• Find ich Gut ... ist mir auch schon passiert ...

    Gruss
    Nightmare


    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------



    Nach GANNZZZ fest kommt GANNNZZZ lose....

  • Na ich weiß nicht, so ein Schwachsinnsurteil kann nur aus der Ex-DDR kommen UND die Karlsruher Badenser machen den Unfug auch noch mit !!! :oh: :ka: :bn:


    Ich frage mich, wie denn das Wertgutachten zustande kam, wenn das Auto doch anderweitig verkauft wurde. Wie kommt man da auf einen Fahrzeugwert von 5250,-- Euro ???
    Warum muß der Verkäufer dem potentiellen Käufer, welcher nicht zum Zug kam diese Summe bezahlen, obgleich die Gebot-Preisobergrenze des potentiellen
    Käufers bei 555,55 Euro lag ??? Warum wurde der Kaufvertrag über Ebay schon geschlossen, obwohl die Auktion nicht zuende war, sondern vom Verkäufer abgebrochen wurde ???


    Ich verstehe das Urteil nicht..........


    Gruß
    Bäffel

    Ab 2017 wieder aktiv im Forum vertreten. Wer mich außerhalb des Netzes kontaktieren möchte: 0177 / 8856343.

  • Zitat

    Ich frage mich, wie denn das Wertgutachten zustande kam, wenn das Auto doch anderweitig verkauft wurde. Wie kommt man da auf einen Fahrzeugwert von 5250,-- Euro ???
    Warum muß der Verkäufer dem potentiellen Käufer, welcher nicht zum Zug kam diese Summe bezahlen, obgleich die Gebot-Preisobergrenze des potentiellen
    Käufers bei 555,55 Euro lag ??? Warum wurde der Kaufvertrag über Ebay schon geschlossen, obwohl die Auktion nicht zuende war, sondern vom Verkäufer abgebrochen wurde ???


    Schwackeliste vermute ich mal.


    Hm naja Bäffel die Frage ist durchaus interessant. Um euch die Feinheiten zu ersparen. Ein Kaufvertrag braucht zwei übereinstimmende Willenserklärung. Angebot und Annahme. Die Frage ist, ob es sich hier überhaupt um einen Kaufvertrag handelt. Da es kein Verkauf, sondern eine Versteigerung ist, gelten hier wohl besondere Regeln.


    Die Willenserklärung auf jedenfall, wurde mit Erstgebot abgegeben, und da keine weiteren Gebote dazukamen, ist der Preis bindend.


    Das Gericht hat den Verkäufer verurteilt, Schadensersatz an den Ersteigerer zu zahlen. Und Schadensersatz ist in diesem Fall die Höhe um eine gleichwertige Sache "von gleicher Qualität und Güte" wie es so schön heißt zu erwerben. Deshalb zählt der Wert des Autos, nicht das Höchstgebot des Käufers.


    Dat is so, wie wenn der Hannes vom Bäffel einen Crazy Cake kaufen will. Und ich den bezahle. Und du den dann selber ißt. Dann ist der Schadensersatz nicht die Höhe der Zutaten sondern die Höhe, die es kostet anderswo einen gleichen zu kaufen.

    Als Kind lernt man das Laufen und als Erwachsener, nach dem Hinfallen wieder aufzustehen.

  • Die Frage ist, ob es sich hier überhaupt um einen Kaufvertrag handelt. Da es kein Verkauf, sondern eine Versteigerung ist, gelten hier wohl besondere Regeln.


    Wenn man ein Gebot abgiebt mit dem man Höchstbietender ist, entsteht zwischen mir und dem Verkäufer ein schwebend wirksamer Vertrag. Werde ich überboten, wird der Vertrag unwirksam und ein neuer Vertrag zw. Bieter Nr. 2 und dem Verkäufer entsteht.


    Grüße,
    Jens

  • Zitat

    Dat is so, wie wenn der Hannes vom Bäffel einen Crazy Cake kaufen will. Und ich den bezahle. Und du den dann selber ißt.
    Dann ist der Schadensersatz nicht die Höhe der Zutaten sondern die Höhe, die es kostet anderswo einen gleichen zu kaufen.


    Du hast den Cake noch GAR NICHT BEZAHLT, sondern nur ein Gebot abgegeben für welchen Preis DU ihn kaufen MÖCHTEST.
    Wenn ICH ihn selber ESSE, weil mir deine Kohle dafür zu WENIG wäre, die Du ANGEDACHT hättest auszugeben,
    würde ich NICHT einsehen DIR SCHADENERSATZ zu bezahlen, noch dazu in 10 FACHER HÖHE !!!!!!!


    Irgendwo hört der Spaß auf - egal ob Crazy Cake oder fliegender Teppich, der zum Verkauf steht ..............


    Apropos fliegender Teppich:
    Wie hoch ist dann der Schadenersatz, den der Verkäufer leisten muß, wenn er z.B. einen Gegenstand verkäuft, der die Eigenschaften
    gar nicht besitzt???
    Ein Teppich kostet z.B 100,-- Euro. Wenn der Teppich als fliegender Teppich angepriesen wird, der Teppich aber nicht fliegt?
    Schadenersatz dann in Höhe einer Boing 747 ???


    Ich glaube, die Richter haben vor der Urteilsverkündung einen Crazy Cake zu sich genommen.



    Es wird sich anhand des Urteils etliches (zum Negativen) bei E-Blöd ändern - denke ich.



    Gruß
    Bäffel

    Ab 2017 wieder aktiv im Forum vertreten. Wer mich außerhalb des Netzes kontaktieren möchte: 0177 / 8856343.

  • nee bäffel, die Rechtslage ist noch ein bisschen anders. er hat das Auto für einen euro eingestellt und hat sich damit bereit erklärt den wagen im schlimmsten fall für diesen preis abzugeben. anders wäre es gewesen wenn er ein mindestgebot fest gesetzt hätte............................


    ich finde soooo viel doofheit muss bestraft werden :applaus:

    Unofahrer sind harte Kerle, echte Guerilliaschrauber. Die nachts um 3 bei n`er Kiste Bier und n` er Flasche Tequila mit einer Batterie und n`em Starthilfekabel einen Querlenker schweißen

    • Offizieller Beitrag

    ich finde soooo viel doofheit muss bestraft werden :applaus:



    Eben! Er war auch noch so blöd und hat dem Kläger mitgeteilt, daß er das Fahrzeug ausserhalb Ebay veräußert hat.
    Da käme ich mir als Bieter auch verschaukelt vor.

  • Ich versteh auch die ganze Diskussion nicht. Die Richter haben doch nichts weiteres getan, als die Rechtslage deutlich gemacht wie sie schon seit Jahrzehnten gilt.


    Ich kaufe, Verkäufer muss liefern. Tut/Kann (weil Artikel beschädigt) er das nicht, steht mir wahlweise Reperatur/Ersatzlieferung, Preisminderung oder eben Schadensersatz zu. (§437 BGB)
    Der ebay-Käufer hätte auch verlangen können, dass der Verkäufer ihm einen gleichwertigen Passat liefert. Dass der Verkäufer Schadensersatz zahlen musste, war Wahl des Käufers!


    Man drehe den Spieß doch einmal um:


    Ihr besichtigt einen 400er, Topzustand. Der Verkäufer will 1000 Euro weils ihm wurscht ist und er Platz braucht. Nun freut ihr euch natürlich, weil das Ding vermutlich 20 000+ Wert ist. Ihr schlagt ein, macht Kaufvertrag etc. Beim Abholen sagt der Verkäufer:

    "Ja sorry, is nicht. Wurde schon anderweitig verkauft."


    Und dann will ich denjenigen sehen, der da sagt: "Hachja, wenn ihn der Bub eben wem anderes vorher verkauft hat, dann ist das halt so. Kauf ich mir eben einen 1,6er Ascona in ocker für 2500€."


    1:1 die selbe Situation!

  • Ich war der Meinung, ein Kaufvertrag über Ebay kommt erst dann zustande, wenn die Auktion ordentlich (nach den angegebenen Tagen)
    beendet wird und nicht, wenn sie vorzeitig, nach nur ein paar Stunden - egal aus welchen Gründen auch immer - abgebrochen wird.........


    Gruß
    Bäffel

    Ab 2017 wieder aktiv im Forum vertreten. Wer mich außerhalb des Netzes kontaktieren möchte: 0177 / 8856343.