Keine Vollabnahme mehr?

  • Hallo Leutz,
    im Ebay Forum gibts den orangenen AA,der verkäufer hat geschrieben:


    "Bieter traut euch,denn ab März 2007 gibt es keine Vollabnahmen mehr sondern nur noch HU`s"


    ....wat soll das jetzt heißen? ist das wahr?:ka:

    :no1: :up: ASCONA A ,..denn wer A hat muß nicht B fahren :up::no1:

  • Ebay Forum??


    keine vollabnahme kann ich garnet gelauben...


    Ehr wird die Stilllegungszeit bis zur Wiederanmeldung (hoff du verstehst was ich mein) von 18Monate auf 48 oder waren es 84 hochgesetzt.


    AU's alle 2 Jahre statt jedes Jahr (nicht HU, vertippt)


    sonst :ka:


    :wink:

    :wink:
    Jochen

    Einmal editiert, zuletzt von rochenjochen ()

  • Hallo,


    das in der Beschreibung stimmt nicht.
    Ab März 07 verfällt der Fzg-Brief nicht nach 18 Monaten,sondern erst nach 7 Jahren.
    Man hat also Zeit zum restaurieren :up:.
    Das gilt aber nur für Fzg die nach dem 1.3.07 abgemeldet werden.
    Nachteil
    Bei jeder Stillegung verfallen die Kennzeichen,man braucht also neue,oder lässt sie sich gleich wieder gegen EUros reservieren. X(.


    rochenjochen
    HU ist doch jetz schon alle 2 Jahre??
    meinst Du AU?
    Ist seit April 06 schon so,wird dem Tüv angeglichen


    Gruss Michi

  • Zitat


    Das gilt aber nur für Fzg die nach dem 1.3.07 abgemeldet werden.


    so weit ich vom TÜV Ing. meines vertrauens in erfahrung bringen konnte, wird dies auch gültig sein für Fahrzeuge die schon 7 Jahre abgemeldet sind. also thoeretisch März 2000


    die Daten fliegen bei der Zulassungsstelle seither ja nach 18 Monaten raus, das KBA hat die Daten (schon immer) 7 Jahre aufbewahrt


    68er

    Olympia A Coupe, Manta B GSI, Opel Speedster, Omega B Caravan 3.0 " Sport", Omega B 3.0 Limo

  • Hallo,


    ja eben und nun bleiben die Daten 7 Jahre.
    Das ist auch der Grund warum die Kennzeichen sofort verfallen,sonst gäbe es bald keine freien Nummern mehr.
    Weil die ja auch 7 Jahre beim Auto bleiben würden
    Vollabnahme ist nicht mehr nötig,ausser über 7 Jahre.
    Mein Infostand ist lt Tüv und zulassung,gilt die 7 Jahresfrist erst für Stilllegungen nach dem 1.3


    Gruss Michi