Beiträge von Monzablau

    Die Handlungsanweisung aus dem OHF kenne ich auch. Der dort angegebene Spielraum ist keine MUSS-, sondern eine KANN-Regelung. Bei meinem letzen Besuch bei TÜV vor gut drei Wochen habe ich den Prüfer für das H-Kennzeichen darauf angesprochen. Grundsätzlich geht es um eine deutlich engere Auslegung der Anforderungen von 2012. Da es jedoch dafür noch keine Durchführungsrichtlinie gibt, behilft man sich bis dahin halt mit dieser sogenannten Handlungsanweisung. Zukünftiges Ziel soll eine deutliche Verschärfung der H-Richtlinien sowie eine Anpassung beim Thema Bestandsschutz sein. Die letzte Regierung hatte das bereits in Arbeit. Doch nun hat sich die Zusammensetzung der Gremien geändert und Vieles kommt neu auf den Prüfstand. Da heißt es also warten, denn es gibt im Moment Wichtigeres zu tun.

    Rainer

    Wenn man der aktuellen Auslegung und Praxis zum H-Anforderungskatalog durch den TÜV verfolgt, so wird bei den Reifen nur noch eine Nummer breiter (z.B. 165/70 13 statt 165/70 13) als in der für das Fahrzeug gültigen ABE (alternativ zur maximalen Breite der Reifen in einer Baureihe) genehmigt. Gleiches gilt für die Räder (z.B. 6J x 13 statt 5,5 J x 13), wobei hier der Raddurchmesser mit 13 Zoll gleich bleiben muss. Ausnahmen sind nur möglich, wenn die o.g. Rad-/Reifenkombi innerhalb von 10 Jahren nach Erstzulassung eingetragen wurden oder nachgewiesen werden kann, dass es die o,g. Rad-/Reifenkombi innerhalb des vorgenannten Zeitraums als zulässiges Zubehör am Markt gab. Das ist m.E. nach hier nicht gegeben. Deshalb bin ich gespannt, wie die Sache ausgeht.

    Rainer

    mit H Abnahme ist doch ein Originalgetreuer Nachbau in Edelstahl erlaubt oder nicht?

    Das ist korrekt. Es sind Nachbauten, die in Form, Technik und Optik weitgehend dem Original entsprechen erlaubt, wenngleich hier dieselben Maßstäbe wie bei den Originalanlagen anzulegen sind. Dabei sind Rohrdurchmesser (50 bis 63,5 mm) und Material (Stahl oder Edelstahl) von geringerem Interesse, wohl aber die technisch einwandfreie Funktion (Hosenrohr, Mitteltopf, Bogenrohr und Endtopf) sowie die Geräuschmessung, deren anzusetzende Werte sich in der jeweils für das Fahrzeug gültigen ABE und im Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung finden.

    Da heute kaum noch ein Prüfer ist der Lage ist festzustellen, ob es sich bei einer Auspuffanlage um ein Original oder Nachbau handelt, würde ich das zugehörige Gutachten vom Manta B nur dann verwenden, wenn der Prüfer die Sachlage erkannt hat (z.B. bei polierten Edelstahlanlagen). Anderenfalls wird der Wagen im Zuge der HU ganz normal geprüft und ggf. für gut befunden. Manche Prüfer werden, trotz einwandfreier Funktion, bei Sportauspuffanlagen skeptisch und verlangen die vorgenannten Gutachten. In diesem Fall kann das Gutachten vom B-Modell 19E zu Hilfe genommen werden. Denn es zeigt auf, welche Werte/Eigenschaften die Anlage in Verbindung mit einem baugleichen 19E in einem anderen (!) Fahrzeug hat. Für einen Eintrag reicht dieses Gutachten leider nicht aus, da es für ein anderes Fahrzeug bestimmt ist. Dem Prüfer sollte damit aber klar sein, dass diese Anlage durchaus zulässig ist, denn man hätte sie ja auch (mangels Originalteilen) selber bauen können (s.u.).

    Diesen Fall habe ich gerade mit meinem Prüfer erörtert. Ich fahre die Edelstahlanlage Marke Eigenbau (Mitteltopf, Bogenrohr und Endtopf, nicht poliert, Abmessungen wie beim Original) von Bernd und mein Prüfer wollte wissen, von welchem Hersteller die Anlage ist und welches Gutachten er verwenden soll. Danach kam es zu o.g. Dialog und nach einer Geräuschmessung war die Sache erledigt. Und meine Prüfstelle gilt gemeinhin als gnadenlos und mag alte Opel überhaupt nicht. Wer mit den o.g. Argumenten nicht weiterkommt, sollte den Prüfer wechseln.

    Rainer

    daher bei mir für den dritten Versuch nochmal einen 'Opelmotor' irgendwo hochgezogen hat oder nochmal einen gemacht hat.

    Ich denke eher, dass Opel bei einem Händler noch einen org. Teilemotor hat ausfindig machen können. Denn die Fertigungslinie für die CIH AT-Motoren (mit dem ausschließlichen Einsatz von Neuteilen) bis 2,0 Liter Hubraum wurde in Kaiserslautern wohl schon Mitte der 1980er Jahre abgebaut. Das genaue Datum ist nicht bekannt. Die Fertigungslinie für 2.2er und 2.4er Motoren wurde noch bis Anfang der 1990er Jahre genutzt, bevor diese nach Aspern/Österreich überführt wurde. Insofern hast Du das Glück gehabt, noch einen der "guten" AT-Motoren zu bekommen.

    Rainer

    auf dem Alu-Schild der ATMs von Vege war kein Opelzeichen, sondern ein Vegesymbol.

    Das ist leider nicht richtig. Opel hat im Herbst 1981 mit der Fertigung von AT-Motoren mit neuen Teilen aufgehört, da zu teuer und die Nachfrage zurückging. Daraufhin verlagerte man die Fertigung zunächst zu Vege unter Verwendung von noch vorhandenen Neuteilen. Diese Fertigung lief bis August 1987 und diese Motoren hatten ein Opelzeichen auf dem Blechschild. Motoren, die nach diesem Datum und unter Verwendung von aufgearbeiteten Gebrauchtteilen bei Vega hergestellt wurden, hatten das Vegezeichen auf dem Blechschild. Die Fertigung von AT-Motoren bei Vega lief Anfang der 2000er Jahre aus.

    Rainer

    Vermutlich: wenn die Deckeldichtung nicht dicht ist, dürfte nichts eindringen, da auch kein Unterdruck entsteht.

    Hatte ich auch mal gedacht. Doch im Fahrgastraum herrscht ab ca. 60 km/h ein geringer Überdruck, der stets durch die Zwangsentlüftung entweichen kann. Dadurch bildet sich (insbesondere am hinteren Rand der Hutablage) eine Art Sog, der wohl schon ausreicht, um aus dem Kofferraum Luft anzusaugen. Man kann das gut mit einem Blatt Papier testen, das man auf der Hutablage spazieren fährt.

    Rainer

    Eine Stelle habe ich noch vergessen. Im Querträger hinten (innen im Kofferraum) sind drei runde Löcher, an denen der Teppichbelag befestigt werden kann. Sind diese nicht verschlossen, haben sie Verbindung zu den drei länglichen Schlitzen, die hinter der Stoßstange im Heckblech zu finden sind.

    Rainer

    ich weiss, das Thema hatten wir schonmal. Aber ich meine, es ist nicht zufriedenstellend beantwortet worden:

    Doch, das hatten wir schon mal zufriedenstellend diskutiert.

    Das Problem mit dem Abgasgeruch im Innenraum ist in der Aerodynamik unserer Autos zu finden. Denn durch die Ausformung des Wagenhecks mit einer Abrisskante bildet sich im Fahrbetrieb Unterdruck hinter dem Wagen. Das führt, trotz intakter Dichtungen, zu einem Eindringen von Abgasen in den Kofferraum und dann in den Innenraum.

    Die Endrohre müssen mindestens bin zum Ende der Stoßstange reichen. Man kann das mit einer Wasserwaage überprüfen. Das Ende des Endrohrs und das Ende der Stoßstange müssen (mindestens) genau senkrecht übereinander stehen.

    Ich habe das bei meinem Wagen mehrfach ausprobiert, indem ich das Ende des Auspuffrohres weiter in Richtung Wagen gedrückt/montiert habe, weil das besser aussieht. Die Folge war Abgasgeruch im Wagen. Also habe ich das Rohr wie oben beschrieben montiert. Und schon war der Geruch weg.

    Bei allen Sportauspuffanlagen die ich kenne ist das Endrohr zu kurz. Die Folgen sind wie vor beschrieben.

    Die zweite Ursache ist eine falsche Verlegung des Schlauchs der Tankentlüftung. Das Ende, das ins Freie führt muss, so wie im Original vorgesehen, so tief wie möglich (Unerkannte Heckblech) und vor allem hinter dem Wagen am Tank montiert sein. Es reicht nicht aus, wenn das Ende des Schlauchs irgendwo seitlich am Tank hängt. Zudem ist oft die Abdichtung des Schlauchs im Kofferraum defekt. Dann können Benzindämpfe und Abgase in den Kofferraum/Innenraum gelangen.

    Weitere Fehlerquellen sind: Undichte Nummernschildbefestigung, undichte Durchführung Kabel Nummerschildbeleuchtung/Nebelschlussleuchte, undichte mittlere Stoßstangenbefestigung (die dicken Gummipuffer liegen oft nicht richtig an), fehlende oder falsch montierte Gummistopfen/-puffer an Kofferraumboden und Heckklappe sowie die Durchführung der Kabel für den Tankgeber.

    Rainer