Gravur in hintere Seitenscheiben


  • Und, wie würde so etwas der TÜV sehen?

    :wink: Ich will ja kein Speilverderber sein, aber ich mach Mal kurz den Klugscheißermodus an:
    Jedes Bauteil ist nur in seinem Ursprungs-/Auslieferungszustand zugelassen. Änderungen von Material, Materialstärke, Festigkeit, Abmessungen usw. führen zum erlöschen der Bauartgenemigung und bedürfen einer erneuten Begutachtung der Betriebssicherheit. Klugscheißermodus aus ;)
    Auh wenn man schon 5 Mal mit etwas durch die HU gekommen ist, bedeutet es noch lange nicht, dass es auch zugelassen ist und es in der nächsten Polizeikontrolle oder bei der nächsten HU keine Probleme gibt.
    Mein Tip: Fragt bei eurem TÜV nach und lass euch den Umbau doch einfach eintragen. Kostet nicht die Welt (30-45€) und man ist auf der sicheren Seite. Alternativ bei Scheiben hat Dino schon ne gute Idee mit der Folie :up:
    Aber nicht, dass jetzt jemand glaubt, dass an meinem Ascona alles hochoffizell beim TÜV abgenommen wurde :D

    My Ascona is my Castle :streich:

    • Offizieller Beitrag

    Noch einmal Klugscheißmodus an:


    Die hinteren Seitenscheiben bestehen aus Sicherheitsglas (Sekurit). Diese Scheiben bestehen aus thermisch vorgespanntem Glas (es ist einfacher so zu erklären, habt bitte Nachsicht), das im Falle einer Beschädigung in tausende Krümel zerspringt, doch dabei zumindest in Form bleibt.


    Kratzt oder schleift nun jemand von außen oder von innen dieses Glas mechanisch an, kann es schon bei der Bearbeitung zerspringen/zerkümeln. Es muss aber nicht. Glück gehabt.


    Doch im Falle einer (weiteren) äußeren/inneren Beanspruchung kann dieses nachträglich bearbeitete Glas dann unvermittelt zerspringen. Das ist der Grund, warum die Graukittel mitunter Angst bei der HU bekommen.


    In der Regel geschieht zwar nichts. Doch das Eintragen ist, wie Schürfje schon sagte der erste Weg zur Sicherheit. Und das mit der Folie ist der erste Weg zur Besserung!


    Rainer

  • Zitat

    Und das mit der Folie ist der erste Weg zur Besserung!


    Ja schon, jedoch braucht es zur jeder Folie, die man auf die Scheibe rakelt eine ABE.
    Oder hat sich das geändert ? Oder braucht es die ABE nur bei einer Folie mit bestimmtem Tönungsgrad?

    Ab 2017 wieder aktiv im Forum vertreten. Wer mich außerhalb des Netzes kontaktieren möchte: 0177 / 8856343.

  • Wieso braucht ich eine ABE für einen Schriftzug oder dergleichen? Ist doch keine Tönungsfolie wodurch die Sicht ins Innere eines Fahrzeugs erschwert wird oder umgekehrt!
    Dann bräuchte ich sowas für meine Treffenaufkleber oder den Schirftzug auf der Heckscheibe auch :nd: .

  • Dino schrieb etwas von Folie und plotten....
    Ein anderer etwas von Manta von vorne auf Scheibe links und Manta von hinten auf Scheibe rechts...
    Ein anderer etwas von Bulldogge Motiv..... oder so ähnlich.


    Kommt wohl darauf an, wie groß der Schriftzug oder das Motiv ist.......Wenn ich die komplette Scheibe mit irgendeinem
    selbstgebastelten Motiv mit irgendeiner Folie beklebe, kann ich mir nicht vorstellen, daß das regelkonform ist.


    Aber egal - klebt drauf, was ihr wollt !!!

    Ab 2017 wieder aktiv im Forum vertreten. Wer mich außerhalb des Netzes kontaktieren möchte: 0177 / 8856343.

  • Hallo,


    Monzablau ===> genauso isses!




    ....... aus fachlicher Sicht darf eine vorgespannte Glasscheibe = ESG ( Einscheibensicherheitsglas ==> hier z.B. Farbikat "SEKURIT" o:ä. ....) nicht nachträglich mechanisch ( auch LASER nicht!) bearbeitet werden. :bn:


    - eine Gravur oder Sandstrahlung stellt eine mechanische Bearbeitung dar und ist unzulässig. :bn:
    - bei ESG spielt es durch die besondere Beschaffenheit des Materials KEINE ! Rolle ob nur 1/10mm oder 1 mm oder 10 mm. Bei 1/10 mm (Sandstrahlung geht's meistens gut) aber 1 mm übersteht das Glas nicht. (GRAVUR!!!) :bn:
    - nachträglich mechanisch bearbeitetes vorgespanntes Sicherheitsglas ist kein Sicherheitsglas mehr ! :nd:


    Warum die Prüforganisationen darüber hinweg schauen ist mir ein Rätsel ..... :nd:


    Ich vermute mal, es ist wie bei illegal gekürzten Fahrzeugfedern, ..... wenns grad dem Prüfer nicht auffällt geht's durch ....... das heißt aber noch lange nicht dass dies der Prüfer (in diesem Falle die Federn) technisch abgenommen hat ! :ko:


    Eine KFZ-Glasscheibe sandstrahlen und damit rumfahren ist illegal. Das Bauteil ist in seiner Beschaffenheit negativ verändert worden, ist prüftechnisch bedenklich bis gefährlich und kann jederzeit zerbersten. :(



    Meine Empfehlung : Klebefolien mattiert in Sandstrahloptik. :up:


    Vorteile:
    - sieht aus wie sandgestrahlt
    - jederzeit mühelos entfernbar
    - kein Bruchrisiko
    - Tüv Konform ( Art und Ausführung mit TÜV zuerst klären)
    - ist auch im feuchten oder nassen Zustand gut zu sehen
    - keine Strahlschatten bei größeren Flächen ...


    Nachteile ?


    - Übergang Folie / Glas ist mit Fingernagel zu ertasten...... aber bei der Sandstrahlung auch



    Eine sandgestrahlte oder gravierte Sicherheitsglasscheibe ist keine mehr ! :bn:


    ........ meine 50`cents als Glasermeister. .......... :streich:



    Gruß Robert

    • Offizieller Beitrag

    Sowas hier ist dafür sicher geeignet: Sandstrahleffektfolie
    Kann auch mit dem Plotter geschnitten und von hinten an die Scheibe geklebt werden.


    Da es meist an hinteren Seitenscheiben angebracht werden soll, dürften sich die Vorschriften in Grenzen halten. Selbst an der Frontscheibe darf man ja ankleben. Da jedoch mit Auflagen: nicht im Sichtbereich usw.


    Hab ich aber noch nicht ausprobiert.


    Gravieren und/oder sandstrahlen ist nicht legal. Das wissen wir doch alle - aber machen tuns viele. Wenn auch nur als "Kunstobjekt" für die Kellerbar. :wink:

  • Wenn ich das immer Lese : " Du du du :bn: " dat darfste nicht und dat auch nicht usw. usw. dann faßt euch mal alles an der Nase , wer ist nicht schon mal bei Rot über die Ampel und/oder hatte oder hat noch was am Auto was nicht sein darf ?? Drauf Geschissen , jeder macht was er meint und was er mit sich vereinbaren kann !!!!!! PUNKT !
    So nun einige Bilder : UND ES IST MIR NOCH NIE 1 Scheibe geplatzt oder gesprungen und ich habe bestimmt schon 300 scheiben wenn nicht mehr Gestrahlt !!









    Gas geben wo man noch kann !!
    Dazu die HOT-Line 0177/2804802

  • @ Yogi
    Es kann sein, muss aber nicht, daß die Scheibe bei z.B. beim Durchfahren eines Schlaglochs oder beim Zuschlagen der Tür bricht und in tausend Einzelteile zerbröselt. Was widerum eine Gefahr für Insassen auf der Rückbank wäre, aber das habe ich persönlich genauso wenig schon gesehen wie die Panikmache bei den Carglaswerbungen. Trotzdem kann man es eben nicht ausschließen :wink: .

  • :wink:
    wesrum manta never die und nich never der :nd: :ka:

    aus dem noch mehr schönen bundesland als tangamanga
    crazy :wink: :no1: (und der heißt nich nur so)

    romanes eunt domus
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  • Hallo zusammen,


    targamanta...


    Hallo Targamanta. Ich gehe mal davon aus, dass Du den gleichen Nicknamen im Kadett B Forum hast oder ?


    Zitat:


    Wenn ich das immer Lese : " Du du du :bn: " dat darfste nicht und dat auch nicht usw. usw. dann faßt euch mal alles an der Nase , wer ist nicht schon mal bei Rot über die Ampel und/oder hatte oder hat noch was am Auto was nicht sein darf ?? Drauf Geschissen , jeder macht was er meint und was er mit sich vereinbaren kann !!!!!! PUNKT !
    So nun einige Bilder : UND ES IST MIR NOCH NIE 1 Scheibe geplatzt oder gesprungen und ich habe bestimmt schon 300 scheiben wenn nicht mehr Gestrahlt !!



    ........ das mit den gravierten ESG Glasscheiben ist eine Sache, aber die selbstgebastelte / gebrutzelte Kadett B "CIH" Vorderachse ist schon ein starkes Stück. Das ist weder Tüv eintragungsfähig noch sonst etwas anderes.
    Es ist einfach nur illegal und für ANDERE ! Verkehrsteilnehmer gefährlich. ......... Zitat: Drauf geschissen, jeder macht was er meint ....... :nd:



    Das lasse ich mal so stehen und wirken.


    Und ja, ich habe eine original Kadett B CIH Vorderachse zu verkaufen - schränke jedoch meinen Käuferkreis ein. Sorry :wink:


    Teufelsrochen


    Ja, die in der Werbung machen wirklich Panik. Allerdings ist das wiederum eine gaaanz andere Geschichte : Das hieße Äpfel mit Birnen vergleichen. Die Frontgläser aus VSG (Verbundsicherheitsglas - die mit der Folie dazwischen....) die mit dem UV-Kleber dieser Unternehmen "repariert" werden, sind eben KEINE !!! ESG Scheiben und springen / reissen zwar, fallen aber nicht auseinander wie eine ESG Scheibe ! Das ist ein gaaaaaaaanz großer Unterschied. Eine ESG Scheibe zerberstet bei einem größerem Steinschlag sofort und bricht entweder in sich zusammen und / oder es läßt keine Durchsicht (Frontscheibe) mehr zu.


    Ein Steinschlag bei ESG ist (theoretisch) nicht möglich. Scheibe ganz oder kaputt. Dazwischen gibt's nichts ( Es gibt Ausnahmen deren Ausführung hier den Rahmen sprengen würden)


    Schönen Abend


    Gruß Robert

  • Mahlzeit. Schrüfje hat natürlich Recht. Mehr ist da auch nicht mehr zu zum sagen. Jedes Bauteil hat eine Betriebserlaubnis und eine Veränderung lässt diese Betriebserlaubnis erlöschen. Manchmal kann damit die Betriebserlaubnis des ganzen Autos hopps gehen. Sicher wo kein Kläger da kein Richter und wo ein braver Polizist da auch kein Ärger. Aber muß doch nich sein.


    Nehmt so Folien das geht genauso.


    Ich verstehe auch die Diskussion nicht "was solls....". Ja sicher was solls. Xenonbrenner im H4 Scheinwerfer gibt auch Licht. Led Birnen in den Rückleuchten machen auch Rot. Und breitere Reifen rollen auch, wenn se nicht gerade schleifen. Aber es gibt halt Gesetze. Und die regelt halt jedes Land anders.

    Als Kind lernt man das Laufen und als Erwachsener, nach dem Hinfallen wieder aufzustehen.

  • Ich denke mal das es dich nen " Feuchten " angeht was meine Schweißkünste darstellen !!!!!!!!!!!!!!!!!! Kümmer dich um dein Abverkauf und laß mich einfach in Ruhe ! Hast mich ja schon per PN beleidigt worauf ich nicht Geantwortet habe !! Und wenn teile weg sind wäre schön weniger von dir zu hören / Lesen

    Gas geben wo man noch kann !!
    Dazu die HOT-Line 0177/2804802