Neuer Anforderungskatalog H-Kennzeichen

  • Zitat

    Neu ist, daß ein Fahrzeug welches vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen ist, jedoch seinerzeit nicht zugelassen wurde, mit einer Ausnahmegenehmigung trotzdem ein H-Kennzeichen erlangen kann.


    Sind dass diese Autos die bei alten konkursgegangenen Autohändlern als Neuwagen 30 Jahre vor sich hingesiecht haben aber nie angemeldet wurden und deshalb heutzutage nahezu wertlos sind?

    Als Kind lernt man das Laufen und als Erwachsener, nach dem Hinfallen wieder aufzustehen.

  • Zitat


    Neu ist, daß ein Fahrzeug welches vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen ist, jedoch seinerzeit nicht zugelassen wurde, mit einer Ausnahmegenehmigung trotzdem ein H-Kennzeichen erlangen kann.



    Sind dass diese Autos die bei alten konkursgegangenen Autohändlern als Neuwagen 30 Jahre vor sich hingesiecht haben aber nie angemeldet wurden und deshalb heutzutage nahezu wertlos sind?

    Jup.

    Gruß Markus
    Nur kucken, nicht anfassen!!! :bn:

  • Danke für die Info, gut zu wissen! :up:
    Vor allem die Sache mit dem "Änderung, die vor über 30 Jahren durchgeführt wurde oder hätte durchgeführt werden können" (oder so ähnlich) ist interessant. Öffnet vielleicht viele Hintertürchen.

  • oder hätte durchgeführt werden können


    :laugh: hihih, das Konjunktiv öffnet viiiiiele Hintertürchen.


    "...und wenn es nur noch ein Auto auf der Welt gibt, so werde ich das andere sein." Die Kinder der Shadoks, Folge 24, 1973

  • Das öffnet jede Menge Hintertürchen, vorallem ist eine Sache unberechenbar.
    Der TÜV Beamte! Auf den kommt es an, wie er das auslegt.
    Am besten kommt man Ihm schon mit Unterlagen, die belegen, dass es dies schon damals gab.
    Bin gerade am zusammen suchen von Unterlagen für Frauchens Corsa, der hat zwar noch 4 Jahre bis zum H aber das ist ja mal egal.
    Was man hat, hat man :D

    Gruß Markus
    Nur kucken, nicht anfassen!!! :bn:

  • Also ich bin jetzt mit dieser Materie nicht so vertraut, aber war es bisher nicht auch die Regelung, dass es entweder bis spätestens 10Jahre nach Erstzulassung eingetragen worden sein muss oder zumindest möglich sein musste :nd: . Die Tüver haben es sich doch eh immer so hingebogen wie die es für richtig hielten. Entweder du hast einen gefunden, der frisierten Fahrzeugen offen gegenüber steht oder nicht.
    Klar ist es schön wenn sich endlich mal wieder was bewegt auf dem Oldiesektor, aber die Formulierungen sind genauso schwammig wie vorher auch. Zumindest nach dem was ich so dadrüber weiß :nd: .

  • Das Problem bis jetzt war eigentlich, dass wenn etwas umgebaut wurde nach den ersten 10 Jahren der Zulassung, musste der Umbau, unabhängig vom Fahrzeug, 20 Jahre alt sein.
    Das ist jetzt hinfällig. Ich hatte das Thema noch, als ich meinen auf H zugelassen habe.

    Gruß Markus
    Nur kucken, nicht anfassen!!! :bn: