Jungs, ihr habt das immer noch nicht gepeit. Die in dem Dokument angegebenen Fg. Nr. sind nicht von und bis, sondern bedeuten:
Bis Fg. Nr. 2 564288 = Fahrzeuge aus der Produktion Bochum bis 31.12.1970
Bis Fg. Nr. 9 550594 = Fahrzeuge aus der Produktion Antwerpen bis 31.1.1970
Soweit ich das festgestellt habe, sind eure Wagen alle NACH dem 01.01.1971 gebaut worden. Damit fallen diese NICHT unter die Ausnahmeregelung.
Auch Fahrzeuge die VOR dem 31.12.1970 gebaut UND zugelassen wurden fallen NICHT unter diese Regelung.
Fahrzeuge die zwar VOR dem 31.12.1970 gebaut aber ZWISCHEN dem 01.01. bis 31.07.1971 im Ausland zuerst zugelassen wurden fallen NICHT unter die Ausnahmeregelung.
Fahrzeuge die zwar VOR dem 31.12.1970 gebaut aber ZWISCHEN dem 01.01. bis 31.07.1971 in Deutschland zuerst zugelassen fallen zu 99,99% NICHT unter die Ausnahmeregelung, da die Änderung bereits von den Zulassungsstellen im Brief eingetragen ist. Dort MUSS stehen, dass das Fahrzeug von der AU ausgenommen ist.
Rainer