ihn, wäre ich Prüfer, auch eintragen. Käme es vor Gericht, kann man als Prüfer zumindest so argumentieren. Unter dem Punkt "Motor" ist die Sache halt etwas enger gefasst in der Richtlinie. Die Frage ist da: Gilt die Einleitung der Richtlinie über der Präzisierung zu den einzelnen Baugruppen oder nicht?! Und an der Stelle ist es (zumindest meiner Meinung nach) Auslegungssache.

    Neben den Sachen, die bis zu 10 Jahre nach EZ hätten eingetragen werden können, sind außerdem Sachen zugelassen, die vor mindestens 30 Jahren eingetragen wurden. Das bedeutet für mich: Hat jemand 1990 einen 3,0 24V Motor in einen Manta von 1971 eingebaut und eingetragen bekommen, könnte er trotzdem spätestens 2020 ein H-Kennzeichen darauf bekommen.

    Genau so etwas sollte durch die Überarbeitung der Richtlinie möglich werden. Die vorhandene Richtlinie sollte etwas vereinfachen (leichter ermöglichen) gegenüber der bisherigen. Daher fiel auch die Geschichte mit den Zustandsnoten weg und wurde allgemeiner verfasst, so dass u.U. bei entsprechendem Alter auch Patina vorhanden sein darf/gewünscht ist. (Beispielsweise wäre mir ein 80Jahre alter Wagen mit paar Kratzern und Beulen aber Originallack lieber als ein mängelfrei neu lackiertes Fahrzeug in Originalfarbton)

    ICH baue meinen Ascona JETZT mit zeitgemäßem Tuning um und lasse alles eintragen ohne mein H zu verlieren.

    Und ich wette dagegen, dass KEIN Gerichtsurteil das ändern wird zum aktuellen Zeitpunkt. Das müssten dann schon neue Gesetzte kommen...

    komisch, ich habe ne ABE (!! Allgemeine Betriebserlaubnis !!) von 1973, wo der Manta/Ascona A mit 7J x 13 H2 ATS Typ 7135 und 195/70 HR13 (KBA40017) drinsteht.
    Wieso sollen die dann nicht auch eingetragen werden?

    Aber eigentlich wollte ich mich zu dem Thema gar nicht aeussern.

    gruss aus berlin
    matthias.b

    Wenn ich diese ABE hätte, und alle Auflagen aus dieser erfüllt sind (vermutlich Z. B. Originalfahrwerk), würde ich die nichtmal eintragen lassen!

    Ja, ich gebs auch auf. Ich glaub ja, dass es überall anders gehandhabt wird. Wenn man aber einen Prüfer findet, der sich an die Richtlinie hält, ist einiges möglich. Und wenn überhaupt, kann auch nur anhand dieser etwas aberkannt werden. Meine Meinung...

    Hätte für mich dann im Übrigen auch absolut nichts mehr mit Pflege von historischem KULTURgut zu tun, wenn alle Oldtimer nur noch so rumfahren, wie sie vom Band liefen. Das würde die damalige Kultur doch nur zu einem winzigen Teil widerspiegeln...

    Zum x-ten mal:

    " Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenen-

    falls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der

    Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindes-

    tens 30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig."

    Es reicht also, wenn die Änderungen HÄTTEN erfolgen können. Es muss NICHT damals EINGETRAGEN worden sein!!! Was du schreibst, würde nämlich im Umkehrschluss auch bedeuten, dass du heute mit nem H-Kennzeichen Z. B. Auch keine passenden ATS Classic mehr eingetragen bekommen kannst...

    Alles ist Schnee von gestern, wenn andere Motoren/Leistungen/Fahrwerk/Bremsen/Plastik innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren nach Erstzulassung des betreffenden vorgenommen und EINGETRAGEN wurden. Dieses Tuning wird als zeitgenössisch erachtet und ist somit H-konform.

    Woher nimmst du das? In dem von dir verlinkten Anforderungskatalog steht was komplett anderes! Auch die 10% Leistungszuwachs, die möglich sein sollen, kann ich nirgends lesen.

    Am Ende bleibt ein 2,0er Auslegungssache. Zwar in der Baureihe nicht gebaut, aber im Zeitraum 10Jahre nach EZ möglich gewesen. Und wer sich wegen sowas das H aberkennen lässt, macht eindeutig was falsch...

    Bei neuen Sitzen, Käfigen, Felgen, Lenkrädern,... kann ich allerdings auch kein H Kennzeichen nachvollziehen.

    Beim Gte Look und Spoiler würde ich mir auch Null Gedanken machen. Aber bei den Felgen schon. Würde mich sehr wundern, wenn die drin stehen. Und den Unterschied vom manuellen zum Automatik Getriebe erkennt selbst der Dümmste...

    @siggi: Wenn man Glück hat, geht's bei uns auch "nur" so aus...

    Dominik: Ich hätte auch keine Bedenken ums H mit diesen Teilen. Sicher kein Problem. Aber komplett ohne Eintragungen rumzufahren finde ich schon sehr mutig.

    Also ein Cm in der Diagonale, ist nicht viel. Die Messtechnik ist da sehr ungenau, da du die Höhe nicht mit einrechnen kannst. Den Cm hat man mit einer entsprechenden Karosseriepresse schnell wieder raus. Vorausgesetzt das er überhaupt da ist. Ich würde mir das ganze anhand der Spaltmaße ansehen. Auf keinen Fall jetzt den Kopf hängen lassen. Ist alles nur Blech ,und das ist sehr geduldig. Die Dachhaut würde ich mal einem Profi zeigen, evtl lässt sich da noch was Ausbeulen und verzinnen.

    Wenn der Rest vom Wagen noch gut ist,starte durch.:up:

    Exakt meine Gedanken!

    Wenn ich nichts falsch verstanden habe, ist das aber schon sehr blauäugig.

    Denn wenn nichts eingetragen ist, würde dir hier der Freund und Helfer die Plakette schon bei der ersten allgemeinen Verkehrskontrolle abkratzen und du darfst dein Auto stehen lassen.

    Hat mir der Spengler auch geraten. Das, oder halt fertigschlachten.

    Auch das hat er gesagt - reparierbar ist grundsätzlich alles, ist halt eine Frage des Geldes. Mit der Eigenleistung wirds bei solchen Arbeiten ganz sicher nichts. Selbst wenn ich die Werkzeuge und Übung hätte, traue ich mir selber höchstens eine Wagenheberaufnahme rausschneiden & einschweißen zu, kein Türblech und schon gar keine so komplexe Form wie der Blinker vorne.

    Dann fang mit der Aufnahme an und du wirst merken, dass das garnicht so schwer ist. War auch meine erste Schweiß Übung. Und ist für mich perfekt geworden...

    Tür und Haube suchst du was vernünftiges und dach/Rahmen lässt machen... Zieh durch!

    Hm, da wurden hier aber schon schlimmere wieder auf die Straße gebracht. Andere Haube und Tür, sonst das Übliche. Einzig die Geschichte mitm Dach ist doof. Aber das bekommt man doch sicherlich mit Richtbank als Profi auch wieder hin. Aber OK, wenn du selbst garnichts in der Richtung machst, ists schon hart...

    Da hast du im Prinzip Recht. Aber du behauptest teilweise Dinge, die definitiv nirgends in der Richtlinie stehen. Z.B. das sämtliche Umbauten 10 Jahre nach EZ eingetragen sein mussten...

    Das ist für "Neue" dann doch eher verwirrend als hilfreich.

    Und was evtl. mal alles noch passieren könnte, ist wohl auch eher Glaskugel lesen und daher uninteressant. Wichtig ist doch nur der aktuelle Stand der Dinge. Und der steht recht genau in der Richtlinie von 2012. Was dort nicht explizit beschrieben ist, bleibt Auslegungssache. Was jeder einzelne daraus macht, bleibt ihm doch überlassen.

    Und ganz nebenbei kenne ich nicht einen Fall, dem das H wieder aberkannt wurde.

    In der Arbeitsanweisung für die Prüfer steht noch folgendes:

    "Grundsätzlich gilt: Je alter oder seltener das Fahrzeug ist, umso eher können Zugeständnisse

    bezüglich des optischen Zustandes erwogen werden. Die Zulässigkeit der Abweichung ist jeweils

    im Einzelfall mit der Technischen Leitung abzustimmen."

    Es steht folgendes zum Zustand drin:

    "

    nur leichte für kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut angemessene Gebrauchsspuren

    (Patina ja, aber Fahrzeug nicht „verbraucht“),"

    Das ist halt wieder Auslegungssache. Daher kann ich mir das schon vorstellen, dass extrem matter Lack auch ein Ausschlusskriterium sein kein.

    Zu x-ten Mal. Den Anforderungskatalog zum H-Kennzeichen gibt es hier: http://www.tuev-sued.de

    Rainer

    Zum x-ten mal: zitat: "

    Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenen-

    falls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können,"...

    @siggi: völlig korrekt, was die schreibst-alles!

    doch, seit Ende 2017 ist diese Regel in Kraft, ich habe es selber bei meinem Prüfer in den Orginal Unterlagen nachgelesen, sogar mit Bildern hinterlegt! Ich konnte es auch nicht glauben! Das schlimme daran ist es gibt keinen bestandschutz dabei!

    Welche Regel? Was steht da genau und vor allem wo? Ich habe in den letzten Wochen mit drei unabhängigen Prüfern gesprochen in Bezug auf Felgen. Alle drei haben mir das von mir weiter oben gesagt bestätigt!

    Welchen Gesetzestext meinst du?

    Ich gebe dir Recht, dass vieles falsch ausgelegt wird.

    Aber das mit den zehn Jahren verstehst du, glaube ich, falsch!

    In der aktuellen Richtlinie steht eindeutig, dass es bis zu zehn Jahre nach EZ hätte eingetragen werden können. Das muss dann natürlich anhand von Gutachten O.Ä. nachgewiesen werden.

    Heißt, wenn es bei beispielsweise für Felgen ein passendes Gutachten von 1980 gibt, sollte es kein Problem sein, die heute trotz H Kennzeichen eingetragen zu bekommen.