AU-Befreiung

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    Hallo,


    es gibt die Kopie für die AU-Befreiung. =) Hab ich aus dem Kadett-B-Forum und da kommt es von "Graf Vlad". 8o


    Ich habe schon meine Plakette abgekratzt und bisher hat mich keiner deswegen angehalten. :P



    Wenn ich es auf der Seite wiederfinde, mach ich noch mal nen Link rein.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    genau das hab ich gemeint! =)


    Die beim Straßenverkehrsamt haben mir gesagt, ich müßte den Wisch mitführen und damit wär die Sache erledigt. Ich hab dann noch mal bei den Grünen nachgefragt, und die meinten, wenn das StraßenverkAmt das sagt, wäre das in Ordnung. :D


    Nu fahr ich schon ein viertel Jahr so rum und nichts ist passiert. :P


    Ich finds toll, nie wieder ASU!

  • Hallo,


    wie gehtn das?? Ich denk die AU Befreiung gilt nur für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor Mitte 1969.


    Muß da der Motor Serie sein ?


    Gruß
    Stefan

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    soviel ich weiß, ist vor Mitte 1969 die ASU generell frei. Mußt mal in die Liste gucken, wenn das mit Deiner Fahrgest.Nr. paßt geht das auch für Wagen danach. =) Ist bei meinem jedenfalls so. Ich fahr nen 71er 16s Automatic. :P

  • Servas zusammen,


    ja klar, wer lesen kann is klar im Vorteil. Meine sin Baujahr 73 und 75 und die Fahrgestellnummern gehen mit 88 los.
    Na ja irgenwie kanns mir wurscht sein, seit Herbst 04 hab ich ne 07 Nummer für meine zwei Ascis.
    Aber ich hab bisher nicht gewust, daß es überhaupt ne AU-Befreiung für einige Fahrzeuge nach EZ Mitte 69 gibt. Man lernt nie aus!!


    Gruß
    Stefan

  • die ersten zwei Ziffern der Fahrgestell-Nr. bezeichenen nur den Typ


    50er Serie
    51- Opel 1900 Limo zweitürig Luxus
    53- Opel 1900 Limo viertürig Luxus
    54- Opel 1900 Combi dreitürig Luxus
    57- Opel 1900 Coupe Luxus
    58- Manta A Coupe
    59- Manta A Luxus


    80er Serie
    81- Ascona 16 Limo zweitürig
    84- Ascona 16 Voyage dreitürig
    86- Ascona 16 Limo viertürig
    87- Ascona 16 Limo viertürig Luxus
    88- Ascona 16 Limo zweitürig Luxus
    89- Ascona 16 Voyage dreitütig Luxus


    Quelle WHB 1971



    die in den Datenblättern genannten Fahrgestell-Nr bezeichnen die Ziffer ab der dritten Stelle


    z.b 88 xxxxxxxx

  • Hallo Leute,


    bin etwas irritiert! Mein Voyage hat die Fahrgestellnummer 89 55038501 und ist Bj. 74. Jetzt ist diese AU-Befreiung ja von 71. Wenn ich richtig geschaut habe ist mein Voyage auch befreit. Die Befreiung geht bis Nr. 9529767. Wie konnte Opel schon 71 wissen bis zu welcher Fahrgestellnummer die Modelle im Jahr 74/75 gebaut werden?


    Gruß Stefan

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe zu dem Thema nochmal den Paragraphen aus der aktuell gültigen STZVO (Straßenverkehrzulassungsordnung) kopiert:



    §47a Abgasuntersuchung (AU) - Untersuchung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen -


    (1) Die Halter von Kraftfahrzeugen, die mit Fremdzündungsmotor oder mit Kompressionszündungsmotor angetrieben werden, haben zur Verringerung der Schadstoffemissionen das Abgasverhalten ihres Kraftfahrzeuges auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage XI a in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind


    Kraftfahrzeuge mit


    Fremdzündungsmotor, die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind;


    Kompressionszündungsmotor, die weniger als vier Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h haben oder die vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind;


    Demnach gilt die AU-Befreiung unter anderem für alle Benziner EZ vor 1.7.69 und alle Diesel EZ vor 1.1.77. Eigentlich sind damit alle Ausnahmen von Fahrzeugen, die AU-befreit sind klar geregelt. Die Ausnahmegenehmigung für die Opel bezieht sich aber nun auf § 47 und nicht 47a. Hier stellt sich die Frage, seit wann es den § 47a gibt (konnte ich leider nicht recherchieren) und ob mit dieser klaren Regelung nicht alles sonstigen Ausnahmegenehmigngen entfallen sind. Der aktuelle § 47 enthält haufenweise Verweise zu irgendwelchen EG-Richtlinien und wer weiss, was damit nicht schon alles angepasst wurde und ggf. entfallen ist.


    Fazit: In der Tat nicht ganz eindeutig die Sachlage und ich denke, um endgültige Rechtssicherheit zu haben, sollte man vorsichtshalber bei der Zulassungsstelle mit der Ausnahmegenehmigung vorstellig werden und sich von dort ne verbindliche Zusage geben lassen.


    Also wenn man ganz auf Nummer sicher gehen will...


    Gruss


    Markus

    • Offizieller Beitrag

    Hi Schnitti,


    wenn mich nicht alles täuscht, ist nur die Beglaubigung von 71. Wenn Deine FahrgestellNr. drinsteht ist das doch prima. :)


    Druck Dir das mal aus und frag bei den Behörden mal nach. So hab ich es auch gemacht. :D


    Mehr als meckern können die auch nicht, und wenn sie das tun nicht locker lassen.

  • Hallo Yogi,


    hab das Schreiben schon etwas länger und bei der Anmeldung letztes Jahr auch die Befreiung für meinen Voyage von der Zulassungsstelle bekommen. War allerdings nicht so einfach, ging bis zum Amtsleiter hoch.


    Bin aber trotzdem noch etwas verwundert, da das Schreiben aus 1971 ist. Ob es wirklich auch für die späteren Baujahre gültig ist!? Na ja, egal ich hab die Befreiung! :D


    Gruß Stefan

  • Jetzt hätte ich da auch mal ne Frage zu!


    Mein Manta A steht nun in diesem Schreiben drinne! Aber ich habe ja nen Motorumbau gemacht! Und dieser Motor steht da nun nicht drinne! Gab´s ja auch nicht offiziell im Manta A!


    Jemand ne Ahnung wie sich das dann verhält?


    Bekommt man dann auch die Befreiung oder nicht?


    MfG


    Roter Blitz

    • Offizieller Beitrag

    Wohl nicht! ;(


    Denn in der Ausnahmegenehmigung steht ja die ABE-Nr. UND die Motorgröße. Solltest Du aus einem 19S einen 19E gemacht haben, könnte das vielleicht noch gehen. Wenn Du allerdings aus einem 16er einen 24er gemacht hast: steht nicht drin. X(


    Die Genehmigung bezieht sich nur auf Serienfahrzeuge.

  • Hi,
    also ich versteh das nicht so ganz. für mich (Manta A 16N EZ'73 FgstNr.: 59-32011xx) steht die ABE-Nr. 7376 und bis FgstNr. 2564288 , 9550594.
    was ist das für eine ABE und wer hat die?? jetzt lieg ich ja zwischen denen Nr. also bis 9550594 wär ich ja dabei, aber da wären ja alle die drunter sind dabei, für was dann die 2564288?


    Evtl. steh ich auch grad nur aufm Schlauch.


    Danke
    Jochen

    :wink:
    Jochen

    • Offizieller Beitrag

    Also, bei mir im Brief steht unter 33:Bemerkungen "m. ABE 7405 Nachtr. I war gen.: amtl. Kennzeichen ....." Da ist also die ABE-Nr. :up:


    Da Deine Fahrgestellnummer 32011xx ist, liegt die über 2564288. :ka:
    Somit fällst Du mit Deinem Wagen wohl nicht unter diese Ausnahmegenehmigung. :oh:


    Ich denke, das wird wohl für alle Wagen mit "Bis-FgNr." und "Bis-MotorNr." gelten, da danach ja die "neue" Abgasregelung (ich glaub von 1973 oder 74) greift. X(