07er Zulassung

  • Hallo habe da mal eine Frage. Mein Manta war auf 07 zugelassen beim Vorbesitzer. Ich hab da mal auf der Zulassungsstelle gefragt und mir wurde gesagt ich müsste die Abnahme machen wie beim aktuellen H / 07. Jetzt hab ich aber mal ein wenig im Internet gelesen und da was von Bestandsschutz gefunden. Was stimmt jetzt?? :ka: Wollte mich die alte ab wimmeln auf der Zulassungsstelle oder was?? Am Manta ist alles eingetragen. :up: Wenn ich was anderes umbauen würde würde es eingetragen werden. Könnt ihr mir helfen Klarheit zu bekommen?? :ka: :ehrfurcht:


    Gruß


    Christian

    • Offizieller Beitrag

    Die 07er Zulassung ist keine Zulassung im eigentlichen Sinne, sondern eine Ausnahmegenehmigung. Insofern gibt es hierfür keinen Bestandsschutz wie bei einer Regulären Zulassung (z.B. H-Zulassung). Das heißt, dass eine Zulassungsstelle bei einem Halterwechsel des Fahrzeugs (das bisher auf 07er Nummer beim Vorbesitzer lief) nicht gezwungen ist, das 07er Kennzeichen für dieses Fahrzeug (oder an den neuen Haltern, sofern dieser noch kein 07er Kennzeichen hatte) zu übertragen.


    Daher kann verlangt werden, dass das Fahrzeug (nun im Besitz des neuen Halters) eine Hauptuntersuchung absolvieren muss und (der neue) Halter dann die Erteilung einer 07er Nummer (sofern nicht vorhanden) beantragen muss.


    So ist die Rechtslage.


    Rainer

  • laut sva RE bezieht sie die bestandsschutz klausel auf die alte 49. ausnahme verordnung .... damals konten auch 20jahre alte fahrzeuge mit 07ner bewegt werden ....


    dieses wurde aber ich glaube 2003 geändert auf 30 jahre .....wenn ein fahrzeug zu diesem zeitpunkt noch keine 30jahre war hatte es bestandsschutz


    man möge mich berichtigen wenn ich das falsch in erinnerung hab ....

    8) 8) 8) der ,der nurnoch für spaß schnellfährt :tongue: :tongue: :tongue:


    ....................... :no1: :no1: CIH POWER ....... THERE'S NO OTHER WAY.......................... 8) 8)

  • das hier steht auf der ADAC Seite unter 07-Nummer:


    Wer bereits ein 07er-Kennzeichen besitzt und Youngtimer-Fahrzeuge damit bewegt, kann aufatmen. Das Bundesverkehrsministerium teilte mit, dass bereits vergebenen 07er Zulassungen auf einen Halter, egal ob unbefristet oder befristet erteilt, ein Bestandsschutz gewährt wird. Bei einem Halterwechsel muss sich der Käufer individuell bei seiner Zulassungsstelle erkundigen, ob er das Fahrzeug unter 30 Jahren auf sein 07er Kennzeichen eintragen kann. Seit dem 1. März 2007 scheidet eine neue Zulassung als Oldtimer für Fahrzeuge unter 30 Jahren aber definitiv aus.


    und was lernen wir daraus: das Wörtchen Bestandsschutz gibt es schon, kann aber je nach Tagesform der jeweiligen Zulassungsstelle unterschiedlich ausgelegt werden. Bestandschutz geniesst derjenige, der schon vor 2007 seinen noch nicht 30 Jahre alten Wagen auf 07er laufen hatte (so wie ich mit meinem C-Ascona z.B.), bei Halterwechsel ist das eine KANN, VIELLEICHT, SCHAU MER MAL Lotterie. Ich habe mal vor 2 oder 3 Jahren bei meiner Zulassungsstelle genau das nachgefragt. Antwort: no Problem, wenn die Versicherung mitspielt. Im angrenzenden Landkreis (im gleichen Bundesland): keine Chance, Bestandsschutz gibt's nicht und wollen wir auch nicht, basta....aber die müssen ja auch jedes Jahr ihre 07-Nummer neu beantragen, während ich in über 13 Jahren, die ich die Nummer nun schon hatte, bis auf den jährlichen Obulus fürs Finanzamt noch nie irgendetwas von meiner Zulassungsstelle gehört habe..... :D


    und das mit dem TüV/aktuelles H-Gutachten bei Halterwechsel wird auch überall anders ausgelegt. Ich hatte mal 2010 kurzfristig für ein Jahr ein weiteres Fahrzeug auf meine 07-er Zulassung laufen, hat meine Zulassungsstelle überhaupt nicht interessiert, ob da eine TüV-Bescheinigung oder was auch immer dabei war, nur die Deckungszusage der Versicherung war wichtig....

    Grüsse aus dem Süden
    Dieter

  • ääääääh dieter genauso meinte ich das ..... war nur zu dösich das so inne tasten zu haun das es jeder versteht :laugh: :laugh: so ist es bei uns .... nur ich muß alle drei jahre verlängern

    8) 8) 8) der ,der nurnoch für spaß schnellfährt :tongue: :tongue: :tongue:


    ....................... :no1: :no1: CIH POWER ....... THERE'S NO OTHER WAY.......................... 8) 8)

    • Offizieller Beitrag

    Dieter, ist ja richtig was Du sagst. Aber die Auslegung von Bestandsschutz wird überall anders gehandhabt.


    Und: hier im Kreis Pinneberg ist es seit Mitte des letzten Jahres gängige Praxis, dass Fahrzeuge mit 07er Kennzeichen verstärkt von der Rennleitung angehalten und auf ihren Zustand hin geprüft werden. Beim geringsten Verdacht auf Mängel o.ä. wird der Halter aufgefordert, das Fahrzeug binnen 7 Tagen beim TÜV vorzuführen (früher hieß so etwas Mängelbericht). Stellt der TÜV dann Mängel fest, mit dem das Fahrzeug durch die HU gefallen wäre, ist das 07er Kennzeichen weg.


    Rainer