Jo, dem Gosbert seiner. Lange nicht mehr gesehen.
Rainer
Jo, dem Gosbert seiner. Lange nicht mehr gesehen.
Rainer
Wie immer: Bitte am Anfang sagen, was für ein Motor Oder Getriebe verbaut sind. „War ein 16S“ hilft nun wirklich nicht weiter.
Rainer
TÜV sollte sicher machbar sein, ohne das man nochmal Tausende investieren muss.
Da wurde aber auch von einem H-Kennzeichen gesprochen. Das dürfte noch einmal spannend werden.
Rainer
Jens von Opel Classics zur Aufklärung beitragen
Habe ich schon durch. Liegt dort nicht vor bzw. ist nicht bekannt. Es liegt am Besitzer bei der zuständigen Prüfstele nachzufragen, wann, wie und womit die Eintragung damals erfolgt ist. Das ist problemlos unter Nennung von Namen des Prüfingenieurs und seiner TP-Nummer möglich. Auch Jahrzehnte später. Der Bürokratie sei Dank!
Ich sagte ihm, der kam so aus der Fabrik
Dann war der Spoiler Bestandteil der ABE und damit war das Thema für ihn durch.
Rainer
P.S. Interessant finde ich, dass originalen Opel Spoiler demnach eingetragen werden müssen, wenn sie nicht Original am Fahrzeug verbaut waren.
Weil sie nicht Bestandteil der ABE des zu prüfenden Fahrzeugs sind. Es sei denn, es ist ein Manta-A GT/E, der den Spoiler serienmäßig und damit auch in seiner ABE hatte.
Merkblatt 730 von Januar 1975
Dieses Merkblatt stammt von Opel und gibt des o.g. Hinweis auf, falls Opel-Fahrzeuge mit Bauteilen. anderer Opel-Fahrzeuge umgebaut/modifiziert werden sollen, dass diese einzutragen sind. Da es sich bei dem eingetragenen Spoiler nicht um ein Opel-Produkt handelt und die Eintragung vor Erscheinen des Merkblatts erfolgt ist, bin ich weiterhin gespannt.
Rainer
Moin Matthias, das habe ich auch schon gedacht. Doch der Katalog stammt von 1981 und der Vorgänger sowie der Nachfolger hießen ganz anders. Zudem soll ja der Umbau 1974 erfolgt sein. Insofern passt da was nicht.
Rainer
Kurze Nachfrage: Was hat die Kraftfahrtrichtlinie 730 denn nun mit der Eintragung eines Frontspoilers zu tun? Bis auf die o.g. Fundstelle gibt es hierzu nix. Was sagen denn da die Dokumente von der Eintragung dazu?
Rainer
Die Streifen sind schon schick, und ja, das Rekord auf der Haube hätte er nicht gebraucht. Hut ab vor dem Lacker. Der hat ihn den 10 Tagen richtig was geschafft. Hauptsache wird sein, dass der ganze Spachtel nicht einfällt.
Heiko: Der Eimer hat keinen TÜV (bekommen)?
Rainer
Probier ich mal. Danke!
Rainer
Habe die Folgen nicht sehen können. Wo kann man die gucken?
Rainer
Nix Breitbau,,,den habe ich aber auch noch n unverbaut liegen...ich meine den hier
Ja, um den ging es am Anfang des Threads. Wir sind mal wieder abgedriftet.
Rainer
Habe ich auch gefunden. Das hilft aber in Sachen Frontspoiler nicht wirklich weiter und hat nichts mit der Erteilung einer ABE oder der Durchführung einer Musterzulassung zu tun.
Rainer
Kraftfahrtrichtlinie 730
Dazu findet sich in meinen Quellen und auch im Netz nichts.
Rainer
Biegsame Wellen + Züge nach Maß
Taflexa GmbH, Industriestr. 95
04229 Leipzig, Tel.: 0341-4674210
Mail: taflexa@t-online.de
Netz: http://www.taflexa.de/
Bowdenzüge Maßanfertigung
Ullrich Präzisionstechnik GmbH
Otto-Keiner-Str. 1, 98554 Benshausen
Tel.: 036843 – 7320, Fax: 036843 – 7321
E-Mail: info@ullrich.info, Netz: http://www.ullrich.info/
Rainer
Schade. Die haben mir zwei Gsszüge gemacht. Top und vom Preis her OK.
Die überleben mich.
Rainer
Das ist, soweit ich weiß, ein Normteil.
Rainer
Auch wenn ich mich wiederhole.
Anfertigung aller Bowdenzüge nach Muster in viel besserer Qualität: http://www.bowdenzugmanukaktur.de
Rainer