Beiträge von Dino_J

    Da wir kein Unternehmen sind und diese Seite den persönlichen Bedürfnissen dient sowie keinerlei komerziellen Hintergrund hat, gehe ich davon aus, daß wir gar nicht betroffen sind. Man muss sich bei uns nicht mir Realnamen anmelden. Das hat jeder selbst im Griff.

    das ist falsch. Die Federn am Vergaser sind keine Rückholfedern. Die holen nur Spiel aus der Anlenkung. Diese Federn sind zu schwach, wenn bei einem leistungsgesteigerten Motor der Sog so stark wird dass die Drosselklappen aufgezogen werden. Eine starke Rückholfeder ist Pflicht. Das haben sogar die DIDTA.

    Das H ist für mich eine Art Auszeichnung. Und das ist mir wichtiger, als Umbauten. Wenn ich das H wegen diverser Dinge verlieren würde, würd ich wieder rückbauen.

    Und ich bin damit flexibel, sprich kann auch im Winter mal einen Tag fahren. Das geht halt mit dem Saisonkennzeichen nicht.

    Auch die 10% Leistungszuwachs, die möglich sein sollen, kann ich nirgends lesen.

    Das ist auch nicht ausschließlich bei Oldtimern so. Ich hab ja erst letzten Monat meine Eintragung bzgl. Motorleistung machen lassen. Bis 10% bleibt die Fahrzeug - ABE gültig und es muss nichts eingetragen werden. Wenn man also anstatt einem 1,6er mit 75PS einen 1,6er mit 80PS einbaut, braucht man nichts eintragen lassen.

    Aber bei meinem waren es ja mehr als 10% ;)

    Ich bespreche jeden Umbau VORHER mit meinem Prüfer. Dann gibt es auch keine Überraschungen.

    Wobei bei der ursprünglichen H-Abnahme war er noch etwas lockerer. Jetzt hat er mir mitgeteilt, daß eingebaute Komponenten ausschließlich aus der Baureihe sein dürfen. Also heutige Eintragungen von anderen Motoren wird er nicht mehr mit Bestand des H eintragen. Toll findet er, daß ich immer alle Unterlagen zur Begutachtung mitgebracht habe. Sehr hilfreich ist dabei unser WHB und der Änderungskatalog von Opel. Wenn man sich noch die Mühe macht und die betreffenden Seiten markiert, damit er das schnell findet, ist die Sache schon fast gegessen.

    Generell hat er mir gesagt, es wird enger mit der H - Begutachtung.

    Also der Frontspoiler steht in der Fahrzeug - ABE und muss nicht eingetragen werden. Die ATS glaube ich - auch. Je nach Größe halt.

    Die AHK muss heute nicht mehr eingetragen werden.

    Und welcher der heutigen Streifenpolizisten weiß, was an unseren Fahrzeugen eingetragen sein muss und was nicht???

    Ich geh lieber zu meinem Nachbarn und Oldtimerspezialisten. Bei der letzten AU kam ich nicht unter 5%. Sein Kommentar: "lass ihn so, er läuft doch rund" :laugh:

    Dann dürfte das ein KÜS Phänomen sein.

    Ich frag heut Abend mal meinen Nachbarn. Als ich vor 4 Wochen die letzte Eintragung hab machen lassen, meinte er nur ob das dem Anforderungskatalog entspricht?

    Er wurde in letzter Zeit darauf hingewiesen, bei H-Gutachten etwas genauer hinzuschauen. Es wird also dieser Katalog "gelebt". Link siehe oben.

    Ich bringe meine Fahrzeuge zum TÜV.

    Keine weiteren Anforderungen.

    Aber ich frag mal.

    Welche Regel? Was steht da genau und vor allem wo? Ich habe in den letzten Wochen mit drei unabhängigen Prüfern gesprochen in Bezug auf Felgen. Alle drei haben mir das von mir weiter oben gesagt bestätigt!

    DAS hätte ich jetzt auch gerne gewusst.

    Das mit den H ist immer eine Auslegung der Prüfers! Wenn man es genau nimmt erlischt die H Anerkennung im Moment ja schon , wenn ein Riss im Armaturenbrett besteht! Was ja eigentlich bei vielen Fahrzeugen in den ersten 5-10 Jahrenenstand! Oder Ausgeblichener oder ungleicher Lack ist auch nicht mehr akzeptabel , wenn man das ganz genau nimmt!

    Und sicherlich Werden einige H Zulassungen wieder aberkannt! Was aber immer vom Prüfer abhängen wird! Wie Er das auslegt!

    Wobei ,bevor ich mein Orginales Amaturenbrett neu beziehe, verzichte ich lieber aus das H!

    ( ganz davon abgesehen das ich keins habe, aber bekommen kann wenn ich wollte!)

    Das ist nicht korrekt. Ein Riss im Armaturenbrett führt keineswegs zum Verlust des H. Ebensowenig ausgebleichter Lack. Normale Abnutzungsspuren sind erlaubt. Nur bei "verschlissen" scheiden sich die Geister.

    Es gibt auch kein Gesetz sondern eine Richtlinie zur Erteilung des H.

    Im Bereich Antrieb muss man aber vorsichtiger werden. Sogar der Einbau eines 5-Gang Getriebes kann schon Hürden darstellen.