Nix Breitbau,,,den habe ich aber auch noch n unverbaut liegen...ich meine den hier
Steinmetz-Frontspoiler
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Nix Breitbau,,,den habe ich aber auch noch n unverbaut liegen...ich meine den hier
Ja, um den ging es am Anfang des Threads. Wir sind mal wieder abgedriftet.
Rainer
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Kurze Nachfrage: Was hat die Kraftfahrtrichtlinie 730 denn nun mit der Eintragung eines Frontspoilers zu tun? Bis auf die o.g. Fundstelle gibt es hierzu nix. Was sagen denn da die Dokumente von der Eintragung dazu?
Rainer
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Kurze Nachfrage: Was hat die Kraftfahrtrichtlinie 730 denn nun mit der Eintragung eines Frontspoilers zu tun? Bis auf die o.g. Fundstelle gibt es hierzu nix. Was sagen denn da die Dokumente von der Eintragung dazu?
Rainer
Hallo Rainer,
vielleicht hilft Dir das weiter: Hinweis Richtlinie 730
scheint der "Umrüstkatalog" von Opel zu sein
gruß aus nordhessen
matthias.b -
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Moin Matthias, das habe ich auch schon gedacht. Doch der Katalog stammt von 1981 und der Vorgänger sowie der Nachfolger hießen ganz anders. Zudem soll ja der Umbau 1974 erfolgt sein. Insofern passt da was nicht.
Rainer
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Nach dem Inhaltsverzeichnis steht, dass dieser Katalog als Ersatz für das Merkblatt 730 von Januar 1975 gilt.
Passt trotzdem nicht wenn das Steinmetzgutachten von 74 sein soll. Und der Text, das die in 730 genehmigten Frontspoiler genehmigt seinen zur Verbreiterung ergibt auch keinen Sinn, da ja kein Steinmetz oder Irmscher Spoiler explizit aufgeführt ist. Diese sind sowieso nur mit ABE oder Gutachten zulässig.
Oder verstehe ich was falsch?
P.S. Interessant finde ich, dass originalen Opel Spoiler demnach eingetragen werden müssen, wenn sie nicht Original am Fahrzeug verbaut waren.
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P.S. Interessant finde ich, dass originalen Opel Spoiler demnach eingetragen werden müssen, wenn sie nicht Original am Fahrzeug verbaut waren.
Weil sie nicht Bestandteil der ABE des zu prüfenden Fahrzeugs sind. Es sei denn, es ist ein Manta-A GT/E, der den Spoiler serienmäßig und damit auch in seiner ABE hatte.
Merkblatt 730 von Januar 1975
Dieses Merkblatt stammt von Opel und gibt des o.g. Hinweis auf, falls Opel-Fahrzeuge mit Bauteilen. anderer Opel-Fahrzeuge umgebaut/modifiziert werden sollen, dass diese einzutragen sind. Da es sich bei dem eingetragenen Spoiler nicht um ein Opel-Produkt handelt und die Eintragung vor Erscheinen des Merkblatts erfolgt ist, bin ich weiterhin gespannt.
Rainer
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Hallo Rainer,
also das Merkblatt ist von 01/75 (>"Diese Ausgabe gilt als Ersatz für das Merkblatt 730 Januar 1975"<), also kann das 11/74 schon "verabschiedet worden sein", bevor das "Blatt offiziell verkündet wurde".
Heisst ja auch nicht, dass dieser Umrüstkatalog 1975 der erste war. Kann sein, dass es den schon seit Ende der 60er gibt.
Vielleicht kann Leif oder Jens von Opel Classics zur Aufklärung beitragen, da hast Du doch bestimmt nen kurzen Kontaktweg.
Werde auch in der GT-Fraktion nachfragen.
@Marius: hatte mal nen Kadett E GT original mit Kamei-Verspoilerung: der erste TüV-Prüfer fragte mich nach den ganzen Unterlagen für die Spoiler usw., da nicht eingetragen (1989, also 3 Jahre nach "Erscheinen des Modells").
Ich sagte ihm, der kam so aus der Fabrik und dann ist er in seinem Kabuff verschwunden und kam nach 10 Minuten wieder, klebte die Plakette drauf und sagte: alles OK -> vermutliche andere KBA für den Typ.
gruss aus nordhessen
matthias.b -
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Jens von Opel Classics zur Aufklärung beitragen
Habe ich schon durch. Liegt dort nicht vor bzw. ist nicht bekannt. Es liegt am Besitzer bei der zuständigen Prüfstele nachzufragen, wann, wie und womit die Eintragung damals erfolgt ist. Das ist problemlos unter Nennung von Namen des Prüfingenieurs und seiner TP-Nummer möglich. Auch Jahrzehnte später. Der Bürokratie sei Dank!
Ich sagte ihm, der kam so aus der Fabrik
Dann war der Spoiler Bestandteil der ABE und damit war das Thema für ihn durch.
Rainer
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