• Ich will ja nicht abschweifen, aber nur einen kleinen Denkanstoß möchte ich schon geben.

    Aktuell haben wir die Dieseldiskussion, was wird denn aus den tausenden W124, W123 und /8 Daimler Benz Diesel mit H- Kennzeichen.

    Die dürfen dann ohne Diskussion und Umrüstung fahren ?

    Man wird um eine Nachbesserung der H-Kennzeichen Anforderungen nicht herum kommen.

    Gruß

    siggi

    Alles nicht so schlimm ;)

  • Das ist nicht korrekt. Ein Riss im Armaturenbrett führt keineswegs zum Verlust des H. Ebensowenig ausgebleichter Lack. Normale Abnutzungsspuren sind erlaubt. Nur bei "verschlissen" scheiden sich die Geister.

    Es gibt auch kein Gesetz sondern eine Richtlinie zur Erteilung des H.

    Im Bereich Antrieb muss man aber vorsichtiger werden. Sogar der Einbau eines 5-Gang Getriebes kann schon Hürden darstellen.

    doch, seit Ende 2017 ist diese Regel in Kraft, ich habe es selber bei meinem Prüfer in den Orginal Unterlagen nachgelesen, sogar mit Bildern hinterlegt! Ich konnte es auch nicht glauben! Das schlimme daran ist es gibt keinen bestandschutz dabei!

    Das Leben ist hard,......aber ungerecht!

    • Offizieller Beitrag

    @ Monzablau: :) es war mir eigentlich zu blöd den Katalog vom Tüv Süd wieder zu verlinken.

    Nicht das ich ihn nicht gefunden hätte.

    Aber hier ist einer der geht: https://www.tuev-sued.de/uploads/images…at-oldtimer.pdf

    Nur hilft das scheinbar nicht weiter, da wir das ja schon öfter hatten.

    @ Kloostein: von welchen original Unterlagen sprichst Du da an?

    Man muss doch dem Thema mal auf den Grund gehen.

    Wir drehen uns im Thema immer im Kreis rum.

    Wo steht das, welche Unterlagen, wo zu finden, welche Prüforganisation?

  • doch, seit Ende 2017 ist diese Regel in Kraft, ich habe es selber bei meinem Prüfer in den Orginal Unterlagen nachgelesen, sogar mit Bildern hinterlegt! Ich konnte es auch nicht glauben! Das schlimme daran ist es gibt keinen bestandschutz dabei!

    Welche Regel? Was steht da genau und vor allem wo? Ich habe in den letzten Wochen mit drei unabhängigen Prüfern gesprochen in Bezug auf Felgen. Alle drei haben mir das von mir weiter oben gesagt bestätigt!

    • Offizieller Beitrag

    Ich vermute eher das der ein oder andere an einen sturen nicht willigen Prüfer geraten ist, dann noch angefangen hat zu diskutieren.

    Das mögen die erst recht nicht, dann geht garnichts mehr.

    Und wieder muss ich sagen- Müssen Sie auch nicht!

    Dann vieleicht noch eins zur Klärung.

    Es gibt HU Prüfer- die können ein H- Kennzeichen erteilen gemäß § 23 StVZO!

    Das geht an jeder Prüfstelle: Dekra, Tüv, Küs, GTÜ usw...

    Da gibt es vieleicht unter jüngeren Prüfern auch mal etwas Unsicherheit.

    Dann, und jetzt wird es spannend, gibt es den aaS!

    den amtlich anerkannten Sachverständigen der nach § 21 StVZO Eintragungen durchführen kann.

    Den brauchen wir für die Sonderabnahmen, der unter anderem auch unsere Umbauten einträgt.

    Und da von blinden Prüfern zu sprechen ist für mich unangemessen.

    Das sind wenige Spezialisten die in der Regel wissen was sie tun.

    Zumal sie für die Eintragung auch den Kopf hinhalten.

    Je nach Bundesland ist das der Tüv oder Dekra (in den neuen)

    • Offizieller Beitrag

    Welche Regel? Was steht da genau und vor allem wo? Ich habe in den letzten Wochen mit drei unabhängigen Prüfern gesprochen in Bezug auf Felgen. Alle drei haben mir das von mir weiter oben gesagt bestätigt!

    DAS hätte ich jetzt auch gerne gewusst.

  • @ Kloostein: von welchen original Unterlagen sprichst Du da an?

    Man muss doch dem Thema mal auf den Grund gehen.

    Wir drehen uns im Thema immer im Kreis rum.

    Wo steht das, welche Unterlagen, wo zu finden, welche Prüforganisation?

    KÜS Unterlagen zur Beurteilung eines H Kenzeichens ! Vorlagen für die Prüfer wie sie vorzugehen haben mit Beispiel Bildern!

    Dabei geht es haupzächlich um die Optik

    Die Sachen die in den ersten 10 Jahren eingetragen bzw. eintragungsfähig waren bleiben auch so!

    Das Leben ist hard,......aber ungerecht!

    Einmal editiert, zuletzt von Kloostein (3. Mai 2018 um 05:31)

    • Offizieller Beitrag

    Dann dürfte das ein KÜS Phänomen sein.

    Ich frag heut Abend mal meinen Nachbarn. Als ich vor 4 Wochen die letzte Eintragung hab machen lassen, meinte er nur ob das dem Anforderungskatalog entspricht?

    Er wurde in letzter Zeit darauf hingewiesen, bei H-Gutachten etwas genauer hinzuschauen. Es wird also dieser Katalog "gelebt". Link siehe oben.

    Ich bringe meine Fahrzeuge zum TÜV.

    Keine weiteren Anforderungen.

    Aber ich frag mal.

  • Es steht folgendes zum Zustand drin:

    "

    nur leichte für kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut angemessene Gebrauchsspuren

    (Patina ja, aber Fahrzeug nicht „verbraucht“),"

    Das ist halt wieder Auslegungssache. Daher kann ich mir das schon vorstellen, dass extrem matter Lack auch ein Ausschlusskriterium sein kein.

  • Hier war auch die Rede von der Schwemme der 90er. Die aber erst mal nicht so schlimm wird, da die Autos schon Kat hatten.

    Z.b. meine Kadetten mit Euro zwei Nachrüstung kosten nur 117,- im Jahr. Also warum H - Kenzeichen?

    Gruß Klaus

  • In der Arbeitsanweisung für die Prüfer steht noch folgendes:

    "Grundsätzlich gilt: Je alter oder seltener das Fahrzeug ist, umso eher können Zugeständnisse

    bezüglich des optischen Zustandes erwogen werden. Die Zulässigkeit der Abweichung ist jeweils

    im Einzelfall mit der Technischen Leitung abzustimmen."

  • Ich weiß nicht wenn jemand neu zu dem Thema fragt warum man hier mich persönlich angreifen muss.

    Ich glaube das Problem liegt hier nicht bei mir.

    Hier sich aufzuregen ist ein Schmarren, und vollkomme Verkennung der Lage. Ich bin übrigens nicht „sauer“ weil die bei uns die Prüfer so viele Probleme verursachen.

    Meine Fahrzeuge haben alle ein H.

    Ich erfülle einfach die Vorgaben.

    Ich habe selbst fast 20 Jahre einen Umbau gefahren. Daher stellt sich das Problem für mich persönlich auch nicht. Nur muss man einen neuen und wenn’s auch zum X ten. mal ist die Problematik aufzeichnen. Anhand der immer wieder auftauenden Reaktion scheinbar doch .

    Und zur Richtlinie: ja das ich kein eigentliches Gesetz aber eine verbindliche Durchführungsverordnung was einem Gesetz gleich kommt. Und die ist ganz eindeutig. Aktuell haben wir gerade den Fall das nicht der verblichene Lack das Problem war sondern eine Neulackierung in Matt Rot.

    Meinetwegen kann jeder ja machen was er will, problematisch wird’s halt erst wenn diese Fahrzeuge dann weiterverkauft werden. Und meine Prognose ist einfach das das in den nächsten Jahren noch problematischer wird. Aufgrund der neuen (90 er Jahre) H Zulassung wird der Gesetzgeber hier sicher noch strenger.

    Wie gesagt jeder kann machen was er will, ist auch sicher nicht mein Problem. Die neuen interessiert’s und ein „alter Hase“ muss es ja nicht mehr lesen.

    Gruß Hannes

    Wer immer nur nach hinten schaut weiß nie was vorne ist. Drum ist ein Rückspiegel nichts wert.

  • Da hast du im Prinzip Recht. Aber du behauptest teilweise Dinge, die definitiv nirgends in der Richtlinie stehen. Z.B. das sämtliche Umbauten 10 Jahre nach EZ eingetragen sein mussten...

    Das ist für "Neue" dann doch eher verwirrend als hilfreich.

    Und was evtl. mal alles noch passieren könnte, ist wohl auch eher Glaskugel lesen und daher uninteressant. Wichtig ist doch nur der aktuelle Stand der Dinge. Und der steht recht genau in der Richtlinie von 2012. Was dort nicht explizit beschrieben ist, bleibt Auslegungssache. Was jeder einzelne daraus macht, bleibt ihm doch überlassen.

    Und ganz nebenbei kenne ich nicht einen Fall, dem das H wieder aberkannt wurde.

    • Offizieller Beitrag

    Der Anforderungskatalog ist so definiert, dass jedes vorgeführte Fahrzeug danach beurteilt werden kann. Hierbei ist der Prüfer vorher gefragt, ob das Fahrzeug grundsätzlich nach dem Anforderungskatalog geprüft werden kann oder nicht. Kann es geprüft werden, werden die Anforderungen gecheckt und ggf. (in sehr geringen Umfang) dahingehend ausgelegt, dass es zu keinen Interessenkonflikten kommt. Denn ist das H erteilt und der Kunde fährt damit (seit der Abnahme unverändert im Zustand) rum, hat das im Zweifelsfall oder bei Reklamationen der Prüfer zu verantworten. Wird der Hobel nach der H-Abnahme umgebaut oder eintragungspflichtig verändert (natürlich ohne den Wagen wieder vorzuführen), ist der Prüfer raus und der Besitzer ist verantwortlich.

    Grundsätzlich sollte man sich eine Station mit einem kompetenten Prüfer suchen, der weiß, was er tut. Hier auf eine "blinde Natter" zu hoffen, ist der Schuss ins eigene Knie. Zwar bekommt man beidem dann vielleicht einen 24er Motor mit H. Doch fährt man damit zwei Jahr später zum TÜV und ein anderer (kompetenterer) Prüfung soll die HU machen, hat er im Zweifelsfall das Recht, die Eintragung zum H wieder rückgängig zu machen bzw. eine Rückrüstung gemäß Anforderungskatalog zu verlangen.

    Rainer

    • Offizieller Beitrag

    Ich geh lieber zu meinem Nachbarn und Oldtimerspezialisten. Bei der letzten AU kam ich nicht unter 5%. Sein Kommentar: "lass ihn so, er läuft doch rund" :laugh: