Tadaaaaaaaaaaaaaa GTE Tank in VA

  • Nabend,


    nun, wenn man den Prüfer fragt, dann erinnert er sich an diesen Passus.

    Ich denke aber, daß das alles leicht einzhalten ist.

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    § 45 Kraftstoffbehälter

    (1) Kraftstoffbehälter müssen korrosionsfest sein. Sie müssen bei doppeltem Betriebsüberdruck, mindestens aber bei einem Überdruck von 0,3 bar, dicht sein. Weichgelötete Behälter müssen auch nach dem Ausschmelzen des Lotes zusammenhalten. Auftretender Überdruck oder den Betriebsdruck übersteigender Druck muss sich durch geeignete Einrichtungen (Öffnungen, Sicherheitsventile und dergleichen) selbsttätig ausgleichen. Entlüftungsöffnungen sind gegen Hindurchschlagen von Flammen zu sichern. Am Behälter weich angelötete Teile müssen zugleich vernietet, angeschraubt oder in anderer Weise sicher befestigt sein. Kraftstoff darf aus dem Füllverschluss oder den zum Ausgleich von Überdruck bestimmten Einrichtungen auch bei Schräglage, Kurvenfahrt oder Stößen nicht ausfließen.
    (1a) Für den Einbau von Kraftstoffbehältern in Kraftfahrzeugen, ausgenommen solche nach § 30a Absatz 3, sind die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzuwenden.
    (2) Kraftstoffbehälter für Vergaserkraftstoff dürfen nicht unmittelbar hinter der Frontverkleidung des Fahrzeugs liegen; sie müssen so vom Motor getrennt sein, dass auch bei Unfällen eine Entzündung des Kraftstoffs nicht zu erwarten ist. Dies gilt nicht für Krafträder und für Zugmaschinen mit offenem Führersitz.
    (3) Bei Kraftomnibussen dürfen Kraftstoffbehälter nicht im Fahrgast- oder Führerraum liegen. Sie müssen so angebracht sein, dass bei einem Brand die Ausstiege nicht unmittelbar gefährdet sind. Bei Kraftomnibussen müssen Behälter für Vergaserkraftstoff hinten oder seitlich unter dem Fußboden in einem Abstand von mindestens 500 mm von den Türöffnungen untergebracht sein. Kann dieses Maß nicht eingehalten werden, so ist ein entsprechender Teil des Behälters mit Ausnahme der Unterseite durch eine Blechwand abzuschirmen.
    (4) Für Kraftstoffbehälter in Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 und deren Einbau sowie für den Einbau der Kraftstoffzufuhrleitungen in diesen Kraftfahrzeugen gelten die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen.

    Nie oder, immer und.

  • Ich habe von Hoko heute meinen bekommen und werde ihn die nächsten Tage mal anprobieren. Sieht auf den ersten Blick aber gut aus und ist eine ganze Ecke schwerer als der Originaltank. Aber Gewicht auf der Hinterachse kann ja nicht schaden ;)


    hoko: Hast du die im Vergleich mal gewogen? Wie ist den das Delta?

  • Also wenn der Herr Seitenteile mich meint, mit der Erbsenzählerei....


    ich kenne seit Jahren Tanks und Zusatztanks in Alu für Geländewagen bzw. Extremmobile, stehen hier genug rum.

    Die werden da einfach druntergeschraubt und gut ists.

    Da gabs noch nie eine Diskussion.


    Nur wenn man jetzt wirklich einen Prüfer mit so einer Frage drangsaliert, was soll der denn machen.

    Der muß genau auf die Frage antworten und die Antwort wird so ausfallen, wie es der Gesetzestext vorgibt.

    Nie oder, immer und.

  • Hallo,


    das hat nichts mit Erbsenzählerei zu tun, das kann Heiko auf der Arbeit besser.

    Ich bewege mich auch etwas im Zweiradbereich und da gibt es Bedingungen für die Zulassung eines Eigenbautanks.

    Und bevor ich 500 Tacken bezahle und habe später ein Problem, frage ich nach.

    Wenn der Tank nicht sichtbar verbaut wäre, würde mich das auch nicht interessieren.

    Man kann den Tank eventuell auch bei einer Prüfstelle prüfen lassen, die Apparaturen dafür haben die normalerweise da,

    dann sollte einer Eintragung nichts im Wege stehen.

    Bezüglich H-Zulassung gibt es auch Bedingungen.

    Man kann alles am Oldtimer nachbauen, Auspuff, Karosserieteile, ... .

    Aber es muss optisch dem Original entsprechen!

    Deshalb ist z.B. Bernds Auspuff legal.

    Hokos VA-Tank ist eine geile Nummer, gilt aber leider auch nicht als zeitgenössisch, weil sowas gab es früher nicht, brauchte man ja auch nicht.

    Da bekommt man eher einen Alutank im Kofferraum eingetragen, weil in Rallyautos oft verbaut.


    Vielleicht wird ja etwas aus der Nachfertigungsaktion von Jürgen Holesch.

    Ich hoffe ihr habt ihm alle geschrieben.


    Gruß

    Eckhard

    Mobil: 0175 24 88 456

  • Matthias: Der Link ist ein Händler.


    Gruß

    Eckhard

    Ja ich weiß. Der bietet ja den Tank fürn Manta B auch an. Da kann er ja den fürn Manta A GTE auch machen.:nd:

    Braucht nur ein Muster. Habe meinen bzw. Marius seinen angeboten. Der hat allerdings eine Delle und er hat sich nach den Bildern nicht mehr gemeldet.:ka:

    Dieser Tank würde dann ja original aussehen und wäre immer mal verfügbar.

    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Die Idee mit der Reproduktion finde ich gut. Allerdings hätten wir dann zwei Anbieter, was die Frage der Nutzung von leistungsfähigen Kapazitäten aufwirft. Diese sollte man für möglichst verschiedene Reproduktionen nutzen und nicht für identische. Nur mal so eine Anregung. Wenn man bedenkt, wie schwer Hoko das mit seinen Tanks hatte oder noch hat, bin ich mal gespannt.


    Rainer