Auslandsfahrt mit 07 Kennzeichen

  • Rote Kennzeichen [Bearbeiten]


    Das Rote Kennzeichen 07 ist nicht nur in der Bundesrepublik gültig. Aufgrund internationaler Abkommen mit verschiedenen Staaten können Fahrzeuge mit rotem 07-Kennzeichen auch im Ausland genutzt werden.
    Hiernach gilt das Rote Kennzeichen 07 wie jedes andere deutsche Kennzeichen auch in den Vertragsstaaten unter den folgenden Bedingungen:
    Die Eintragung der Daten im Fahrzeugschein erfolgt seitens der Behörde (Zulassungsstelle) und dies ist im Fahrzeugscheinheft dokumentiert (Amtsstempel).
    Das Kennzeichen darf auch im Ausland nur für die in Deutschland zulässigen Zwecke verwendet werden, also Probefahrten, Überführungsfahrten, Werkstatt- und Einstellfahrten sowie Fahrten zu und auf Oldtimerveranstaltungen.
    Gegebenenfalls ist nach den allgemeinen Regeln eine Grüne Versicherungskarte mitzuführen.
    Die Nutzung des Roten Kennzeichens 07 ist in folgenden Ländern zulässig:
    Andorra Iran Monaco Serbien Bahrain Irland Montenegro Seychellen
    Belarus Israel Niederlande Simbabwe Belgien Italien Niger Slowakei
    Bosnien-Herzegowina Kasachstan Norwegen Slowenien Brasilien
    Kongo Österreich Spanien Bulgarien Kroatien Pakistan Südafrika Elfenbeinküste Kuba Philippinen Tadschikistan Dänemark Kuwait Polen Tschechien Estland Lettland Portugal Turkmenistan Finnland Liechtenstein Rumänien Ukraine Frankreich Litauen San Marino Ungarn
    Georgien Luxemburg Schweden Uruguay Griechenland Marokko Schweiz
    Usbekistan Guyana Mazedonien Senegal Vereinigtes Königreich


    Zwar entsprechen das Rote Kennzeichen bzw. das Kurzzeitkennzeichen internationalen Vorschriften, jedoch braucht der rote Fahrzeugschein, der auch bei dem neuen Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, nicht im Ausland akzeptiert zu werden, da er nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen von 1926, 1949 und 1968 entspricht.
    Die Verwendung Roter Kennzeichen kann deshalb im Ausland unter Umständen zu Problemen führen, da sie nicht offiziell anerkannt sind. Es kamen in der Vergangenheit hohe Strafen, Einzug (Italien) und Einreiseverweigerung (Schweiz und Benelux) vor. Auf deutscher ministerieller Ebene wird jedoch eine Anerkennung empfohlen. Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis besteht.[4] Nach neuesten Berichten werden 07-Nummern ungültig für das Ausland, auch die zum 1. März 2007 geplante EU-Richtlinie wurde nie umgesetzt.(DEUVET in [5])
    Die Zulassung von Oldtimern mit rotem 07-Kennzeichen ist in den o. g. Ländern nach internationalem Recht gültig. Es lässt sich jedoch nicht ausschließen, dass Probleme vor Ort auftreten. Diese beruhen auf Unkenntnis der Rechtslage seitens der Ordnungskräfte in den einzelnen Staaten. Es empfiehlt sich daher, ein Informationsblatt des DEUVET in der jeweiligen Landessprache mitzuführen. Dies kann in problematischen Situationen den Ordnungskräften vor Ort zur Klärung vorgelegt werden. Die Infos sind in der Geschäftsstelle des DEUVET erhältlich.[6]
    Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich und seit 1. Januar 1994 mit Italien. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit Dänemark wurde 1990 gekündigt.
    Der Versicherungsschutz bleibt auch bei Verwendung des Kurzzeitkennzeichens im Ausland bestehen; die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (auch Grüne Karte genannt) wird jedoch in der Regel nur dann ausgegeben, wenn der Abschluss einer Anschlusspolice (für eine reguläre Zulassung) als sicher gilt.

  • da ich an der Grenze zur Schweiz wohne, bin ich öfters dort auf Opel- und Oldtimer-Treffen. Hatte in der Schweiz noch nie Probleme. Nur der deutsche Zoll macht ab und zu Stress, erst kürzlich wollten die meinen Ascona beschlagnahmen, da sie vermuteten, ich würde das Auto ohne Verzollung nach Deutschland einführen wollen :oh:, denn roten Fahrzeugschein hätte ich gefälscht :sch: und die Stempel sicherlich irgendwo geklaut :nd: . Stand da über eine Stunde, erst als ich nachdrücklich die Einschaltung von Polizei gefordert hatte durfte ich von dannen ziehen. Ohne weitere Erklärungen... :ka: .

    Grüsse aus dem Süden
    Dieter

  • :wink:

    Zitat

    Original von Ascona-A
    ... Nur der deutsche Zoll macht ab und zu Stress, erst kürzlich wollten die meinen Ascona beschlagnahmen, ..ich nachdrücklich die Einschaltung von Polizei gefordert hatte durfte ich von dannen ziehen. Ohne weitere Erklärungen... .


    da kann man mal wieder sehen das deutschland ein behörden staat ist in dem die eine behörde nicht weiß was die andere macht und zulässt und umgekehrt

    aus dem noch mehr schönen bundesland als tangamanga
    crazy :wink: :no1: (und der heißt nich nur so)

    romanes eunt domus
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    [laufschrift] o070.gif[laufschrift]

  • Im DEUVET-Forum hört sich das mit der Akzeptanz im Ausland ganz anders an:
    Link


    Ich hatte da wegen dem IG Treffen in Dänemark noch mal nachgehakt. Da wurde mir geraten Dänemark mit der 07er Nummer zu meiden.

    Grüße vom Mittelrhein


    Joachim

    3 Mal editiert, zuletzt von luetti ()

  • DEUVET-WARNUNG VOR AUSLANDSFAHRTEN MIT 07


    Aktuell warnt der DEUVET vor Fahrten mit dem roten 07er-Kennzeichen ins Ausland. In einer Meldung heißt es dazu: Bereits vor Monaten haben wir davon abgeraten weiterhin mit dem Roten 07-Kennzeichen ins Ausland zu fahren, da die rote 07seit dem Inkrafttreten der neuen FZVkeine Zulassung im rechtlichen Sinne mehr ist und damit auch nicht zum Internationalen Kraftfahrzeugverkehr mehr zugelassen ist.


    Hoffnung setzten wir dennoch in ein Schreiben unsererseits an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
    Aber nun erreichte uns auch von dieser Seite eine klare Absage.
    Wir ratendaher dringend davon ab, mit der roten 07 ins Ausland zu fahren.
    Einziger Lichtblick bleibt eine Initiative der EU sämtliche national gültigen Kennzeichen auch innerhalb der EU verbindlich anzuerkennen. Eigentlich sollte die Umsetzung zum Inkrafttreten der neuen FZV abgeschlossen sein, so dass jeder auch nach dem 01.03.2007 uneingeschränkt mit seiner Roten 07 hätte in alle EU-Staaten fahren können. Leider hat sich die Umsetzung deutlich verzögert, so dass nur langfristig mit einer Änderung der Rechtslage zu rechnen ist.

    Ascona-A-Voyage

  • Heute habe ich eine Mail des Oldtimerbeauftragten des ADAC Mittelrhein bekommen. Ich hatte beim ADAC angefragt, wie es sich bei Dänemark verhält, wo ja das IG-Treffen dieses Jahr stattfinden soll.


    Hier mal ausschnittsweise der Inhalt der Mail:


    "Grundsätzlich wird das rote Kennzeichen nur in Deutschland für Probefahrten, Überführungsfahrten und Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen anerkannt. Reine Spazierfahrten, Fahrten in den Urlaub sind nicht erlaubt.
    Es gibt aber Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Veranstaltungen, die Abstecher ins Ausland machen.
    Ich weiß, dass für das nächste Jahr auch Frankreich keine Genehmigung mehr erteilen will.
    Grundsätzlich muss dieses Thema - auch im Zuge des Europagedankens - angegangen werden. Ich werde diese Thema nach München in die Zentrale weiterleiten. Wir haben im Oktober wieder ein Treffen der Oldtimerbeauftragten, bei dem dieses Problem besprochen werden muss. Vielleicht ist bis dahin eine Reglung europaweit getroffen, da ja jetzt der ADAC auch im Weltverband, der FIVA, Deutschland vertritt. Der DEUVET ist nicht mehr mit im Boot.


    Zu deiner Frage speziell:


    Ich würde davon abraten, mit einer roten Nummer ins Ausland zu fahren, es sei denn, du hast eine Einladung von einer Veranstaltung, die rote Kennzeichen zulässt."

    Grüße vom Mittelrhein


    Joachim