Dann einen besorgen, den es damals gab (z.B. Steinmetz) oder zeitgemäß nachbauen.
Beim Auspuff sehe ich das genauso. Ein Nachbau (auch aus Edelstahl) der an das original angelehnt ist sollte kein Problem darstellen. Wird er größer bzw. lauter sind wir wieder bei Auslegungssache und man muss auf einen entsprechenden Prüfer hoffen.
Ähnlich sehe ich das bei Tieferlegung. Es gab z.B. ein Mattig 021 Fahrwerk. Federn die nicht tiefer als dies sind, stellen kein Problem dar, da zeitgemäße Optik. Alles was tiefer wird: ![]()
Mir wäre mehr Freizügigkeit da natürlich auch lieber. Aber so würde ich (wäre ich Prüfer) anhand der Richtlinie und den dazugehörigen Bestimmungen vermutlich entscheiden.
Genauso sehe ich das halt auch beim 2Liter Motor. Es wäre bis 1985 möglich gewesen einen 2,0er einzubauen und einzutragen. Damit würde ich ihn, wäre ich Prüfer, auch eintragen. Käme es vor Gericht, kann man als Prüfer zumindest so argumentieren. Unter dem Punkt "Motor" ist die Sache halt etwas enger gefasst in der Richtlinie. Die Frage ist da: Gilt die Einleitung der Richtlinie über der Präzisierung zu den einzelnen Baugruppen oder nicht?! Und an der Stelle ist es (zumindest meiner Meinung nach) Auslegungssache.
Neben den Sachen, die bis zu 10 Jahre nach EZ hätten eingetragen werden können, sind außerdem Sachen zugelassen, die vor mindestens 30 Jahren eingetragen wurden. Das bedeutet für mich: Hat jemand 1990 einen 3,0 24V Motor in einen Manta von 1971 eingebaut und eingetragen bekommen, könnte er trotzdem spätestens 2020 ein H-Kennzeichen darauf bekommen.
Genau so etwas sollte durch die Überarbeitung der Richtlinie möglich werden. Die vorhandene Richtlinie sollte etwas vereinfachen (leichter ermöglichen) gegenüber der bisherigen. Daher fiel auch die Geschichte mit den Zustandsnoten weg und wurde allgemeiner verfasst, so dass u.U. bei entsprechendem Alter auch Patina vorhanden sein darf/gewünscht ist. (Beispielsweise wäre mir ein 80Jahre alter Wagen mit paar Kratzern und Beulen aber Originallack lieber als ein mängelfrei neu lackiertes Fahrzeug in Originalfarbton)